1

Disco (siehe unten)

Frage von MarichenGirl MarichenGirl

Kommt man eingendlich in einer disco rein wenn man zB.: unter 16 ist und einen Erwachenen dabei hat??????????

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (7)

  • 0
    Antwort von YourName YourName

    Das Jugendschutzgesetz

    Erziehungsbeauftragte Person (§ 1 Abs.1 Nr. 4)

    Eine Person über 18 Jahre kann nach Vereinbarung mit einer personensorgeberechtigten Person (Eltern, Elternteil) die Betreuung der Kinder übernehmen. Dadurch werden z.B. Altersbeschränkungen beim Besuch von Tanzveranstaltungen aufgehoben.

    Diese Aufgabe verlangt ein erhöhtes Maß an Verantwortung. Die erziehungsbeauftragte Person trägt beispielsweise Sorge dafür, dass sich die anvertrauten Minderjährigen in der Diskothek nicht betrinken und zuverlässig wieder nach Hause kommen. Ein Veranstalter selbst kann die Funktion eines Begleiters nicht übernehmen. Die Erziehungsbeauftragung muss nicht in schriftlicher Form vorliegen, aber erziehungsbeauftragte Personen müssen ihre Berechtigung auf Verlangen darlegen, Veranstalter und Gewerbetreibende müssen dies im Zweifelsfall überprüfen.

  • 0
    Antwort von nwidmb nwidmb

    ist von disco zu disco verschieden.. das ist überall anders geregelt, am besten im voraus anrufen und fragen, dann weist du es sicher..

  • 0
    Antwort von Amelia93 Amelia93

    nein, die kontrolle wurde sogar seit anfang 2009 nocht mehr verstärkt

  • 0
    Antwort von Conquistador09 Conquistador09

    in begleitung erwachsener glaube ich bis 22 uhr!

  • 0
    Antwort von Musik151 Musik151

    klaro mein bruder hats gemacht

  • 0
    Antwort von Alineer Alineer

    Kannst ja Ausweiß ausleihen dann läuft das.

  • 0
    Antwort von Alineer Alineer

    nein !

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.