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Dienstverweigerng

gefragt von markustheone am 12.06.2009 um 4:26 Uhr

Hallo!

Darf ich gesetzlich auch fest eingeteilte Dienste (arbeite imSH) verweigern?

Weil ich habe nächste Woche 3ND hinereinander -Ausschlaftag-1ND-Ausschlaftag-2 12er Dienste (Tag-07-19:15Uhr) und das ist mir zuviel ,habe schon mit der Chefin gesprochen --> Sie meint nur mit 24 Jahren muss man das aushalten.

Was soll ich tun ??

Danke

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Arbeitsrecht x 2.175 Dienstverweigerung x 1

lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 13. Juni 2009 10:15
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Eine Dienstverweigerung währe der schlechteste Weg zu einer Lösung.Denn der führt unweigerlich zu einer Auflösung des Arbeitsvertrages.

Hast du denn eine Vereinbarung über die Dienstzeiten in deinem Arbeitsvertrag?

Wenn ich deine Angaben über die Dienste ansehe, komme ich auf sechs Arbeitstage und zwei Ausschlaftage in der nächsten Woche,da stimmt doch etwas nicht.


janawien
beantwortet von janawien am 13. Juni 2009 09:56
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Nein, diese Arbeitsverweigerung ist ein Grund zur fristlosen Kündigung. du kannst versuchen mit Deinem Arbeitgeber eine andere Dienstplangestaltung zu sprechen. Fühlst Du Dich dauerhaft unwohl, suchst Du Dir besser einen anderen job.


stefvol
beantwortet von stefvol am 12. Juni 2009 07:35
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du darfst alles, notfalls dir auch einen anderen job suchen wenn du mit den Vorraussetzungen des jetzigen jobs nicht klarkommst. Das solche Dienste belastend sind, ist klar, dafür gibts aber auch die Schichtzulagen........., mitnehmen will sie jeder - aber dann jammern weils doch net das Richtige ist. Also such dir was anderes....


bitmap
beantwortet von bitmap am 12. Juni 2009 05:34
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''arbeite imSH''

Und was ist ''SH''? Und als was bist du überhaupt tätig?

Kommentar von markustheone am 12. Juni 2009 16:14

SH- Seniorenheim arbeite als Pflegehelfer ( Vollzeit 38 h /Woche)


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