Wenn zwei unverheiratete Personen eine Wohnung beziehen, muss dann jede Person GEZ Gebühren bezahlen oder pro Wohnung nur eine Gebühr?

Bei einem eheähnlichen Verhältnis wird nur einmal gezahlt. Bei einer WG muss jeder für sich bezahlen, wenn er es denn diesen "Geldschluckern" meldet.
Soviel ich weis, nur eine Person. Das gilt als Eheähnliches Verhätnis. War bei meiner Tochter auch so.
Kajjo am 27. März 2008 18:24 DH! So ist es. Pro Haushalt einmal anmelden, mehr wird weder erwartet noch kontrolliert.
Wenn alle GEZ-pflichtigen Geräte nur Einem gehören muß auch nur einmal bezahlt werden. Ansonsten würden 2 mal Gebühren fällig.

(...) Ich bezahle bereits Rundfunkgebühren für ein Radio und ein Fernsehgerät. Muss mein Ehepartner ebenfalls Rundfunkgebühren zahlen? Für den gemeinsamen ehelichen Haushalt ist die Anmeldung von einem Radio und einem Fernsehgerät ausreichend. Weitere Rundfunkgeräte, die von Ihnen in der Wohnung oder in ausschließlich privat genutzten Kraftfahrzeugen bereitgehalten werden, sind gebührenfrei. Dies gilt auch für neuartige Rundfunkgeräte, die vom Rundfunkteilnehmer oder seinem Ehepartner zum Empfang bereitgehalten werden.
Zum weiter lesen: http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/index.html

Es kommt sicher darauf an, ob es sich um eine Lebensgemeinschaft handelt, oder nur um zwei unabhängige Personen.
Lebensgemeinschaften zahlen nur einmal GEZ.
nicht pro personen, nur für die wohnung. also einmal zahlen.
Soweit wie mir es bekannt ist, zahlt nur derjenige dem die Geräte auch gehören. Wenn er sie angemeldet hat.

Steht eigentlich alles hier. http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/index.html Wenn der andere allerdings keine eigenen Geräte besitzt, glaube ich nicht das diese Person dann was zahlen muss. Dabei ist aber darauf zu achten, das ein eigenes Auto mit Radio schon GEZ-pflichtig ist, ebenso wie Handy´s mit Internet usw..

Eine Bezahlung der Gebühren reicht in "diesem" Fall! Auf der GEZ Seite steht aber eigentlich alles über das Thema. Lies dir das mal genau durch.