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Doppelte Haushaltsführung bei Elternpflege?

gefragt von Mimose11 am 13.01.2008 um 17:01 Uhr

Eine Freundin von mir hat einen eigenen Haushalt und ist zudem oft bei ihren Eltern, da diese pflegebedürftig sind und versorgt sie. In dieser Zeit wohnt sie dann auch mal ein paar Tage dort, ist aber dort nicht gemeindlich gemeldet. Sie ist ziemlich gleich oft in beiden Haushalten. Darf sie eine doppelte Haushaltsführung geltend machen?


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Reply


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 13. Januar 2008 17:08
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Doppelte Haushaltsführung ist etwas ganz anderes und hat nicht der Fürsorgepflicht gegenüber den Eltern zu tun: Doppelte Haushaltsführung (dH) ist ein Begriff aus dem Einkommensteuerrecht. Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort übernachtet (Zweitwohnung). Notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen, sind Werbungskosten.

Kommentar von 4ea81da45faf16ff21374dafe79f8409smallMinax am 13. Januar 2008 17:15

Würde mich HerrLichs Aussage anschließen.

Zudem: Hut ab vor der (nicht selbstverständlichen) Leistung deiner Freundin!

Kommentar von 4c0714ba29dbc9d1b741c5810eb35887smallSydney2 am 13. Januar 2008 19:23

Sehr gute Antwort, DH!!




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