Meine Freundin und ihr Mann haben zwei Wohnungen, da er beruflich unter der Woche in einer Einzimmerwohnung lebt und am Wochenende sind sie bei ihr in der größeren Wohnung. Es wurde nie eine doppelte Haushaltsführung anerkannt, da die beiden nicht verheiratet sind. Jetzt haben sie aber seit kurzem ein gemeinsames Kind. Besteht dann die Möglichkeit durch die finanziell erschwerten Bedingungen doch eine Bewilligung zu bekommen, weiß da jemand was darüber?
nein, es liegt nach wie vor keine doppelte haushaltführung vor.
der mann hat seinen haushalt und die frau hat ihren haushalt.
als ehepaar würde die sache anders gewertet werden.

ich schrieb schon mal vor einigen Tagen, es muss als Grundlage EIN GEMEINSAMER WOHNSITZ vorhanden sein..dann geht es