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Dogge gekauft - Rückgabe möglich?

gefragt von seerose1955 am 26.08.2008 um 18:46 Uhr

Meine Tochter hat sich gestern einen Welpen gekauft. Jetzt hat sie erfahren, dass sie in ihrer Wohnung keine Dogge halten darf. Ich weiss auch, dass man sich vorher erkundigen sollte, doch jetzt ist das Kind schon in den Brunnen gefallen und wir müssen schauen, was wir tun können. Der Züchter will den Hund nicht zurücknehmen. Ich dachte aber, dass es irgendein Gesetz gibt, das ihn dazu verpflichtet? Wer kann mir raten was wir jetzt noch tun können?

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Hund x 4.582 Verkauf x 1.078 Kauf x 952 Rückgabe x 140 Rücknahme x 43

ShyGee
beantwortet von ShyGee am 26. August 2008 18:50
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Vielleicht mal für fünf Cent nachdenken!

Wendet Euch an die Doggen-Nothilfe damit der arme Kerl einen guten Platz bekommt.

Ein seriöser Züchter hätte den Hund ohne Probleme zurückgenommen!

Kommentar von 9b2dedb16e88141f035982fb075c366asmallShyGee am 26. August 2008 19:03
Kommentar von Fc07d695def4571157bd40b6c241a2afsmallVulfgard am 26. August 2008 19:13

Yep, Sehr gute Antwort. Also ran an den Züchter!!!


bitmap
beantwortet von bitmap am 26. August 2008 18:48
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''Ich dachte aber, dass es irgendein Gesetz gibt, das ihn dazu verpflichtet?''

Nö.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 26. August 2008 18:53

manu1979
beantwortet von manu1979 am 26. August 2008 18:50
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Ob der Züchter ihn zurück nehmen muss weiß ich nicht, kann ich mir auch nicht vorstellen. War wirklich nicht sonderlich klug von deiner Tochter. Versucht doch einfach nochmal mit dem Züchter zu reden, vielleicht findet er neue Abnehmer für den kleinen Kerl.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 26. August 2008 18:55
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wenn die Tochter unter 14 ist, MUSS der Züchter den Hund zurücknehmen.

Wenn die Tochter volljährig ist, hat SIE das Problem. Nett, dass du helfen willst, aber vielmehr als Tierheim fällt mir da auch nicht ein.


anonym
beantwortet von dwarf am 26. August 2008 19:46
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...sorry, aber da fällt mir nur ein...vorher erkundigen und dann erst anschaffen. Der Züchter muss in solch einem Fall den Hund nicht zurücknehmen. War es ein Spontankauf? Ein vernünftiger Züchter schaut sich die Welpenkäufer genau vorm Verkauf an. Dieser hätte sicherlich im Vorfeld nicht an deine Tochter verkauft. Hat der Hund Papiere? Dann vielleicht mal beim Rasseverband nachfragen, ob die eventuell den Hund weitervermitteln.


Condor131
beantwortet von Condor131 am 26. August 2008 19:25
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Nun, da der kauf abgewickelt ist, gibt es keine rechtliche verpfilchtung zur ruecknahme, warum auch? Oder willst die broetchen auch zurueckgeben, weil es Dir gerade einfaellt?
Was das mit serioesitaet vom zuechter zu tun haben soll, wenn er sich weigert den kauf rueckabzuwickeln verstehe ich zwar nicht, aber das werden tierschuetzer schon erklaren koennen, anderenfalls gibt es viele gruende einen junghund nicht wieder direkt zurueckzunehmen und den gezahlten kaufpreis herauszugeben.
Du kannst das tier kostenpflichtig ins tierheim geben und den aermsten damit was antunn, besser were sich an den zuchtverband zu wenden und dort um einene notvermittlung zu bitten, logisch, dass den kaufpreis nicht bekommst, aber das tier sauber vermittelt wird


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 26. August 2008 18:54
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Weshalb sollte der Züchter verpflichtet sein, den Hund zurückzunehmen? Ich gehe mal davon aus, daß es kein Haustürgeschäft war.


schildi
beantwortet von schildi am 26. August 2008 18:53
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Tierheim und da werdet ihr so lange zahlen bis der Hund vermittelt wurde oder selber versuchen, oh das arme Tier :-((


Vulfgard
beantwortet von Vulfgard am 26. August 2008 18:51
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Oh man Leute. Versucht ihn unbedingt noch einmal vom Gegenteil zu überzeugen, wenn es nicht klappt, versuchen den Tierschutzverein ein zu schalten.

Aber wenn er ein guter Züchter ist, sollte er ihn zurück nehmen, denn es kann auch nur in seinem Interesse sein das seine Welpen gut versorgt sind!


skywalker66
beantwortet von skywalker66 am 26. August 2008 18:51
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Da bleibt nur eins, entweder den Hund selber nehmen oder selber verkaufen. Hoffentlich ist es Deiner Tochter eine Lehre.


anonym
beantwortet von swede am 26. August 2008 18:50
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Abgesehen davon... Ne Dogge in der Wohnung halten ist schon grenzwertig... Zeitungsanzeige mit nem kleinen Rabatt sollte aber Abhilfe schaffen.

Kommentar von B7d6abe5fe68484f92d05ef92d30f748smallWolpertinger am 26. August 2008 18:58

wo sollte die Doge den sonst gehalten werden als in der Wohnung???

Was ich immer für Grenzwertig halte ist ne Katze in ner 40qm Wohnung.

Und dann noch nicht einmal als Freigänger gehalten.

