Doppelte Haushaltsführung wann Antrag stellen?
Hallo, ich arbeite ab 1. Januar 2013 in einer anderen Stadt und möchte doppelte Haushaltsführung beim Finanzamt beantragen.
Muss ich das dieses Jahr schon beantragen oder reicht auch nächstes Jahr?
Vielen Dank!
-
2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Du kannst einen angemessenen Freibetrag bereits jetzt für 2013 beantragen - dann bekommst du bereits ab Januar weniger Steuer vom ArbGeber abgezogen. Die "Schlussabrechnung" musst du dann bis 31.05.14 machen . d.h. bis dahin deine Steuererklärung einreichen.
-
Deine Frage ist "komisch".
Wie würdest Du denn den Antrag formulieren? Was willst Du mit dem Antrag erreichen?
Wenn Du Deine Kosten "von der Steuer absetzen" willst, musst Du dafür ne Steuererklärung nach Ablauf des Kalenderjahres beim Finanzamt abgeben.
Wenn Du schon während des Lohnsteuerverfahrens Deine Kosten berücksichtigt haben möchtest (also weniger Lohnsteuern zahlen möchtest), kannst Du beim Finanzamt vorab einen "Lohnsteuerermäßigungsantrag" stellen und darin Deine voraussichtlichen Kosten aufführen. Für diesen Antrag hast Du bis zum 30.11.2013 Zeit.
-
Was ist an meiner Frage komisch?
Wollte nur sicher gehen, dass ich es auch noch im Januar beim Finanzamt vorlegen kann und nicht nächsten Montag machen muss...
Wie soll der Antrag lauten? Z.B: "Bitte genehmigen Sie mir das Führen von 2 Haushalten?"
Das Finanzamt muss Dir sowas nicht genehmigen. Das erlaubt Dir schon das Grundgesetz (hier: Art. 2).
Wenn es um Werbungskosten geht, dann kannst Du meiner 1. Antwort glauben.