Mir ist aufgefallen, daß an der Uni viele Studenten in den Vorlesungen Diktiergeräte dabei haben und die Vorlesungen aufzeichnen. Eigentlich ist das doch ein Verstoß gegen das "Persönlichkeitsrecht", oder? Man müßte doch eigentlich vorher fragen, oder?
Weil ich schon rot leuchte, wenn ich nur übers Schummeln nachdenke, wäre Aufzeichnen mit Diktiergerät bei mir bestimmt auch sofort zu auffällig. Kann man sich da absichern?
"Verwendung von Tonträgern in Lehrveranstaltungen:
Die Verwendung von Tonträgern in Lehrveranstaltungen wie Vorlseungen oder bei Exkursionen, zum Aufzeichnen der Vorträge ist grundsätzlich nur gestattet, wenn der Redende zustimmt. Ansonsten verstoßen Sie gegen § 53 Abs. 7 UrhG und machen sich strafbar.
Auszug von § 53, Abs 7 UrhG:
(7) Die Aufnahme öffentlicher Vorträge, Aufführungen oder Vorführungen eines Werkes auf Bild- oder Tonträger, (...) sind stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig."
So gefunden auf der Seite des Geographischen Instituts der Uni Bonn: http://www.giub.uni-bonn.de/lehre/lehre/Tontraeger.html

Solange die Studenten nicht nur das Diktiergerät in den Hörsaal stellen und es nach der Vorlesung wieder abholen, scheint mir wenig dagegen einzuwenden zu sein.
Schliesslich könnten sie ja auch die Vorlesung mitstenographieren - wo wäre da der Unterschied?
Vermutlich dürfte die gewerbliche Aufzeichnung (Skripten wortgetreu verfassen und verkaufen) nicht zulässig sein.