Welche Vorteile bietet eine Direktversicherung für einen Arbeitnehmer? Was übernimmt der Arbeitgeber hierbei normalerweise an Beiträgen?
manche arbeitgeber übernehmen einen teil der beiträge... aber prinzipiell zu dieser art der altersvorsorge ist meiner meinung nach keine pauschale aussage möglich... aber um es dir zu vereinfachen... je höher dein persönlicher steuersatz...umso besser... im alter bekommst du allerdings weniger gesetzliche rente...im krankheitsfall weniger krankengeld( wenn du gesetzlich versichert bist)... und im falle der arbeitslosigkeit weniger arbeitslosengeld... im rentenalter zahlst du auf die rente oder das kapital der direktversicherung krankenversicherungsbeiträge... sollten diese dann bei 20% oder mehr sein...macht es einen teil der gewinne wieder zunichte... fazit: es ist wichtig deine persönlichen bedürfnisse und vorraussetzungen zu berücksichtigen....
vg jan...
ps. lass dir verschiedene möglichkeiten erklären und entscheide in ruhe...

Die Direktversicherung ist einer von fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung (BAV).
Der Arbeitgeber (AG) schließt für den Arbeitnehmer (AN) eine Renten- oder Kapitallebensversicherung ab. Meistens nimmt man dazu heute Renteversicherungen. Diese können einen klassischen Deckungsstock haben oder fondsgebunden sein.
Finanziert wird die Versicherung entweder durch den AG. Dann spricht man von einer AG-finanzierten Versorgung oder durch Entgeltumwandlung des AN. Der AG muss nur die Möglichkeit der BAV anbieten und er kann den Durchführungsweg bestimmen. Bei der Finanzierung gibt es keine Vorschriften. Die meisten DV sind Entgeltumwandlungen.
Der Vorteil dieser Versorgung ist die komplette steuer- und sozialabgabenfrei Einzahlung der Beiträge. Die Besteuerung kommt erst bei Renteneintritt frühestens ab dem 60. Lj. Nach § 3 Nr. 63 EStG. Auch muss dann für diese Renten eine Krankenversicherung bezahlt werden. Eine DV ist nicht beleihbar oder veräußerbar. Bei Betriebswechsel kann sie mit genommen werden und wird vom neuen AG wieder übernommen. http://www.meine-finanzseite.de/betr_vorsorge.asp

Also ein großer Vorteil ganz klar dass die Beiträge vom Brutto abgebucht werden und somit mehr Notto raus kommt als wenn du es vom Netto zahlen würdest.
Zunächst einmal ist der Anspruch unverfallbar und bleibt auch bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Unternehmen erhalten.
Hierbei kommt es aber darauf an, ob es Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberfinanziert ist. Wenn es Arbeitgeberfinanziert ist hat der AG 5 Jahre Anspruch auf die Direktversicherung, d.h. wenn man nach 4Jahren und 11 Monate aus dem Unternehmen ausscheidet muss der AG die Direktversicherung nicht an den AN aushändigen. Hier kann man nur mit dem AG reden ob er sie an den AN abtritt und somit für den neuen AG frei ist, ansonsten muss man eine neue machen und die Zeit ist "verloren". Bei Arbeitnehmerfinanziert kann man auch nach 2 Monaten aus dem Unternehmen ausscheiden und die Direktversicherung mitnehmen. Also besser darauf achten, das es eine AN-finanzierte ist.
Zu Beginn der Rentenlaufzeit ist bspw. eine Teilkapitalauszahlung bis maximal 30% des angesparten Kapitals, mit entsprechender Restverrentung, möglich.
dies trifft nur bei Riester-Verträgen zu, nicht bei der BAV
Niklaus am 26. Juli 2008 17:30 nur bei Riester ist richtig.
Riester ist keine Direktversicherung.
Man kann auch Riester als Direktversicherung. Das Thema ist wirklich zu umfangreich, um in 2 Sätzen zu beantworten. Sieht man an den Antworten, alles ist ein bisschen, aber keiner alles. Ich gebe Dir auch nur den Tip,entweder wikipedia oder besser wäre ein Versicherungsmakler, kostet nichts und er kann Dir genau ausrechnen, ob es sich bei die lohnt.

Für den Arbeitnehmer bietet es eine Steuerersparnis. Der Arbeitgeber zahlt normalerweise nichts daran. Es ist eine Gehaltsumwandlung, d.h. der Arbeitnehmer wandelt einen Teil seines Gehalts in Versicherungsprämien um.

Raimund1 am 26. Juli 2008 10:25 in der Regel wird ein Teil des Gehalts umgewandelt als Beitrag für die Versicherung.Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer für Beiträge zu einer Direktversicherung mit einem Pauschsteuersatz von 20 % berechnen. Lohnt sich in jedem Fall.
Niklaus am 26. Juli 2008 17:29 @Raimund: Das geht seit 2005 nicht mehr.

da dies ein sehr umfangreiches Gebiet ist nutze mal bitte Google und Wiki um dich dort durchzulesen, denn dieses Thema ist wirklich nicht in zwei Sätzen beantwortbar..