Dient die Mietkaution für evenutelle Mietzahlungsausfälle oder für Schäden die nach dem Auszug werden müssen?

für Mietausfall weniger, mehr zur Sicherheit für eventuelle Schadensbeseitigung nach dem Auszug..
hier findest du da genauere Auskunft drüber http://www.kaution24.de/mietkaution/ da man wie gnat01 schon sagte zwischen preisgebundenen oder frei finanzierten Wohnraum unterscheiden muß

Hier muss man unterscheiden, ob es sich um preisgebundenen oder frei finanzierten Wohnraum handelt. Bei letzterem kann der Vermieter die Kaution für alle künftigen Ansprüche gegen den Mieter heranziehen, die sich aus dem Mietverhältnis heraus ergeben. Bei preisgebundenem Wohnraum (sozialer Wohnungsbau) ist das nicht der Fall. Hier kann die Kaution nicht zu Deckung von Mietschulden oder Forderungen aus Nebenkostenabrechnungen verwendet werden. Der Grund dafür ist, dass diese beiden Risiken bereits in der Miethöhe berücksichtigt sind, und zwar durch Einfließen des Mietausfallwagnis und des Umlagenausfallwagnis in die Berechnung des Mietpreises. Damit ist die Kaution hier in der Regel nur für Ansprüche aus Schäden oder nicht getätigten Schönheitsreparaturen verwendbar.