gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

Download legal, Upload illegal

gefragt von jonny95jonny95 am 01.03.2008 um 14:15 Uhr

Gilt dieses gesetz noch, im Bezug auf Tauschbörsen wie LimeWire und Co.?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Musik (5668)
Spiele (1369)
Download (701)
ähnliche Fragen

Frage beantworten!


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 1. März 2008 14:17
9x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Einfacher ausgedrückt, ist der bisher nicht verfolgte Download von (Musik-) Dateien zum privaten Gebrauch ab jetzt strafbar und kann von den jeweiligen Rechteinhabern straf- und zivilrechtlich verfolgt werden. Durch die schwammige Ausdrucksweise des Gesetzes werden sich die Rechteinhaber und deren Anwälte auf den Standpunkt stellen, dass insbesondere Dateien aus Tauschbörsen per se als offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage angesehen werden müssen. Da das Gesetz diese Annahme stützt, dürfte es schwer werden, sich hiergegen zur Wehr zu setzen. Gefunden bei 123recht.net

Kommentar von 316a7167fb929efbadf0edff25c1f2f2smalljonny95 am 1. März 2008 14:18

angenommen ich lasse mir über bestimmte seite links für lieder auf rapidshare.com geben, kann ich erwischt werden?

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 1. März 2008 14:23

ja, erwischt werden kannst Du immer.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 1. März 2008 14:25

klar! Jeder download egal über welche Seite oder Art kann registriert und verfolgt werden


anonym
beantwortet von Shawn95 am 1. März 2008 14:16
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ich denke schon

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 1. März 2008 14:23

naja mit 13 ist man ja eh noch nicht strafmündig. Aber es stimmt natürlich nicht!


Mismid
beantwortet von Mismid am 1. März 2008 14:22
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Dies Gesetz gibt und gab es noch nie! Wenn früher illegale Downloads nicht verfolgt wurden war dies rein Ermessensache, so wie bei einem Ladendiebstahl, bei dem der Ladeninhaber bestimmt ob er Anzeige erstattet oder nicht


CellarDoorBln
beantwortet von CellarDoorBln am 1. März 2008 14:23
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Musik von, ich nenn sie jetzt einfach mal zweifelhaften, Quellen wie Limewire herunterzuladen ist genauso verboten wie das Hochladen der Musikstücke. Schließlich weißt du nicht, ob das von dir heruntergeladene Material legal verbreitet wird. Dies ist zwar eine ziemliche Grauzone, sollte dich aber zur Vorsicht mahnen. Auch bei Rapidshare u.ä. gilt: deine IP ist immer bekannt und wird auch gespeichert, du lädst niemals anonym herunter. Es kommt nur darauf an, ob das Material, was du lädst, legal oder illegal vervielfältigt wurde.

Kommentar von F2b1cdc1d6ec770fda6fc621f6f69413smallIgelauge am 1. März 2008 15:44

ist das Downloaden von YouTube- Musikvideos oder Sketche auch nicht erlaubt?

Kommentar von Df93c2c5592f3dc8f1c912cfb5f3eb10smallCellarDoorBln am 1. März 2008 16:21

Sendungen und Filme und deren Ausschnitte, die vom Fernsehen aufgenommen und evtl. weiterbearbeitet wurden, gehören generell nicht auf Youtube, d.h. Youtube hat die Verpflichtung, diese eigentlich zu entfernen. Das ist aufgrund der Unmengen an Videos aber schwer zu machen, die Löschung passiert aber hin und wieder. D.h. das Downloaden dieser Videos ist somit auch nicht erlaubt (es wird ja von Hause aus auch von Youtube nicht angeboten, man benötigt spezielle Programme von Drittanbietern dafür, die das Flash-Video mitschneiden). Möchtest du jedoch Filme mitschneiden, die die User selber hergestellt haben, z.B. das Video einer Geburtstagsfeier bei Familie XY oder "der kleine Marcus fährt das erste Mal Fahrrad", dann ist es auf jeden Fall sinnvoll, den Urheber des Videos nach seiner Erlaubnis zu fragen, obwohl im Einzelfall ein solcher "Amateur" das Herunterladen nicht nachweisen kann und wahrscheinlich auch nicht möchte. Noch eine Anmerkung zum Hochladen von Videos: Es ist ein bisschen verzwickt, denn gerade bei Material (Bild oder Ton) mit amerikanischen Urheberrechtsinhabern kann man gewisse geringe Mengen frei verwenden, das ist sehr situationsabhängig. So darfst du z.B. zum Untermalen deines Urlaubsvideos durchaus Musik von z.B. 50 Cent verwenden, ohne dafür belangt werden zu können. Die sog. "vordergründige Idee" des Videos muss jedoch deine ganz eigene sein.

Kommentar von F2b1cdc1d6ec770fda6fc621f6f69413smallIgelauge am 1. März 2008 16:44

Herzlichen Dank für deine Mühe!

Das habe ich soooo gar nicht gewußt.

Also lasse ich besser die Finger davon.

Alles Gute !

Alex

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 1. März 2008 18:07

das Herunterladen ist mit dem anschauen gleichzusetzen! Es ist technisch gesehen kein Unterschied

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 1. März 2008 18:14

Für ein privates Video, das man nicht veröffentlicht, darf man mit kommerzieller Musik untermalen, sofern man die Original CD besitzt - sonst nicht. Wird das Video ausherhalb des Familien und Freundeskreises gezeigt darfst du aus verschiedenen Gründen (Urheberrecht Komponist, Gema, Urheberrecht Interpret und Plattenproduktionsrecht) dies Lieder nicht einbauen, es sei denn du holst die Rechte dafür ein. Diese Rechte wirst du aber selbst mit einer Zahlung von 1 Million € niemals erhalten, weil die Urheber kein Interesse daran besitzen, daß ihr Song auf deinem Video erscheint. Also auch wenn man Gemagebühren bezahlt, darf man dies nur mit Einholung der Urheberrechte (dies macht die Gema nicht). Das gleiche gilt für öffentliche Aufführung des Filmes oder gar Veröffentlichung im Internet! Es ist nicht erlaubt.

Kommentar von Df93c2c5592f3dc8f1c912cfb5f3eb10smallCellarDoorBln am 1. März 2008 18:21

Lies das bitte in den Richtlinien von Youtube genau nach. Danke.


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.