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doppelte Staatsangehörigkeit - italien. und deutsch - Wehrdienstplicht ?

gefragt von lingue55 am 13.07.2009 um 13:21 Uhr

unsere Söhne sind alle in Italien, von deutscher Mutter und italienischem Vater geboren. Bisher haben sie nur italienische Ausweise, da sie in Italien gewohnt haben. Laut deutschem Recht, können sie aber auch gleichzeitg die deutsche Staatsangehörigkeit haben (deutsche Mutter).

Nun möchte der eine in Deutschland arbeiten und der andere studieren, d.h. wir werden deutsche Ausweise erstellen lassen, und die entsprechenden Wohnsitze in Deutschland registrieren.

DIE GROSSE FRAGE IST JETZT ABER:

Da es in Italien keinen Wehrdienst mehr gibt (nur Berufsmilitär), haben sie diesen Dienst auch nicht geleistet.

Für den Fall es Umzug nach Deutschland mit allem drum und dran (s.ob.), besteht die Möglichkeit, dass sie zum deutschen Wehrdienst eingezogen werden können ??? Wenn ja, bis zu welchem Höchstalter ??? Ich sammele schon seit Wochen im Netz Infos , habe aber noch nicht Konkretes gefunden.

Wir hoffen sehr, dass jemand oder mehrer gut darüber Bescheid wissen !!!!!!!!

Tausend Dank für eure Hilfe.


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anonym
beantwortet von Mimixs2 am 13. Juli 2009 13:23
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Ja, die Möglichkeit besteht, das kommt darauf an wie alt die Jungs sind!

Kommentar von lingue55 am 13. Juli 2009 13:40

sie sind 26 und 19

Kommentar von Mimixs2 am 13. Juli 2009 14:25

Den mit 26 wird es wahrscheinlich nicht mehr treffen!


hoppie
beantwortet von hoppie am 13. Juli 2009 13:25
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In Deutschland dürfen wir jetzt nicht mehr 2 Staatsangehörigkeiten mehr haben. Aber du müsstest schon zum Bund wenn Du hier immer schon gewohnt hast so war es bei uns

Kommentar von lingue55 am 13. Juli 2009 13:40

In diesem Fall aber sicher........


hoppie
beantwortet von hoppie am 13. Juli 2009 13:26
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Du kannst aber mal beim Wehrersatz Amt anrufen die können Dir alle Infos geben die Du brauchst

Kommentar von lingue55 am 13. Juli 2009 13:41

Mir ist geraten worden, das lieber nicht zu tun, von wegen "schlafende Hunde wecken"


anonym
beantwortet von anjanni am 13. Juli 2009 13:27
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Wie alt sind die Jungs denn?

So lange sie in der Ausbildung sind, werden sie nicht gezogen. Das steht mal fest. Und wenn sie lange genug studieren, sind sie "zu alt". ;-) Ich meine, die Grenze liegt inzwischen bei 25.

Kommentar von lingue55 am 13. Juli 2009 13:42

Ja, das mit den 25 Jahren habe ich auch gelesen. Dann müsste es wahrscheinlich keine Probleme geben, denn der 26 jährige würde Arbeiten und 19 Jährige studieren (Ausbildung)


gnat01
beantwortet von gnat01 am 13. Juli 2009 13:34
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Ich habe auch die deutsche und die italienische Staatsangehörigkeit. Aber ich lebe in Deuschland und habe den Deutschen Pass. Ich hätte auch zum Bund gemusst (wurde aber glücklicher Weise aus gesundheitlichen Gründen ausgemustert). Ist bei mir aber auch schon über 18 Jahre her und ich weiß die aktuelle Rechtslage nicht. Deshalb rate ich Dir einfach mal bei der Bundeswehr anzurufen statt tagelang im Netz rumzusuchen. Ein Anruf dauert nur ein paar Minuten!



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