XxSamuraiGirLxX am 04.12.2007 um 16:22 Uhr

Wenn ein Kaufvertrag oder eine Rechnung ein fixes Zahldatum enthält (nicht z.B. in 10 Tagen ab Rechnungsdatum) gerät der Zahlungspflichtige ohne weitere Mahnung in Verzug, d.h. man kann z.B. einen Mahnbescheid beantragen und ab dem Fixdatum auch die entsprechenden Verzugszinsen berechnen. Bei anderen Vertragdaten z.B. Lieferung bis zum... usw. sieht die Sache anders aus, da hier evtl. Hinderungsgründe zu berücksichtigen sind bevor man Konventionalstrafe, Schadenersatz etc. fordern kann oder von Vertrag zurück treten kann. Hierzu gibt es von Verkäuferseite ja auch fast immer umfangreiche AGB´s die man mit Bestellung oder Unterschrift akzeptiert. Grüsse aus dem schönen Niedersachsen
Du solltest die Frage, die eigentlich keine ist, genauer stellen und eventuell kommentieren. Was willst Du denn wirklich fragen..?
XxSamuraiGirLxX am 4. Dezember 2007 16:26 Ich will halt, dass Sie bzw die andern drei Kaufvertragsvereinbarungen, bei denen der Verkäufer bei Nichterfüllung ohne Mahnung in Verzug gerät nennen..!!!
meistens stellt der Verkäufer den Vertrag aus und er wird sich nicht ohne Mahung selbst in Verug setzen lassen - er ist ja nicht dumm. Außer Du hast mit dem Verkäufer einen FIXVERTRAG dann gerät der Verkäufer automatisch in Verzug, wenn er nicht pünktlich liefert. So OK?
XxSamuraiGirLxX am 4. Dezember 2007 16:42 joaa danke sehr
hey, machst du bald ne prüfung, oder was?
XxSamuraiGirLxX am 4. Dezember 2007 16:27 jaa (:
industriekauffrau?
XxSamuraiGirLxX am 4. Dezember 2007 16:42 ganz genau
na dann, viel erfolg!
XxSamuraiGirLxX am 4. Dezember 2007 16:44 ohh danke dir :D

Ich kenne nur den Fixkauf, bei dem der Verkäufer ohne weitere Mahnung in Verzug gerät und Schadensersatz leisten muß oder der Käufer vom Vertrag zurücktreten kann.
danke sehr (:
@SamuraiGirL: hier bedankst Du Dich für eine Nicht-Antwort auf Deine Frage. Hast Du das gemerkt? Wolfi spricht von Zahlungsverzug. Du wolltest doch Lieferverzug oder?