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Direktversicherung für Arbeitnehmer

gefragt von enricomania am 26.07.2008 um 10:22 Uhr

Welche Vorteile bietet eine Direktversicherung für einen Arbeitnehmer? Was übernimmt der Arbeitgeber hierbei normalerweise an Beiträgen?

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anonym
beantwortet von jan667711 am 28. Juli 2008 22:08
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manche arbeitgeber übernehmen einen teil der beiträge... aber prinzipiell zu dieser art der altersvorsorge ist meiner meinung nach keine pauschale aussage möglich... aber um es dir zu vereinfachen... je höher dein persönlicher steuersatz...umso besser... im alter bekommst du allerdings weniger gesetzliche rente...im krankheitsfall weniger krankengeld( wenn du gesetzlich versichert bist)... und im falle der arbeitslosigkeit weniger arbeitslosengeld... im rentenalter zahlst du auf die rente oder das kapital der direktversicherung krankenversicherungsbeiträge... sollten diese dann bei 20% oder mehr sein...macht es einen teil der gewinne wieder zunichte... fazit: es ist wichtig deine persönlichen bedürfnisse und vorraussetzungen zu berücksichtigen....

vg jan...

ps. lass dir verschiedene möglichkeiten erklären und entscheide in ruhe...

www.gera-allianz.de


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 26. Juli 2008 12:32
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Die Direktversicherung ist einer von fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung (BAV).

Der Arbeitgeber (AG) schließt für den Arbeitnehmer (AN) eine Renten- oder Kapitallebensversicherung ab. Meistens nimmt man dazu heute Renteversicherungen. Diese können einen klassischen Deckungsstock haben oder fondsgebunden sein.

Finanziert wird die Versicherung entweder durch den AG. Dann spricht man von einer AG-finanzierten Versorgung oder durch Entgeltumwandlung des AN. Der AG muss nur die Möglichkeit der BAV anbieten und er kann den Durchführungsweg bestimmen. Bei der Finanzierung gibt es keine Vorschriften. Die meisten DV sind Entgeltumwandlungen.

Der Vorteil dieser Versorgung ist die komplette steuer- und sozialabgabenfrei Einzahlung der Beiträge. Die Besteuerung kommt erst bei Renteneintritt frühestens ab dem 60. Lj. Nach § 3 Nr. 63 EStG. Auch muss dann für diese Renten eine Krankenversicherung bezahlt werden. Eine DV ist nicht beleihbar oder veräußerbar. Bei Betriebswechsel kann sie mit genommen werden und wird vom neuen AG wieder übernommen. http://www.meine-finanzseite.de/betr_vorsorge.asp


Harmoni
beantwortet von Harmoni am 26. Juli 2008 10:38
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Also ein großer Vorteil ganz klar dass die Beiträge vom Brutto abgebucht werden und somit mehr Notto raus kommt als wenn du es vom Netto zahlen würdest.


anonym
beantwortet von mrrendite am 26. Juli 2008 10:32
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Zunächst einmal ist der Anspruch unverfallbar und bleibt auch bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Unternehmen erhalten.

Kommentar von Simple_avatar4smalltaobaby am 27. Juli 2008 22:58

Hierbei kommt es aber darauf an, ob es Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberfinanziert ist. Wenn es Arbeitgeberfinanziert ist hat der AG 5 Jahre Anspruch auf die Direktversicherung, d.h. wenn man nach 4Jahren und 11 Monate aus dem Unternehmen ausscheidet muss der AG die Direktversicherung nicht an den AN aushändigen. Hier kann man nur mit dem AG reden ob er sie an den AN abtritt und somit für den neuen AG frei ist, ansonsten muss man eine neue machen und die Zeit ist "verloren". Bei Arbeitnehmerfinanziert kann man auch nach 2 Monaten aus dem Unternehmen ausscheiden und die Direktversicherung mitnehmen. Also besser darauf achten, das es eine AN-finanzierte ist.


anonym
beantwortet von hedger am 26. Juli 2008 10:31
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Zu Beginn der Rentenlaufzeit ist bspw. eine Teilkapitalauszahlung bis maximal 30% des angesparten Kapitals, mit entsprechender Restverrentung, möglich.

Kommentar von pflvb am 26. Juli 2008 10:48

dies trifft nur bei Riester-Verträgen zu, nicht bei der BAV

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 26. Juli 2008 17:30

nur bei Riester ist richtig.

Riester ist keine Direktversicherung.

Kommentar von vergleichmacht am 27. Juli 2008 22:11

Man kann auch Riester als Direktversicherung. Das Thema ist wirklich zu umfangreich, um in 2 Sätzen zu beantworten. Sieht man an den Antworten, alles ist ein bisschen, aber keiner alles. Ich gebe Dir auch nur den Tip,entweder wikipedia oder besser wäre ein Versicherungsmakler, kostet nichts und er kann Dir genau ausrechnen, ob es sich bei die lohnt.


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 26. Juli 2008 10:26
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Für den Arbeitnehmer bietet es eine Steuerersparnis. Der Arbeitgeber zahlt normalerweise nichts daran. Es ist eine Gehaltsumwandlung, d.h. der Arbeitnehmer wandelt einen Teil seines Gehalts in Versicherungsprämien um.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 26. Juli 2008 10:24
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Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 26. Juli 2008 10:25

in der Regel wird ein Teil des Gehalts umgewandelt als Beitrag für die Versicherung.Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer für Beiträge zu einer Direktversicherung mit einem Pauschsteuersatz von 20 % berechnen. Lohnt sich in jedem Fall.

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 26. Juli 2008 17:29

@Raimund: Das geht seit 2005 nicht mehr.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 26. Juli 2008 10:23
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da dies ein sehr umfangreiches Gebiet ist nutze mal bitte Google und Wiki um dich dort durchzulesen, denn dieses Thema ist wirklich nicht in zwei Sätzen beantwortbar..


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