Diebstahl/Hehlerei Strafe?

5 Antworten

Also rechtlich gesehen: 
Du findest etwas was dir nicht gehört und findest den Besitzer heraus. 
Du meldest dich bei ihm und so weiter. 
Du verkaufst es statt es ihm zurückzugeben. 
An sich würde ich sagen, dass der Verkauf unrechtens war von dir aber ganz ehrlich wenn er sich nicht meldet -.-


Würde halt auf eine Geldstrafe tippen als Bestrafung

Soll ich das so direkt der Polizei schildern ohne Anwalt ?

@Davudddi

Ne ohne Anwalt ist blöd besonders wenn du sagst du bist Schuld. 

Beide Straftatbestände bis 5 Jahre oder Geldstrafe. Diebstahl kommt hier aber nicht vor, sondern Fundunterschlagung. Das sind bis 3 Jahre oder Geldstrafe.

Hehlerei trifft hier nicht zu.

Denn selbst wenn dem Besitzer das Tablet durch einen Dritten gestohlen wurde, so konntest du dies nicht wissen.

Und Diebstahl hast du ebenfalls nicht begangen. Wenn dann eine Unterschlagung, hier eine Fundunterschlagung.

Geh auf keinen Fall persönlich zur Polizei. Egal ob eine schriftliche Vorladung erfolgt. Es ist keine Pflicht bei der Polizei auszusagen.

Die Polizei ist nie so neutral wie ein Richter und dichtet Beschuldigten gerne mal etwas an, was sie gar nicht getan haben. Wie du aufgrund deines Beispiels sehr gut erkennen kannst.

Dann einfach abwarten, ob die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt. Gibst du die Fundunterschlagung zu, bekommst du eine Geldstrafe.

Warst du zum Tatzeitpunkt zwischen 14 und 20 Jahre alt, so kannst du auch mit Sozialstunden ( ca. 40 bis 80 ) davon kommen.

http://www.rug-anwaltsblog.de/2012/05/25/muss-man-einer-vorladung-durch-die-polizei-folge-leisten/

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__259.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__242.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__246.html

Danke für die Antwort. 

Soll ich dann anrufen und sagen das ich nicht zum Termin kommen kann oder einfach nicht hingehen ? 

@Davudddi

Einfach nicht hingehen. Du kannst aus Höflichkeit anrufen, musst du aber nicht.

Wichtig:  lass dich gegenüber Polizisten auf keinen Fall zu einem Gespräch über die Taten ein. Unter keinen Umständen.

Es ist möglich, dass die Polizei dich persönlich besucht und zur Sache befragen möchte.

Nicht in Panik verfallen. Kommt eher selten vor. Wenn es passiert, dann lass die Polizisten nicht in deine Wohnung. Denn das musst du nicht.

Zeig denen deinen Personalausweis oder mach Angaben nach § 111 OwiG . Du musst deinen Personalausweis nicht bei dir haben. Lass dir nichts anderes erzählen.

Aber Personen Angaben musst du gegenüber der Polizei machen.

Dann sagst du, dass du zur Sache nichts aussagst und einen schönen Tag wünscht. 

Vertrau den Polizisten nicht, auch wenn beide auf freundlich tun. Oder böser Bulle, lieber Bulle spielen.

https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__111.html

https://anwaltauskunft.de/magazin/gesellschaft/strafrecht-polizei/811/personalausweis-ausweispflicht-in-deutschland/

@Davudddi

@ Davuddi

sei vorsichtig bei Auskünften mancher Gelehrter hier im Forum,. Einige dieser Ratschläge führen geradewegs ins Gefängnis. 

@furbo

Was stimmt mit dir nicht? Ich gebe guten Rat. Beweise das Gegenteil, du unneutraler Staatsdiener.

@Rechtsgelehrter

@ Gelehrterparagrafendingsda...

Deine Ratschläge zeigen ganz klar, dass du nur oberflächliche Ahnung vom Strafrecht und dessen Mechanismen hast.

@furbo

@furbo: Du hast einen guten Riecher. Tatsächlich verbirgt sich hinter "Rechtsgelehrter" jemand namens Maik Silber aus Schneeberg, der keine Ahnung von Recht hat und inzwischen rechtskräftig verurteilt wurde, letzten Monat eigentlich seine Haft hätte antreten müssen, es aber vorgezogen hat, unterzutauchen.

Er taucht hier immer mal wieder als "...FachAnwalt" etc. auf. Seine Accounts werden regelmäßig geschlossen, aber er meldet sich immer wieder neu an.

Die Sachlage wird sich für einen Richter folgendermaßen darstellen:

Du wusstest, dass das Gerät einem anderen gehört und wusstest insbesondere auch, wem.

Dennoch hast du es verkauft.

Hier greift $246 StGB, Unterschlagung.

http://dejure.org/gesetze/StGB/246.html

Du siehst, das ist keine Kleinigkeit. Du hast, sofern du Jugendlicher bist, nun drei Möglichkeiten:

1) Zum Polizeitermin gehen, alles zugeben und alles bereuen. Nicht rausreden, sondern klipp und klar zugeben, dass du da Mist gebaut hast und es dir total leid tut und du sowas echt nie wieder machen wirst. Mit etwas Glück kommst du dann mit wenigen Sozialstunden davon, eventuell sogar mit einer Ermahnung, sowas nie wieder zu tun. (Und ja, Richter können auch ermahnen, sogar Staatsanwälte machen sowas, denn gerade im Jugendstrafrecht geht es um Erziehung, nicht ums Aburteilen).

2) Du kannst dich aber natürlich auch wie ein erfahrener Rechtsbrecher verhalten, nicht zum Polizeitermin gehen und die Verhandlung auf dich zu kommen lassen. Kannst du, ist dein gutes Recht. Wundere dich dann aber nicht, wenn der Richter gar nicht daran denkt, dir gegenüber gnädig zu sein.

3) Du kannst dir einen Fachanwalt für Strafrecht nehmen und das machen, was dir der Fachanwalt sagt. Den wirst du aber selber bezahlen müssen. Rechne mit Kosten in Höhe von 500 bis 1000 Euro.

Mein Rat? Sofern du dir das leisten kannst und du es für angemessen hältst, nimm dir einen Anwalt und lass den die Sache erledigen. Ist teuer. Meiner Meinung nach lohnt das hier nicht. Deshalb würde ich zur ersten Variante raten: hingehen, alles zugeben und Reue zeigen.

Gute Antwort.

Hinzuzufügen wäre noch, dass er den Wert des Tablets ersetzen muss (nicht den Verkaufserlös). 

Das ist echt ärgerlich, mir ist sowas ähnliches passiert. Habe dank dem netten Staatsanwalt ,,paar" Sozialstunden bekommen :D