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Dringend fristlose kündigung erhalten!!!!!

gefragt von sammy1984 am 26.12.2008 um 11:55 Uhr

Liebe Leute habe zum 3.1.09 fristlose Kündigung erhalten! Begründung angeblich 3 Mieten offen okt nov dez! Erklärung: oktober fehlt(sollte arge übernehmen bis heute nicht )

Nov bezahlt jedoch später da zahlendreher in der Überweisung(belege vorh)

Dez wird montag überwiesen(zahltermin immer 26ter da der aber heute feiertag) also fehlt ja nur eine Miete die wir Gewillt sind auch selber abzuzahlen!! wir haben immer pünktlich und vollständig gezahlt nur Nov war der Wurm drin=( daher hat er da die Miete erst im Dezember erhalten(sch....)

was können wir tun? wie sind unsere rechte?? muss er uns nicht erstmal anmahnen? wir haben zwecks nov tele bescheid gegeben! ich danke euch sehr Frohes fest mailto sandiego1984@yahoo.de

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mietrecht x 3.902 Kündigung x 2.773 fristlose kündigung x 105

Drea02
beantwortet von Drea02 am 26. Dezember 2008 11:59
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Einspruch einlegen.

Eventuell Mieterschutz einschalten.

Wenn die Miete 2 Monate nicht bezahlt wurde dann darf er Kündigen. Da Ihr ja einen Beleg habt dürfte er das wiederum nicht.

Kommentar von B7ad84e68d1a7269e7dd1541fa8ed9absmallmashstettler am 26. Dezember 2008 12:00

dh

Kommentar von Obelhicks am 27. Dezember 2008 00:59

es sind 2 monate rückstand. der beleg war für den 3. monat.


Josyna
beantwortet von Josyna am 27. Dezember 2008 10:14
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Persönliche Gespräche helfen sehr oft weiter.

Gehe mit der fristlosen Kündigung zum Arbeitsamt und hau dort mal auf den Tisch!

Ruf Deinen Vermieter an oder besser noch triff Dich mit ihm oder der Hausverwaltung. Erläutere das Problem mit dem Arbeitsamt und bitte um Rücknahme der Kündigung.

Sei nett und freundlich, damit kommt man meistens weiter.


anonym
beantwortet von Obelhicks am 27. Dezember 2008 00:55
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zum mietrecht: leider waren die antworten bisher nicht vollständig. die (außerordentliche) fristlose kündigung ist gerechtfertigt, wenn der mieter mit mindestens 2 monatsmieten in verzug ist. das ist hier der fall. weiterhin ist sie gerechtfertigt bei andauernder unpünktlicher zahlung. hierbei setzen die gerichte einen zeitraum von mindestens 6 monaten voraus.

der fristlosen kündigung kann nur dann erfolgreich widersprochen werden, wenn unverzüglich der komplette mietrücksatand ausgeglichen wird.

soweit das mietrecht. und nun zur arge. nimm das kündigungsschreiben und stiefel dahin sobad die aufmachen. und frag schon mal wie die sich das mit den umzugskosten vorstellen. die übernehmen sie nämlich noch weniger gern als die mietzahlung. und die ist ja schließlich in der neuen wohnung eh wieder fällig. eine beschwerde wegen entsprechender versäumnisse tut keinem sachbearbeiter gut. also hast du gute argumente die auf trab zu bringen.


anonym
beantwortet von Rolfe am 26. Dezember 2008 19:16
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Bei 2 Monatsmieten Rückstand wäre eine fristlose Kündigung zwar zulässig, aber bei vollständiger Zahlung bis 2 Monate nach Rechts- hängigkeit der Räumungsklage wir die Kündigung automatisch gegenstandslos.

Kommentar von Obelhicks am 27. Dezember 2008 00:58

nicht unbedingt, wenn es eine anhaltend unpünktliche zahlung war.


Westi
beantwortet von Westi am 26. Dezember 2008 12:18
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P.S. Mach Dampf bei der ARGE! Schick ihnen die fristlose Kündigung (geh besser selbst vorbei, brieflich geht zu viel verloren) und mache ggf. eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Ich habe immer an die örtliche Direktorin der Agentur für Arbeit geschrieben (also an die aufsichtsführende Stelle der ARGE). Das hat immer geholfen. Ein Arbeitskollege hatte sogar binnen 24 Std. sein Geld - IN BAR ! LG Westi.

Kommentar von Obelhicks am 27. Dezember 2008 00:57

zu langwierig. die zeit drängt. hingehen und eine goldene brücke bauen. mit harten bandagen kann man immer noch in den ring steigen

Kommentar von 11f4a9480d8eaf954d2dd5b5977f6865smallWesti am 28. Dezember 2008 15:20

Du hast recht. Ich habe manchmal bis zu 2 Jahren meinem Geld hinterher laufen müssen. Zum Glück ging es manchmal auch wesentlich schneller, sogar binnen 24 Std.!!! Es hängt auch davon ab, an wen Du gerade gerätst und wie kompetent der gerade ist. Auch eine einstweilige Anordnung könnte helfen, wäre schnell, ist aber teuer. LG Westi.


Westi
beantwortet von Westi am 26. Dezember 2008 12:11
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Schick dem Vermieter - per Einschreiben - eine Kopie Deines Kontoauszuges, in dem die Abbuchung steht (schwärze, was ihn nix angeht). Schlage ihm schriftlich vor, den Rest abzuzahlen. Ansonsten muss der Vermieter die Kdg. wieder zurücknehmen, wenn alles bezahlt ist. Im Übrigen geht das mit der fristlosen Kündigung so schnell nicht. Im TV gibt es immer wieder Berichte über Jahrelange gerichtliche Streitigkeiten über sog. Zwangsräumungen. Dazu bedarf es des Rechtsweges, der Vermieter darf ja schlecht selber in Deine Wohnung und Deine Möbel raustragen. Das muß schon ein Gerichtsvollzieher tun und das dauert und dauert und dauert. Mit einer fristlosen Kündigung wollen die meisten Vermieter Ihre Schuldner vor allem "Beeindrucken", damit sie endlich zahlen.

KOPF HOCH, DAS WIRD !!!! LG Westi.

Kommentar von Obelhicks am 27. Dezember 2008 00:55

das geht so voll an der rechtslage vorbei. noch nie von prozesskosten und vermieterpfandrecht gehört?

Kommentar von 11f4a9480d8eaf954d2dd5b5977f6865smallWesti am 28. Dezember 2008 15:15

Gerade deshalb schreibe ich das! Wenn der Vermieter pragmatisch ist und nicht andere Gründe für eine Kündigung hat und dies hier nur ein Vorwand wäre, wird er einlenken, sobald er sich seines Geldes sicher sein kann. Auch ihm können Kosten entstehen. Einen guten Willen sollte man niemanden pauschal absprechen. "An der Rechtslage vorbei..." hieße illegal, das verbitte ich mir. Auch ein Vermieterpfandrecht greift nicht automatisch. Der Vermieter kann ja schlecht eigenmächtig in die Wohnung eindringen, den säumigen Mieter nach eigenem Gutdünken am Kragen packen und raus kanten, das - wäre an der Rechtslage vorbei ! Dafür brauchts einen Gerichtsvollzieher und dessen Termine sind nicht im 24-Std. Service zu buchen. Aber da Du Dich auskennst, welchen Rat hat Du ? Westi.


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