Blacky2006 am 04.07.2008 um 14:44 Uhr
Ich habe am 10.07.2008 Gerichtsverhandlung. Mein Anwalt hat das Mandat gekündigt, weil er der Meinung ist, dass ich mich selbst verteidigen könnte weil es für ihn ein minderschwerer Fall ist. Hätte er mich vor Gericht vertreten, hätte dieser mich 800,00 € gekostet. Ich war Anfang der Woche beim Amtsgericht und wollte einen Pflichtverteidiger beantragen, doch die sagten mir, auch wenn sie mir einen stellen würden, müsste ich ihn zahlen. Ich habe keine Rechtsschutzversicherung (ich weiß auch nicht, ob diese das übernommen hätten). Ich kann mir auch keinen Anwalt leisten, da ich kein Geld habe. Hallo, was soll ich nun tun? Ich stehe dann am 10.07. ohne Anwalt da. Bin halb am verzweifeln.

Seltsame Begründung des Anwalts. Da wirst Du wohl ohne Anwalt hinmarschieren müssen. Wer sich keinen leisten kann, der geht ohne Anwalt hin. Die Frage hattest Du übrigens schon gestellt.
Entweder Du treibst Geld für einen Anwalt auf, oder Du gehst allein hin. Vielleicht gibt es einen, der mit Ratenzahlung einverstanden ist.
Nicht hingehen, kostet nur Strafe.
Ein Schuldeingeständnis könnte sich strafmildernd auswirken. Steh zu Deiner Tat. Das wird dem Gericht imponieren. Zeige Reue, das imponiert noch mehr.
Wenn ich mich recht erinnere, hattest Du diese Frage neulich schon mal gestellt. Darin war noch formuliert, dass Du Dich mit Deinem Anwalt überworfen hast und er deshalb das Mandat nieder gelegt hat (weil du sowieso schon alles wußtest). Wenn Du mich fragst: ja, ich finde das gut, dass Du ohne Anwalt da stehst. Dann bekommst Du mal mit, dass Du dafür verantwortlich bist, was Du angestellt hast und niemand anderen sonst auf dieser Welt. Und für die Höhe der Strafe, die Du für deine Untaten bekommen wirst, kannst Du dann auch niemand anderes mehr verantwortlich machen. Willkommen im Leben. Und wenn Du das verstanden hast, dann wird es Dir auch gelingen, ein kriminalitätsfreies Leben zu führen.
Wie alt bist Du, dass Du als "Richter über andere richtest" ???
Warum so uncool? die "hilfreiche" Kritik, die Du da austeilst und so schön vorvereurteilend. Ein Vorurteil ist immer ein Zeichen von Schwäche" schon mal gehört?
In ein Zivilverfahren gerätst Du genauso schnell wie in ein Strafverfahren, sagt Dir ein Rechtschutzexperte.
lg HUMANIST
Was für ein Vorurteil? Dass der Lümmel was angestellt hat und dafür jetzt nicht grade stehen will? Dazu stehe ich. Niemand bekommt bei Gericht den Kopf abgerissen, auch eine Strafe bringt einen nicht um. Ich verstehe durchaus, dass er es Sch* findet, dass er da jetzt allein durch muß. Aber manchmal helfen wohl nur solche erfahrungen, um mal aufzuwachen und Selbstverantwortung zu übernehmen. Wenn er völlig grundlos und ohne an dem Vorfall beteiligt gewesen zu sein angeklagt ist - um so leichter sich selbst zu verteidigen. Wenn er was angestellt hat, dann wird er dafür eine gerechte Strafe erhalten. Der Anwalt hätte ihn ganz bestimmt nicht rausboxen können und schon gar nicht wollen. Ich verstehe, dass er wohl Angst hat vor einer Strafe, aber ich verstehe nicht, dass man sich das nicht vor der Straftat mal bewußt machen kann. Auch dafür ist eine Strafe da: beim nächsten Mal vielleicht *vorher drüber nachzudenken. Ausserdem: es geht hier nur um einen minderschweren Fall. Das heißt nicht um Leben oder Tod. Wenn man sonst so cool ist udn ne große Klappe hat, wird man das wohl aushalten. Sorry, aber ich kann kein Mitleid entwickeln. Wenn ihm die Strafe mal eine Lehre gewesen sein wird, dann wird er auch feststellen, dass man ohne Gewalt und Verbrechen auf viel mehr offene Türen (Verständnis, Zuhören, Freundschaft) trifft. Dann bin ich gern bereit mich freundschaftlich dazu zu äußern.
jasmin74 am 9. Juli 2008 11:32 kann es sein das du mehr über den fall weißt oder hast du vor kurzem vor gericht verloren. wie kann man so viel abneigung gegen jemanden entwickeln, den man gar nicht kennt???

Wieso die Angst - dein Anwalt traut dir die Selbstverteidigung zu, du dir nicht?
Einfach hinmarschiert und ran an die Verteidigung.
Ich sehe keine Grund zur Panik.
Hallo Blacky2006,
nette Kritiken, die da ausgeteilt werden. Und so absolut hilfreich auf dieser site, die immerhin "gutefrage" heißt.
Im österreichisches System ist's wie folgt: Zivilverfahren= Du erhältst KOSTENFREI einen Pflichtverteidiger. Strafverfahren=ab €4.000,-- gilt Anwaltszwang und Du erhältst wieder KOSTENFREI Deinen Pflichtverteidiger. unter € 4000,- erhältst Du keinen Pflichtverteidiger.
lg HUMANIST
bitmap am 4. Juli 2008 20:00 Das österreichische Recht nützt Blacky aber nichts.
Wenn es nicht um ein ernstes Thema ginge, wäre das ganze echt witzig!
Einen Pflichtverteidiger zu erhalten hat übrigens nichts damit zu tun, ob man Geld hat oder nicht.
Ein paar infos zu Anwalstgebühren und Pflichtverteidigung habe ich hier gefunden: www.anwalt-pohl.de/html/gebuhren.html
Alles Gute!