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Domainrecht - Firma A benutzt (Domain)Namen von Firma B für eigene Webseite

gefragt von derMeierderMeier am 07.10.2009 um 17:25 Uhr

Hallo zusammen, ein bekannter von mir hat vor einer Woche seine Firmeneröffnung gefeiert und wollte nun auch eine Webseite um für die Firma zu werben. Nun musste ich feststellen, dass eine konkurierende Firma (nur wenige Straßen entfernt) sämtliche Domains (inkl. Variationen und je drei TLD's) registriert hat und auf seine Webseite weiterleiten lässt.

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Ein friedliches Gespräch von meinem bekannten wird natürlich angestrebt würde mich dennoch interessieren, wie die Chancen bei einer Unterlassungsklage stehen und wie schnell die Domain an den neuen Besitzer wechseln kann.

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Im Internet habe ich leider kein Urteil gefunden, was sich direkt mit so einem Fall beschäftigt hat.

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Viele Grüße

derMeier


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anonym
beantwortet von asmodii am 7. Oktober 2009 17:30
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Wenn dieser Domaingrabber tatsächlich keine echte Verwendung hat und sie nur registriert hat, damit er sie an deinen Kumpel verkaufen kann, dann stehen die Chancen gut, dass dein Kumpel die Domain bekommt. Am einfachsten geht das mit den .de Domains. Er soll sich an die Denic wenden und das Problem schildern. Normalerweise wird dann ein Dispute-Antrag gestellt, sodass der Domaingrabber erst mal die Domain nicht weiterverkaufen kann. Er soll erst mal mit denen reden. Bei echten Domaingrabbern muss er damit rechnen, dass er viel Geld zahlen soll oder einen Vertrag mit denen eingehen soll. Das braucht er aber natürlich nicht machen und wendet sich dann direkt an die Denic (bei .de Domains only).

!!!Dies ist keine Rechtsberatung!!!


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anonym
beantwortet von dnadna am 7. Oktober 2009 17:27
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Das ist ja echt eine üble Masche - Anwalt befragen. Vorab kann man über die Anwaltshotline oft kostengünstig eine erste Idee zur rechtlichen Situation bekommen (einfach googlen).


anonym
beantwortet von sugarta am 7. Oktober 2009 17:28
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Also Immer im Falle der Not einen Rechtsanwalt nehmen und wenn es nur nen Beratungsgepräch ist wirds auch nicht alzu teuer.Geht ja immerhin um ne Firma gell.


Rabenfeder
beantwortet von Rabenfeder am 7. Oktober 2009 17:30
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Wenn die Firma bereits vorher diese Namensrechte hatte, weil sie zum Beispiel ähnlich heißt, wird es schwierig. In ein Unternehmeskonzept gehört im Vorfeld bereits eine genaue Marktanalyse, sowie sämtliche Vorarbeiten zur Namenssicherung. Scheinbar ist die andere FIrma ja nunmal eher auf diesen Namen gekommen. Im Nachhinein hingehen und sagen, ich mag den Namen aber haben, wird schwierig. Du kannst nicht auf Unterlassung klagen, wenn jemand anderes vor dir eine Idee hatte. Anders herum wird eher ein Schuh draus. Es gibt Anwälte die sich mit Internetfällen beschäftigen, dort kann man nachfragen.

Kommentar von asmodii am 7. Oktober 2009 17:32

Das setzt vorraus, dass die andere Firma den Namen auch wirklich nutzt. Wenn es ein Domaingrabber ist (und das glaub ich fast), dann hat er gute Chancen die Domain zu bekommen.

Kommentar von E596e782ccf0b01b67c1c79690f1b50bsmallderMeier am 7. Oktober 2009 17:36

Aber irgendwie sollten die Namensrechte §12 BGB greifen, da es doch eindeutig ist, dass es in böser Absicht gemacht wurde.

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Ein Beispiel:

Ein Malerbetrieb mit dem Namen Müller registriert wenige Tage nach Firmeneröffnung (Maler-Maier) die Adressen:

malerbetrieb-maier.de/com/net

und: maler-maier.de/com/net

Kommentar von 1c591d82d8347a171ef1c69a36c44376smallgargamel111 am 7. Oktober 2009 19:00

Wenn es so gemacht wurde, dann ht der Grabber keine Chance. Allerdings muss sich der Firmeninhaber vorwerfen lassen, dass er das nicht selbst rechtzeitig gemacht hat.


JConnor
beantwortet von JConnor am 7. Oktober 2009 17:31
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Sollte recht gut einklagbar sein, solange die Domains nach Bekanntgabe der Firma erst registriert wurden. Wenn es die Domains schon vorher gab könnte es schwieriger werden, kenne mich da aber leider auch nicht so gut aus. Am besten einen Anwalt mit Interneterfahrung konsultieren.



anonym
beantwortet von fastlink am 7. Oktober 2009 18:14
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Das kommt drauf an.

Wenn Dein Kumpel beispielsweise Meier heißt, der aber Huber, und der wollte den Betrieb xxxx-meier nennen, der Huber sich den Namen jedoch auch als Meier gesichert hat, dann bestehen sicherlich Chancen.

Wenn der jedoch abweichende Namen, mehrere Namen zudem, registriert hat, beispielsweise Grafix1000, Grafik1000 und Grafic1000, seinen Laden jedoch PR1000 nennet, und diese Namen bereits vor Geschäftsgrünung Deines Kumpels für sich reserviert hatte und sich bloß absichern wollte, dass kein anderer die zwar abweichenden, aber guten Namen bekommt, bestehen kaum Chancen, dann gilt, wer zuerst kommt, der hat es.

Es ist jedoch auch ein bischen die Schuld Deines Kumpels. Man suche sich einen Namen für seine Firma und schaue gleich nach, ob der als Domain noch frei ist. Wenn er das nicht ist, kann ich entweder die Domain kaufen oder mir einen anderen Namen für meinen Betrieb suchen. Wenn er das ist, sofort, noch Vor Gündung, sichern.

Strittig ist das bei Suchbegriffen, keine richtigen Namen, also Wörter mit eher beschreibendem Charakter, beispielsweise grüner-baum oder teilehandel oder so, da könnte trotz nachheriger Reservierung des Konkurrenten eventuell nichts zu machen sein.

Ich würde zudem mal nachforschen, ob der Name, den sich Dein Kumpel rausgesucht hat, nicht von irgendwem bereits gar Markenrechtlich gesichert wurde, dass wird es extrem teuer.

Kommentar von E596e782ccf0b01b67c1c79690f1b50bsmallderMeier am 7. Oktober 2009 22:36

Vielen Dank für die Antwort.

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Es besteht wohl keinerlei Zweifel, dass die Adresse böswillig übernommen wurde, da diese in Form von $Betriebsart-$Nachname.de sein sollte und nun von einem konkurierenden Betrieb, der 300 Meter entfernt ist, registriert wurde.

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Markenrechtlich gibt es auch keinerlei Probleme, da es sonst keine Firma gibt, die nur ansatzweise den Namen hat.


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