Eine Freundin von mir hat einen eigenen Haushalt und ist zudem oft bei ihren Eltern, da diese pflegebedürftig sind und versorgt sie. In dieser Zeit wohnt sie dann auch mal ein paar Tage dort, ist aber dort nicht gemeindlich gemeldet. Sie ist ziemlich gleich oft in beiden Haushalten. Darf sie eine doppelte Haushaltsführung geltend machen?

Doppelte Haushaltsführung ist etwas ganz anderes und hat nicht der Fürsorgepflicht gegenüber den Eltern zu tun: Doppelte Haushaltsführung (dH) ist ein Begriff aus dem Einkommensteuerrecht. Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort übernachtet (Zweitwohnung). Notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen, sind Werbungskosten.
Würde mich HerrLichs Aussage anschließen.
Zudem: Hut ab vor der (nicht selbstverständlichen) Leistung deiner Freundin!
Sehr gute Antwort, DH!!