doppelte Praxisgebühr?
war im Urlaub beim Arzt und habe ganz normal (kein Notfall) 10,00 Euro Praxisgebühr bezahlt. Nun wieder zu Hause muss ich wegen derselben Sache wieder zum Arzt. Muss ich die Praxisgebühr nochmal zahlen?
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Hilfreichste Antwort von 010Physiker 09.08.20112 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Du musst keine zweite Praxisgeühr zahlen, wenn Du Dir vom ersten Arzt eine Überweisung ausstellen lässt. Ich denke, die schicken das auch per Post, wenn Du dort anrufst.
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Du hast bestimmt eine Quittung über die 10 € bekommen. Nimm die zum Hausarzt mit. In der Regel brauchst Du dann nichts mehr zu bezahlen.
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wenn du eine quittung über die 10.-- euro hast, legst du die vor -- dann brauchst du nicht noch einmal zu zahlen
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wenn du die quittung über die bezahlten 10 euro vorzeigen kannst, nicht...solltest du nicht haben, die praxis anrufen wo du bezahlt hast und um zusendung bitten...
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Nein ,Du musst Die Qittung vorlegen von der ersten Zahlung.
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Nein natürlich nicht.Dei Praxisgebühr ist quartalsweise zu entrichten.Also jetzt ist das 3. Quartal bezahlt,also bis ende August.
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Wenn Du die Quittung von dem anderen Arzt (wenn es die gleiche Art Arzt war) vorlegst, eigentlich nicht.
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nein, lass dir vom ersten Arzt die Bezahlung der Praxisegbühr quittieren, und zeig diese Quitung vor, dann musst du nicht doppelt bezahlen
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Auf Grund der Urlaubszeit haben einige Leute Probleme wegen der Praxisgebühr.
Grundsätzlich dazu:
Im Akutfall hat jeder Arzt zu behandeln, auch ohne Praxisgebühr.
Die Praxisgebühr wird zwei mal fällig. Einmal beim Zahnarzt. Und einmal beim Hausarzt, oder einem anderen Arzt den man aufsucht. Und das pro Quartal.
Über die Zahlung der Praxisgebühr ist eine Quittung auszustellen, die ggf als Nachweis bei anderen Ärzten vorgelegt werden kann.
In der Regel sollte man die Gebühr beim Hausarzt entrichten. Dies ist aber nicht bindend. Die Gebühr ist bei dem Arzt zu entrichten den man als erstes im neuen Quartal aufsucht.
Bei Bedarf hat dieser auch die Überweisungen zu anderen Ärzten, im laufenden Quartal auszustellen.
Die Krankenkasse kann für ein laufendes Quartal keine Auskunft darüber geben, ob bereits eine Gebühr geleistet wurde. Da die Abrechnung der Ärzte erst zum Abschluss des Quartals erfolgt.
Verweigert ein Arzt die Behandlung, sofern man die Gebühr nicht zahlt, z.B. weil man keinen Quittungsbeleg über die Zahlung vorlegen kann. Ist es am einfachsten die verlangte Zahlung zu leisten und sich von der Krankenkasse erstatten zu lassen.
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Ja, denn es gilt pro Praxisbesuch 10€ :)
Kommentar von jospejospe 09.08.2011falsch
Danke, beste Antwort! Es ist in der Tat eine Überweisung von Arzt zu Arzt notwendig. Die Vorlage des Zahlungsbeleges allein genügt nicht.
Gern! Danke für das Lob (ist der erste Tag, dass ich hier bin!!)