MarichenGirl am 31.10.2009 um 20:04 Uhr
Kommt man eingendlich in einer disco rein wenn man zB.: unter 16 ist und einen Erwachenen dabei hat??????????

Das Jugendschutzgesetz
Erziehungsbeauftragte Person (§ 1 Abs.1 Nr. 4)
Eine Person über 18 Jahre kann nach Vereinbarung mit einer personensorgeberechtigten Person (Eltern, Elternteil) die Betreuung der Kinder übernehmen. Dadurch werden z.B. Altersbeschränkungen beim Besuch von Tanzveranstaltungen aufgehoben.
Diese Aufgabe verlangt ein erhöhtes Maß an Verantwortung. Die erziehungsbeauftragte Person trägt beispielsweise Sorge dafür, dass sich die anvertrauten Minderjährigen in der Diskothek nicht betrinken und zuverlässig wieder nach Hause kommen. Ein Veranstalter selbst kann die Funktion eines Begleiters nicht übernehmen. Die Erziehungsbeauftragung muss nicht in schriftlicher Form vorliegen, aber erziehungsbeauftragte Personen müssen ihre Berechtigung auf Verlangen darlegen, Veranstalter und Gewerbetreibende müssen dies im Zweifelsfall überprüfen.
ist von disco zu disco verschieden.. das ist überall anders geregelt, am besten im voraus anrufen und fragen, dann weist du es sicher..

nein, die kontrolle wurde sogar seit anfang 2009 nocht mehr verstärkt

in begleitung erwachsener glaube ich bis 22 uhr!