jonny95 am 01.03.2008 um 14:15 Uhr
Gilt dieses gesetz noch, im Bezug auf Tauschbörsen wie LimeWire und Co.?

Einfacher ausgedrückt, ist der bisher nicht verfolgte Download von (Musik-) Dateien zum privaten Gebrauch ab jetzt strafbar und kann von den jeweiligen Rechteinhabern straf- und zivilrechtlich verfolgt werden. Durch die schwammige Ausdrucksweise des Gesetzes werden sich die Rechteinhaber und deren Anwälte auf den Standpunkt stellen, dass insbesondere Dateien aus Tauschbörsen per se als offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage angesehen werden müssen. Da das Gesetz diese Annahme stützt, dürfte es schwer werden, sich hiergegen zur Wehr zu setzen. Gefunden bei 123recht.net
ich denke schon
naja mit 13 ist man ja eh noch nicht strafmündig. Aber es stimmt natürlich nicht!
Dies Gesetz gibt und gab es noch nie! Wenn früher illegale Downloads nicht verfolgt wurden war dies rein Ermessensache, so wie bei einem Ladendiebstahl, bei dem der Ladeninhaber bestimmt ob er Anzeige erstattet oder nicht

Musik von, ich nenn sie jetzt einfach mal zweifelhaften, Quellen wie Limewire herunterzuladen ist genauso verboten wie das Hochladen der Musikstücke. Schließlich weißt du nicht, ob das von dir heruntergeladene Material legal verbreitet wird. Dies ist zwar eine ziemliche Grauzone, sollte dich aber zur Vorsicht mahnen. Auch bei Rapidshare u.ä. gilt: deine IP ist immer bekannt und wird auch gespeichert, du lädst niemals anonym herunter. Es kommt nur darauf an, ob das Material, was du lädst, legal oder illegal vervielfältigt wurde.
Igelauge am 1. März 2008 15:44 ist das Downloaden von YouTube- Musikvideos oder Sketche auch nicht erlaubt?
CellarDoorBln am 1. März 2008 16:21 Sendungen und Filme und deren Ausschnitte, die vom Fernsehen aufgenommen und evtl. weiterbearbeitet wurden, gehören generell nicht auf Youtube, d.h. Youtube hat die Verpflichtung, diese eigentlich zu entfernen. Das ist aufgrund der Unmengen an Videos aber schwer zu machen, die Löschung passiert aber hin und wieder. D.h. das Downloaden dieser Videos ist somit auch nicht erlaubt (es wird ja von Hause aus auch von Youtube nicht angeboten, man benötigt spezielle Programme von Drittanbietern dafür, die das Flash-Video mitschneiden). Möchtest du jedoch Filme mitschneiden, die die User selber hergestellt haben, z.B. das Video einer Geburtstagsfeier bei Familie XY oder "der kleine Marcus fährt das erste Mal Fahrrad", dann ist es auf jeden Fall sinnvoll, den Urheber des Videos nach seiner Erlaubnis zu fragen, obwohl im Einzelfall ein solcher "Amateur" das Herunterladen nicht nachweisen kann und wahrscheinlich auch nicht möchte. Noch eine Anmerkung zum Hochladen von Videos: Es ist ein bisschen verzwickt, denn gerade bei Material (Bild oder Ton) mit amerikanischen Urheberrechtsinhabern kann man gewisse geringe Mengen frei verwenden, das ist sehr situationsabhängig. So darfst du z.B. zum Untermalen deines Urlaubsvideos durchaus Musik von z.B. 50 Cent verwenden, ohne dafür belangt werden zu können. Die sog. "vordergründige Idee" des Videos muss jedoch deine ganz eigene sein.
Igelauge am 1. März 2008 16:44 Herzlichen Dank für deine Mühe!
Das habe ich soooo gar nicht gewußt.
Also lasse ich besser die Finger davon.
Alles Gute !
Alex
das Herunterladen ist mit dem anschauen gleichzusetzen! Es ist technisch gesehen kein Unterschied
Für ein privates Video, das man nicht veröffentlicht, darf man mit kommerzieller Musik untermalen, sofern man die Original CD besitzt - sonst nicht. Wird das Video ausherhalb des Familien und Freundeskreises gezeigt darfst du aus verschiedenen Gründen (Urheberrecht Komponist, Gema, Urheberrecht Interpret und Plattenproduktionsrecht) dies Lieder nicht einbauen, es sei denn du holst die Rechte dafür ein. Diese Rechte wirst du aber selbst mit einer Zahlung von 1 Million € niemals erhalten, weil die Urheber kein Interesse daran besitzen, daß ihr Song auf deinem Video erscheint. Also auch wenn man Gemagebühren bezahlt, darf man dies nur mit Einholung der Urheberrechte (dies macht die Gema nicht). Das gleiche gilt für öffentliche Aufführung des Filmes oder gar Veröffentlichung im Internet! Es ist nicht erlaubt.
CellarDoorBln am 1. März 2008 18:21 Lies das bitte in den Richtlinien von Youtube genau nach. Danke.
angenommen ich lasse mir über bestimmte seite links für lieder auf rapidshare.com geben, kann ich erwischt werden?
ja, erwischt werden kannst Du immer.
klar! Jeder download egal über welche Seite oder Art kann registriert und verfolgt werden