Aber dazu äußert fast nie jemand Kritik.

Aber wenn man einen großen Hund in der Wohnung hält, der regelmäßig rauskommt und in der Wohnung normalerweise schläft, da schreien alle auf.


sorry swede aber das mußte ich mal sagen.
Kommentar von swede am 26. August 2008 19:58

Brauchst dich nicht für deine Meinung zu entschuldigen, das ist schon ok. Ich persönlich bin eher für Hund auf Hof, wenn du weißt was ich meine. Aber wenn jemand sicherstellen kann dass sein Hund regelmäßig raus aus der Wohnung kommt mag das ok sein, meine Idealvorstellung trifft es aber nicht ;-)

Kommentar von swede am 26. August 2008 20:02

und was mir da gerade noch einfällt... rechne mal das Verhältnis 40qm zur Größe einer Katze aus und dann das Verhältnis zwischen Körpergröße einer Dogge und der QM Zahl einer Wohnung. Aber das ist eher Spielerei ;-)

Kommentar von B7d6abe5fe68484f92d05ef92d30f748smallWolpertinger am 26. August 2008 20:07

und Hof und Kette geht überhaupt nicht...das ist in keinen Falle Artgerecht.


Die Katze ist ein Raubtier, wenn sie frei lebt hat sie ein riesiges Revier...wir zwängen sie alleine in eine kleine Wohnung und wundern uns wenn sie anfängt in die Ecken zu pieseln.

LG Wolpertinger

Kommentar von 87779ba08928fcfa7a02534c62497463smallSassassa am 27. August 2008 12:52

@swede....das ist völliger Quatsch. Klar hat jeder seine eigene Meinung, die darfst du auch herzlich gerne behalten, entspricht aber nicht den Fakten.


regideur
beantwortet von regideur am 26. August 2008 18:49
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Wie alt ist Deine Tochter und hast Du Dein Einverständnis dazu gegeben? Hat sie den Hund von ihrem Taschengeld gezahlt?

Kommentar von 07b6983d22e967beab2f3a156800f5a1smallgertrude2 am 26. August 2008 18:52

die tochter hat eine eigene wohnung....müßte also über 18 sein.

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 26. August 2008 18:54

Besten Dank.

Dann sieht es schon nicht mehr so gut mit einer einfachen Lösung aus.


RamsesII
beantwortet von RamsesII am 26. August 2008 18:48
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Klar der Verkäufer will sein Geld behalten. Ruf nochmal an und schildere ihm genau was los ist. Ansonsten in die Zeitung schreiben, vielleicht meldet sich jemand für den Hund.

Kommentar von Cb359b079859a8b6e10f5a9ce118d6b7smallRamsesII am 26. August 2008 18:54

Nochwas, wie kann man sich eine Dogge für eine Wohnung holen?


spirit20
beantwortet von spirit20 am 28. August 2008 22:46
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ein hund gilt in deutschland leider als ware, d.h. 2 jahre gewährleistung. wie oben schon beschrieben sollte ein guter züchter seinen hund doch in guten händen wissen, und notfalls zurücknehmen. sollte er es aber nicht tun, und es ist ein schriftlicher vertrag vorhanden, sollte man den vertrag anfechten, wegen irrtum. es gibt verschiedene arten, die alle im BGB (ab §119)drinstehen. und laut gesetz darf kein vermieter tierhaltung verbieten. alles auslegungssache, wie hier mit der anfechtung des vertrages.


Sassassa
beantwortet von Sassassa am 27. August 2008 12:50
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Erschreckend viele schlechte Antworten und damit das wesentliche nicht untergeht: 1. Jeder anerkannte Züchter würde den Hund zurück nehmen der Welpe stammt also aus einer nicht geraden seriösen Quelle. Das passiert und die Vorwürfe helfen hier echt nicht weiter. 2. Nicht an privat weiterverkaufen, nur eine Tierschutzorganisation kann dafür sorgen das der Welpe ein artgerechtes zu Hause bekommt und dies auch kontrolliert 3. Bei einer Dogge ist es, kommt sie nicht vom Züchter, relativ wahrscheinlich das sie später die eine oder andere Erbkrankheit mitbringt. Verkauft ihr sie also jetzt privat an den nächsten hat der echt die A...karte gezogen. 4. Wer behauptet eine Dogge passt nicht in eine normale Wohnung hat echt überhaupt keine Ahnung. 5. Wenn du Hilfe braucht, schreib hier noch einmal...es gibt immer eine gute, vernünftige Lösung


Vulfgard
beantwortet von Vulfgard am 26. August 2008 19:06
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Gibt es vielleicht eine Züchtergemeinschaft in eurer Nähe?


rena22
beantwortet von rena22 am 26. August 2008 19:04
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Ein tier ist ein lebewesen, und kein spielzeug

Kommentar von Fc07d695def4571157bd40b6c241a2afsmallVulfgard am 26. August 2008 19:09

Warum schnackt ihr hier alle klug??? Sie hat doch schon geschrieben das die Tochter nicht richtig gehandelt hat!!


mercury
beantwortet von mercury am 26. August 2008 19:01
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oh gott, wenn ich sowas lese wird mir schlecht.. das arme tier..shygee hat mit den für 5 cent mal nachdenken


knusperflocke
beantwortet von knusperflocke am 26. August 2008 18:49
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ich würde sage tierheim, aber soweit ich weiß muss man da geld zahlen. oder an jmd. anderen weiter verkaufen oder so. wenn es private leute sind die diesen weiterverkauft haben, können die entscheiden ob sie hunde zurücknehmen.


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