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Dienstwagen zur Privatnutzung als Abfindung: Wie den steuerpflichtigen Teil der Abfindung senken?

gefragt von basiccooking am 30.10.2009 um 14:24 Uhr

Als Abfindung hat mir mein alter Arbeitgeber einen Dienstwagen zur Privatnutzung überlassen. Soweit ich weiß, muss man diesen auch versteuern. Wie kann ich denn den steuerpflichtigen Anteil der Abfindung so gering wie möglich halten? Habt ihr Tipps und Ratschläge für mich?


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Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


anonym
beantwortet von Ernsterwin am 31. Oktober 2009 08:37
1x
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Hilfreichste Antwort

Normalerweise kann pauschaliert die Dienstwagennutzung mit 1 % (nicht 1,5 %) des Bruttolistenpreises als Bestandteil des Arbeitslohns besteuert werden.

Basiscooking meint aber wohl die Dienstwagennutzung als "soziale Fürsorgeleistung" im Rahmen der Abfindung. Da wird der Wert der Dienstwagennutzung auf die Abfindung angerechnet und kann zur ermäßigten Besteuerung beitragen. Schau doch mal nach unter http://www.abfindunginfo.de/abfind10.htm


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anonym
beantwortet von Peter34muc am 30. Oktober 2009 14:25
1x
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Kommentar von koenigstiger25 am 31. Oktober 2009 18:25

Woher kommt dieser Prozentsatz? Das ist Blödsinn!



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