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diebstahl was passiert....

gefragt von chanti am 25.06.2009 um 11:59 Uhr

Hallo habe gestern einen Anruf vom Hausdetektiv einer Drogerie erhalten, dass meine Tochter (erst vor ein paar Tagen 14 geworden) Fingernägel geklaut hat. Der Detektiv hat mir gesagt das Sie angezeigt wird und eine Geldbuße erhalten wird. Das geht doch dann über Polizei usw. oder?! Nach Gespräch mit meiner Tochter hat Sie mir gesagt dass die Fingernägel für eine Freundin gewesen sind und die dabei war aber abgehauen ist. Die Tasche von Ihr hatte aber meine Tochter in der Hand und wurde erwischt. Was mach ich jetzt am besten? Wird die Anzeige weiterlaufen oder wird dies eingestellt weil Sie ja noch nie geklaut hat geschweige denn angezeigt. Besten dank für euere Antworten und Hilfen.

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diebstahl x 677

giftmischerinxx
beantwortet von giftmischerinxx am 25. Juni 2009 12:04
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ach ja die lieben kinder, hab drei von der sorte, nun fakt ist, egal wer die dinger gestohlen hat, deine tochter wurde erwischt damit, also ist sie dieb. aber mach dir keine zu großen ängste, in dem alter zahlt man noch keine geldstrafe, sondern eventuell zivielstunden im altenheim usw....hat ja zeit in den ferien. wird dann mal ein brief kommen und du musst mit ihr zu gericht, anhörung, dort wird ihr ins gewissen geredet und sie bekommt die auflage mit den zivielstunden, die sind in einem gewissen zeitraum zu erledigen hat. kopf hoch, da kommen im laufe der teeni zeit noch meh so "schöne" dinge auf uns eltern zu


anonym
beantwortet von mottenmaus am 25. Juni 2009 12:05
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Geh zur Polizei - mit Tochter natürlich - und laß sie das Ganze erklären. Es wird sich ja beweisen lassen, wem die Tasche gehört. Sie soll dann also die Freundin "verpetzen", damit sie selbst mit einem blauen Auge davon kommt. Wenn sie das nicht will muß sie damit rechnen, das das vor Gericht endet!


kellykelly
beantwortet von kellykelly am 25. Juni 2009 12:03
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Ja, auch dass sie ihre Freundin nicht davon abgehalten hat zählt schon als Mitwisserschaft.. eine kleine Strafe wird es trotzdem geben.


Trilobit
beantwortet von Trilobit am 25. Juni 2009 12:01
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Sie hat ihre "Freundin" nicht am Diebstahl gehindert?

Ich tippe auf eine Verurteilung zu ein paar Sozialstunden.


Antica
beantwortet von Antica am 25. Juni 2009 12:12
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Geh mit Deiner Tochter zur Drogerie, wenn Anzeige schon erstattet wurde, zur Polizei. Da muss Deine Tochter durch. Wenns so war wie sie erzählte, besteht drauf, dass ihre Freundin und Elternteil mitkommen und die Sache richtiggestellt wird. Das ist vielleicht Abschreckung auf Lebenszeit.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 25. Juni 2009 12:08
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Wenn der Diebstahl angezeigt wurde, dann geht die Sache ihren Lauf, egal was deine Tochter sagt. Falls die Staatsanwaltschaft die Sache nicht direkt einstellt, dann werden die Aussagen und Beweise bewertet. Der Detektiv muss für die bealstenden Beweise sorgen. Falls die sache vor's Jugendgericht kommt, dann würde ich mir als Mutter zuviel Einmischung verkneifen. Selbst, wenn die Version deiner Tochter stimmt, so muss sie doch erkennen, dass ihr Verhalten nicht richtig war. Im Prozeß wird sie sich einiges vom Staatsanwalt und Richter anhören müssen. Das wirkt oft besser als die elterlichen Predigten und Bitten. Sollte sie bestraft werden, würde ich für sie auch nicht zahlen. Dann wird die Geldstrafe in Jugendstrafe umgewandelt, die z.B. darin bestehten kann, dass sie diese irgendwo abarbeitet und hoffentlich was draus lernt.


monja1995
beantwortet von monja1995 am 25. Juni 2009 12:05
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Ob für die Freundin oder für sich selber macht keinen Unterschied, sie hatte die Nägel. Wird als Anzeige über die Polizei laufen und wahrscheinlich wird sie Sozialstunden leisten müssen. Ab 14 ist sie strafmündig und Ladendiebstahl ist kein Kavaliersdelikt


manilva
beantwortet von manilva am 25. Juni 2009 12:19
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giftmischerinxx hat recht,und mich beruhigt die tatsache..."wir sind nicht allein"die müssen lernen zu ihren taten zu stehn und nicht irgendjemand die schuld zuzuweisen,sowas nennt man dann rückrad.mit ein bißchen glück lernt sie daraus


anonym
beantwortet von annyka am 25. Juni 2009 12:11
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hallo?? es ist egal ob sie nur dabei war oder ob dass was geklaut wurde für ihre freundin war.. es geht nicht klauen ist gegen dass gesetz und punkt strafe muss ein lernen durch schmerz lass sie im park müll sameln oder soo damit sie was raus lernt und ruf die mutter der freundin dass sie auch mit macht...


anonym
beantwortet von mysternchen am 25. Juni 2009 12:04
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es muss erst einmal geklärt werden, wer sie geklaut hat. ob sie nun für ihre freundin geklaut hast, hindert sie nicht daran, eine entschädigung oder eine geldstrafe zu zahlen. bzw. die eltern sind dafür verantwortlich


Volker99
beantwortet von Volker99 am 25. Juni 2009 12:03
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Das wird beim dem Wert und ner Ersttat wohl mit wenigen Stunden evt mit ner Ermahnung abgehen.


Necabo
beantwortet von Necabo am 25. Juni 2009 12:01
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Keine Angst, das wird im Sand verlaufen... Vielleicht muss man eine kleine Geldbuße zahlen.


Nellina
beantwortet von Nellina am 25. Juni 2009 12:01
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Ich würde mich mal an den Drogeriemarkt wenden und mit denen direkt sprechen. Nehme Deine Tochter auch mit.


anonym
beantwortet von KlugesKoepfchen am 25. Juni 2009 12:01
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Das muss man beweisen.


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