Ich frage mich wie es sein kann das sowohl ein Schokoriegel Dove heisst und ebenso die Seife Dove heisst. Das müsste doch von der einen oder der anderen Seite verboten werden müssen! Wie kann das sein, hat da jemand Infos drüber?

Es ist nicht von vorneherein verboten, denselben Produktnamen zu führen; aber der, der zuerst da war, kann das verbieten lassen, wenn eine Verwechslungsgefahr besteht. Das ist jedoch im vorliegenden Fall eher unwahrscheinlich; man würde es sofort am Geschmack erkennen. ;-))
(Ein anderes Beispiel ist übrigens Apple.)
sorry, aber die diskussion, ob der name dove geschützt ist, erübrigt sich ja wohl allein schon deshalb, weil so große unternehmen selbstveständlich ihren namen schützen lassen! beim namensschutz funktioniert es so, dass derjenige, der ihn zuerst geschützt hat, ein recht darauf hat. bei der namensschützung ist es allerdings auch so, dass man den namen nur auf eine begrenzte produktgruppe schützen lässt (z.b. kosmetik bzw. lebensmittel). selbstveständlich kann man den namen auch auf alle produktgruppen schützen lassen, aber das kostet natürlich extra. es kann also sein, dass die firma, die die kosmetik dove herstellt, nur auf kosmetik geschützt hat und dann der schokoladenhersteller ganz locker diesen namen noch einmal verwendet hat. da sich schoko und seife nicht in die quere kommen, ist das ok! bei einer marke muss man dann vielleicht noch mal nachhaken, ob man den namen auch verwenden darf. bei der heutigen globalisierung muss man sich allerdings fast fragen: sind vielleicht die beiden dove-produkte am ende sogar von der gleichen (riesen-)firma???
schurke am 27. August 2007 11:51 Das ist anzunehmen. Henkel/Jacobs-Suchhard, weiß der Fuchs, wer noch alles dazu gehört.

Derjenige, der diesen Namen schon länger verwendet, kann klagen.
Entweder hatte er den Namen für sich "geschützt", dann ist der Fall klar, oder er hatte das nicht getan, dann gibt es einen Rechtstreit, bei dem es darum geht abzuschätzen, ob tatsächlich eine Verwechslungsgefahr besteht - bei sehr unterschiedlichen Produkten ist das fraglich.
wj2000 am 27. August 2007 11:36 Wenn nicht geschützt verläuft die Klage im Sand. Das habe ich gerade bei uns in der Region erlebt. Alle beide konnten den Namen weiterverwenden.
Waldfussel am 28. August 2007 10:17 Das muss aber nicht immer so sein. Es kommt durchaus vor, dass der Erstverwender Recht bekommt, obwohl er den Namen nicht geschützt hatte.

Wenn zwei Produkte innerhalb derselben Produktgruppe (laut Katalog beim Patentamt) denselben Namen tragen, kann derjenige Hersteller, der die älteren Schutzrechte hat, auf Umbenennung des jüngeren Produktes klagen (siehe u.a. MAGIX oder CUBIT in der Softwarewelt).
Wenn zwei Produkte in völlig unterschiedlichen Produktgruppen stehen, können die Namen durchaus nebeneinander bestehen bleiben und eine Namensänderungs-Klage kann abgewiesen werden.
Beispiele:
wj2000 am 27. August 2007 12:09 wahrscheinlich ist es auch der Grund bei uns gewesen, dass die Richter sagten: Alles bleibt beim Alten!

Wenn der Name nicht geschützt ist kann ihn jeder festlegen.