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Doppelte oder einfache GEZ Gebühren

gefragt von skeptiker007 am 27.03.2008 um 18:17 Uhr

Wenn zwei unverheiratete Personen eine Wohnung beziehen, muss dann jede Person GEZ Gebühren bezahlen oder pro Wohnung nur eine Gebühr?

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Fernsehen x 6.988 Rundfunk x 43

jbinfo
beantwortet von jbinfo am 27. März 2008 18:25
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Bei einem eheähnlichen Verhältnis wird nur einmal gezahlt. Bei einer WG muss jeder für sich bezahlen, wenn er es denn diesen "Geldschluckern" meldet.


Wolpertinger
beantwortet von Wolpertinger am 27. März 2008 18:27
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(...) Ich bezahle bereits Rundfunkgebühren für ein Radio und ein Fernsehgerät. Muss mein Ehepartner ebenfalls Rundfunkgebühren zahlen? Für den gemeinsamen ehelichen Haushalt ist die Anmeldung von einem Radio und einem Fernsehgerät ausreichend. Weitere Rundfunkgeräte, die von Ihnen in der Wohnung oder in ausschließlich privat genutzten Kraftfahrzeugen bereitgehalten werden, sind gebührenfrei. Dies gilt auch für neuartige Rundfunkgeräte, die vom Rundfunkteilnehmer oder seinem Ehepartner zum Empfang bereitgehalten werden.

Zum weiter lesen: http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/index.html


anonym
beantwortet von gemaalsa am 27. März 2008 18:22
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Soviel ich weis, nur eine Person. Das gilt als Eheähnliches Verhätnis. War bei meiner Tochter auch so.

Kommentar von A8ff471a2a3e8d09d7a7a92e426cae63smallKajjo am 27. März 2008 18:24

DH! So ist es. Pro Haushalt einmal anmelden, mehr wird weder erwartet noch kontrolliert.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 27. März 2008 18:23
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Wenn alle GEZ-pflichtigen Geräte nur Einem gehören muß auch nur einmal bezahlt werden. Ansonsten würden 2 mal Gebühren fällig.


anonym
beantwortet von ellypirelli am 27. März 2008 18:23
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nicht pro personen, nur für die wohnung. also einmal zahlen.


fourseasons
beantwortet von fourseasons am 27. März 2008 18:22
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Es kommt sicher darauf an, ob es sich um eine Lebensgemeinschaft handelt, oder nur um zwei unabhängige Personen.

Lebensgemeinschaften zahlen nur einmal GEZ.


Zander1961
beantwortet von Zander1961 am 27. März 2008 18:47
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Eine Bezahlung der Gebühren reicht in "diesem" Fall! Auf der GEZ Seite steht aber eigentlich alles über das Thema. Lies dir das mal genau durch.


compu60
beantwortet von compu60 am 27. März 2008 18:25
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Steht eigentlich alles hier. http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/index.html Wenn der andere allerdings keine eigenen Geräte besitzt, glaube ich nicht das diese Person dann was zahlen muss. Dabei ist aber darauf zu achten, das ein eigenes Auto mit Radio schon GEZ-pflichtig ist, ebenso wie Handy´s mit Internet usw..


steffiHobbylos
beantwortet von steffiHobbylos am 27. März 2008 18:21
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Soweit wie mir es bekannt ist, zahlt nur derjenige dem die Geräte auch gehören. Wenn er sie angemeldet hat.


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