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Dienstwagen privat Nutzung?

gefragt von snowsmil am 25.06.2009 um 14:59 Uhr

Darf ich einen mir zur Verfügung gestellten Dienstwagen, den ich mit 1% des Neuwagenpreises als Geldwerter Vorteil versteuere, uneingeschränkt privat nutzen, oder darf der Arbeitgeber die Private Nutzung begrenzen, z.B. max 50km am Tag, Woche, Monat etc...

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Recht x 35.295 Arbeitsrecht x 2.177 Dienstwagen x 64

anonym
beantwortet von daniela6 am 25. Juni 2009 15:02
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Normalerweise muß das mit dem AG abgesprochen werden - kenne eigentlich keinen der seinen Dienstwagen uneingeschränkt benützen darf! Mein Dad hat eine bestimmte Kilometeranzahl vorgegeben zum privat benützen!


anonym
beantwortet von Schwartenpaule am 25. Juni 2009 15:00
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Das wirst Du in Deiner Dienstwagenvereinbarung nachlesen können. Eine gesetzliche Regelung gibt es da nicht.


anonym
beantwortet von rosenstrauss am 25. Juni 2009 15:05
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du darfst das. nur wenns ins ausland geht muß du meldung an die dienststelle machen. so wird es jedenfalls bei uns gehandhabt


anonym
beantwortet von n1979b am 25. Juni 2009 15:03
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Ich kenne diese uneingeschränkte Nutzung, allerdings nur fürs Inland.

Details werden tatsächlich in der Dienstwagenregelung fixiert, ggfs. AG ansprechen.


anonym
beantwortet von Mensch890 am 25. Juni 2009 15:00
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wenn du Sprit und so noch zusätzlich zahlst, kannste den auch komplett benutzen


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