Dienstwagen Versteuerung
Hallo, ich habe einige Fragen zur Berechnung meine Nettogehalts unter Berücksichtigung der Versteuerung eines Dienstwagens. Links zu irgendwelchen Onlinerechnern helfen mir nicht weiter, die habe ich alle schon durchgeguckt und sie haben teilweise unterschiedliche Ergebnisse. Also verlass ich mich nicht darauf, sondern frage hier und hoffe jemanden anzutreffen, der Ahnung davon hat.
Nötige Angaben:
2.200 € Brutto Listenpreis des Wagens 30.000 € 15 im Entfernung zum Arbeitsort Steuerklasse 1 unter 23 Jahre alt keine Kinder aus Hessen keine Kirchensteuer
Wäre echt klasse wenn mir einer sagen könnte, was ich da Netto raushabe, am besten natürlich mit Rechnung, damit ichs nachvollziehen kann. Dankee
-
4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Dein Steuer u SV Brutto beträgt 2200 + 300 (1%) + 135 (0,03%)= 2635 Brutto
Netto käme hier im ersten Schritt 1.696,95 raus, dann folgt noch der Nettoabzug von 435 für den PKW, das dann noch 1.261,95 ausgezahlt werden, sofern Du keine VWL Abzüge oder Gehaltsumwandlungen etc. ähnliche hast.
Lohnsteuer zu zahlen 405,12 EUR
SV Abzüge: 532,93
ohne Dienstwagen hast Du 1.466,25, also zahlst Du effektiv 204,30 EUR für den Dienstwagen, dieser Anteil wird höher, sofern Du mal deutlich mehr im Monat verdienst....
-
- Wenn du einen Dienstwagen zur Verfügung hast, kannst du die Fahrt damit zum Arbeitsplatz nicht noch zusätzlich ansetzen.
Wenn du das Auto auch privat nutzen darfst, gilt zumeist die 1%-Regel.
d.h. dein Brutto erhöht sich um 1% des Listenwagenpreises = 300 EUR. du hast also ein Brutto von 2.500 EUR verdient, auf das sich deine Steuern rechnen (365,00 EUR (Lohnsteuerklasse I, kein Kinderfreibetrag, 20,10 Soli), dann fällt möglicherweise Kirchensteuer an, und es fallen natürlich die Versicherungszahlungen an.
Kommentar von BuhuuuBuhuuu 18.10.2010Ich darf das Auto auch privat nutzen. Das heißt doch, dass ich den Fahrtweg mit einberechnen muss und das schimpft sich dann geldwerter Vorteil oder nicht? Bist du dir sicher, dass man nicht nur die Lohnsteuer dafür noch bezahlen muss, sondern auch die Sozialversicherungsabgaben? Dazu habe ich unterschiedliche Versionen, mir persönlich würde nur die Steuer einleuchten, aber ich kenn mich da ja auch nicht aus und hatte sowas noch nie.
Kommentar von fraggle16fraggle16 18.10.2010zu 1. stimmt so natürlich nicht.
du hast ja einen geldwerten Vorteil.
dieser ist noch einmal mit 0,03% des Listenpreises pro Km anzusetzen, also hast du in Wirklichkeit nen Brutto von: 2500+135 (30.000 x 0,0003x15)=2635
also 404,41 Lohnsteuer und 22,24 Soli
Kommentar von RautenMiroRautenMiro 18.10.2010was für ein Programm benutzt Du die Steuer ist jedenfalls falsch.... u SV Pflichtig ist die PKW Versteuerung auch......
Kommentar von fraggle16fraggle16 18.10.2010da ich heute nicht mal 5 Stunden Schlaf hatte, sollte ich anscheinend heute mal gar keine Fragen hier beantworten ;-)
Dein Steuerbrutto bleibt das, was ich nannte.
also 2.500 EUR (Gehalt +1%-Regel) das Steuerbrutto ist das Brutto für die Berechnung von Lohnsteuer UND Solizuschlag ebenso wie einer möglichen Kirchensteuer.
und da ich im Moment unfähig zum Nachdenken bin, lass ich mich auch lieber nicht mehr weiter über die 0,03%-Regel aus. Wenn's mir morgen besser geht, und hier immer noch keine sinnvollen Antworten stehen, kriegste morgen was ausführliches von mir.
-
-
Die Frage ist noch nicht vollständig beantwortenbar, bzw. es gibt 2 verschiedene Lösungen.
Man braucht noch die Angabe, ob der Arbeitgeber den Vorteil Whg-Arb. stätte pauschalversteuert... (Komponente 0,03%)
Kommentar von BuhuuuBuhuuu 18.10.2010Nein, wird nicht pauschal versteuert. Man müsste also noch die 15km mit den 0.03% verrechnen oder so..wie genau weiß ich ja leider nicht :-) Hoffe, du kannst mir jetzt weiterhelfen? Das wär echt nett.
-
Berechnung mit Schnellprogramm 2010 vom Beck Verlag
Und NATÜRLICH SIND DIE BETRÄGE AUCH SV PFLICHTIG
ich habe gerade noch mal verprobt mit www.brutto-netto-rechner.info, kam auch das gleiche raus....
perfekt :-)
DH, sauber.
Noch der Hinweis: Der Frager kann, weil er den Weg zur Arbeitversteuert hat, die Entfernungspauschale ansetzen. sind schon mehr als die 920,- pro Jahr, würde sich also etwas auswirken und ggf. kommen noch andere Werbungskosten dazu.