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Dienstplan für Leiharbeiter

gefragt von eddalieddali am 29.08.2009 um 15:47 Uhr

Ich bin seit 2 Wochen bei einer Arbeitnehmerüberlassung angestellt und mache nachtschichten in Tankstellen. Bis heute habe ich noch keinen Arbeitsplan für den Monat September. Gibt es da irgendwelche Regelungen, bis wann der Plan für den nächsten Monat fertig sein muß. Ich kenne es aus meinem letzen AV, da mußte der Plan mindestens 14 Tage im Voraus stehen.Gilt das nicht für Arbeitnehmerüberlassungen?

Vielen Dank für Eure Antworten.

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Dienstplan x 14 Arbeitnehmerüberlassung x 9

Blade666
beantwortet von Blade666 am 30. August 2009 10:19
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Also zunächst finde ich es doch sehr verwunderlich welchen Tonfall (Saftladen) manche hier anschlagen wenn es um Arbeitnehmerüberlassung geht, einem Geschäftsbereich der auf der ganzen Welt, außer in Deutschland, mittlerweile hohes Ansehen genießt. Dara sieht man auch wo das deutsche Arbeitnehmerproblem liegt. Unflexibel, Negative Denkweisen und "ja nix Neues". Nun aber zu Deiner Frage. In der Arbeitnehmerüberlassung gibt es mehrere Tarifverträge. Denn Arbeitsplanung ist keinesfalls gesetzlich geregelt, eher schon Tarifvertraglich oder Einzelvertraglich. Meines Wissens steht hierzu weder in IGZ, BZA noch AMP-Tarifvertrag ein Passus. Also ist zu prüfen, ob es in Deinem Einzelarbeitsvertrag geregelt ist. Wenn Du hierzu nichts findest, ist es garnicht geregelt und Du könntest somit von einem Tag auf den anderen geplant werden. Dafür kann aber der "Saftladen" nix, denn sowas fragt man im Einstellungsgespräch.

Kommentar von 32f304e97e8256bb488ed12df7814a70smalleddali am 30. August 2009 15:20

Ich habe mich natürlich vorher erkundigt. Der Chef sagte mir, dass der kommende Monatsplan immer bis spätestens 25. des Monats fertig ist. Ich weiß natürlich aus meiner langjährigen Berufspraxis, dass immer Änderungen stattfinden können, dass ist ja auch nicht das Problem. Von auf Abruf hat er nichts gesagt, dann hätte ich den Vertrag gar nicht erst unterschrieben. Denn man hat ja auch oftmals Termine, die man einplanen muß.


stefvol
beantwortet von stefvol am 29. August 2009 16:00
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frag mal in dem Saftladen nach wo der Arbeitsplan bleibt. 14 Tage sind aber eher die Ausnahme, da man dich ja kurzfristig wieder abziehen und woanders einsetzen kann. Ist bei jedem Saftladen anders geregelt.

Kommentar von 32f304e97e8256bb488ed12df7814a70smalleddali am 29. August 2009 16:51

ich habe schon mehrmals nachgefragt, die Antwort...es gibt noch Probleme,die zuständige Kollegin ist nicht da und und und.



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