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Diskussionen mit der Arbeitsagentur

gefragt von FridaGT am 08.11.2009 um 14:20 Uhr

Mein Lebensgefährte hat seine Kündigung erhalten und wird vom 1.12. an arbeitslos sein. Das Arbeitsamt hat ihm nun mitgeteilt, dass er sich gleich ab dem 1.12. bundesweit bewerben muss, sonst würde er sofort eine Sperre beim Arbeitslosengeld kriegen. Ist das wirklich so knallhart? Wir haben Wohneigentum hier. Ist es echt so, dass man gleich ab dem 1. Tag der Arbeitslosigkeit gezwungen werden kann, sich zum Beispiel in Bayern und Österreich zu bewerben? Solche Stellenangebote für Saisonarbeit hat ihm das Arbeitsamt nämlich jetzt vorgelegt, und wir wohnen in NRW. Er wäre ja gerne bereit, im Umkreis von 100 km oder so zu suchen - aber kann man ihn sofort zum Umzug zwingen? Mir kommt das irgendwie etwas hart vor, zumal er vorher noch nie Leistungen von der Arbeitsagentur bezogen hat, es ist also nicht so, dass wir da ständig auf der Matte stehen...


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mamo2402
beantwortet von mamo2402 am 8. November 2009 14:21
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Nei, sie können ihn nicht zwingen.... soweit weg, er muss auf einem fragebogen angeben wie weit er bereit ist zu fahren!!! Aber Amt versucht es gern mit Einschüchterung

Kommentar von FridaGT am 8. November 2009 14:23

Er hat auf diesem Fragebogen angegeben, dass er bis zu 100 km bereit ist zu fahren und dass wir Wohneigentum haben, was wir nicht so einfach aufgeben können - trotzdem kam die Aufforderung, sich in Bayern und Österreich zu bewerben, und das wären beides nur befristete Stellen!

Kommentar von E8127678596b9cba92e36f0e820b82e7smallmamo2402 am 8. November 2009 14:24

Habt ihr Kinder....schulpflichtig! Ist auch ein Argument zu bleiben

Kommentar von FridaGT am 8. November 2009 14:25

Nee - sollten wir uns schnell welche anschaffen, was? ;-)

Kommentar von E8127678596b9cba92e36f0e820b82e7smallmamo2402 am 8. November 2009 14:26

welches Bundesland seid ihr?

Kommentar von FridaGT am 8. November 2009 14:27

NRW

Kommentar von E8127678596b9cba92e36f0e820b82e7smallmamo2402 am 8. November 2009 14:30

Bleibt beim Nein.......die können euch nichts.....


moosmutzelchen
beantwortet von moosmutzelchen am 8. November 2009 14:28
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Nein, sie können euch nicht zwingen.
Kam eine Aufforderung oder ein Vorschlag?
Steht da ausdrücklich bei, dass er sich binnen 3 Tagen bewerben muss, oder war diese Aussage nur mündlich?
Wenn ersteres zutrifft, auf jeden Fall einen Widerspruch schreiben.
Wenn letzteres zutrifft, einfach ignorieren.


knattertatter
beantwortet von knattertatter am 8. November 2009 14:20
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Ja so harte ist das er kann sich ja jetzt schon bewerben


anonym
beantwortet von LustigesTabu am 8. November 2009 14:21
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Es ist so knallhart. Aber man kann das ja ein bisschen steuern mit den Bewerbungen.. Die Bewerbungen muessen raus, falls es zum Telefonat oder Termin kommen sollte in einer weitentfernten Gegend, kann man sich ja ein bisschen daemlich stellen.


mamo2402
beantwortet von mamo2402 am 8. November 2009 14:23
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Noch eine Argument. Es kommt narürlich auf seinen Beruf an. Ein einfacher Arbeiter kommt schneller unter als z.b ein Chemiker, je höher der Berufsstand je grösser die Entfernung!

Kommentar von FridaGT am 8. November 2009 14:24

Er ist Koch.

Kommentar von E8127678596b9cba92e36f0e820b82e7smallmamo2402 am 8. November 2009 14:25

Dann kann er nicht gezwungen werden ins Ausland zu gehen...........Köche werden immer gesucht.......

Kommentar von E8127678596b9cba92e36f0e820b82e7smallmamo2402 am 8. November 2009 14:28

es gibt eine Zumutbarkeitsregelung..... 1 1/2 Fahrzeit zum Arbeitsplatz sind zu schaffen!!! Geht das bis Österreich?

Kommentar von Fcda1960afe906ea8937b1ae155f056esmallmoosmutzelchen am 8. November 2009 14:30

Ja, mit dem Flugzeug *g

Kommentar von FridaGT am 8. November 2009 14:30

Nee, nach Österreich fährt man von hier mindestens sechs bis sieben Stunden. Wir wohnen eine Stunde südlich von Hannover!

Kommentar von E8127678596b9cba92e36f0e820b82e7smallmamo2402 am 8. November 2009 14:31

Lasst euch ein Flugzeug bereitstellen, dann macht er es.....


Auchdazu
beantwortet von Auchdazu am 8. November 2009 14:29
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Wenn er das umgehen will -und das ist der Plan der Arbeitsagenturen- sollte er sich auf jeden Fall selbst um Arbeit kümmern. Egal was jedenfalls wird er, bei egal welcher Arbeit die er hier in seiner Nähe findet, nicht so tief sinken wie er sinkt und auch an Selbstwertgefühl verliert, wenn er sich in den auferlegten Sclavenhandel einläßt. Er wird eine Seite erleben von der er nie gedacht hätte das sie in Deutschland vorhanden ist. Oder ist er Beruflich so ausgestattet das er sich selbstständig machen könnte? Dann soll er lieber das tun. Jedenfalls wenn er in diesen Strudel gerät; dann kannst du sagen er kehrt aus den Krieg heim, wenn er jedesmal heimkommt.

Kommentar von FridaGT am 8. November 2009 14:31

Selbstständig machen? Um Gottes Willen. Ich glaube, wer als Koch in der derzeitigen wirtschaftlichen Lage ne eigene Kneipe aufmacht, der kann sich auch gleich aufhängen...

Kommentar von Fabeeeefd255e56eef88154f38eb90e2smallAuchdazu am 8. November 2009 14:50

Nun ja es geht ja nicht um eine Wirtschaft, generell. Es geht mehr um, wenn selbstständig, irgend eine Nische. Es kann ja auch möglich sein das große Institute Köche suchen,die Selbstständige sind. Aber es muss auch nicht unbedingt eine Arbeit in seinem Beruf sein. Ich habe auch zwei Berufe und stand als Monteur in einer Autoteilezubehörfabrik. Als Sclave!


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