Diebstahl und Hausverbot bei DM wegen 1 Euro?

6 Antworten

Diebstahl ist Diebstahl - egal ob 1 Euro, 100 Euro oder 1000 Euro. In fast jedem Geschäft ist ein Aushang, dass ein erwischter Ladendieb eine Vertragsstrafe zu zahlen hat, Hausverbot bekommt und trotzdem noch eine Anzeige. So gesehen war es in diesem Fall Glück, dass auf die Anzeige verzichtet wurde.

ja das kann durchaus sein.

Nun, das schon alles läuft, sollte auch deine Freundin eine anzeige machen. Denn der Ladendetektiv hat sich eindeutig falsch verhalten und seine Macht missbraucht.

Das eine "FAngprämie" gefordert wird, ist zwar nicht ungewöhlich und auch erlaubt. Aber nicht so.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Hat sie die Fotos am Drucker liegen gelassen oder mitgenommen?

Sie hat das unbrauchbare Foto mitgenommen und zuhause weggeschmissen. Das war natürlich falsch trotzdem handelt es sich um eine geringwertige Sache: Wikipedia: Ein Diebstahl geringwertiger Sachen liegt vor, wenn der Wert unter 25 € bis 30 € beträgt. Die Strafrechtsreform vom Januar 1975 zielte unter anderem darauf ab, die Strafverfolgungsbehörden und die Strafrechtspflege von Bagatelldelikten zu entlasten. Danach kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen, das gegen fremdes Vermögen gerichtet und nicht mit einer im Mindestmaß erhöhten Strafe bedroht ist, auch ohne Zustimmung des Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn der durch die Tat verursachte Schaden gering ist. Insbesondere bei Ladendiebstahl oder Unterschlagung (§ 248a StGB) können geringwertige Sachen zugrunde liegen.