doddo am 13.12.2008 um 11:33 Uhr
Es folgt hier eine wahre Geschichte. Gestern waren wir mitsamt unserem Terrier zum Hundefutter-Einkauf in einer "Freßnapf" - Filiale (Hundezubehörhandel). Nach Rückkehr auf dem Parkplatz stellten wir fest , daß unser Hund einen Büffelhaut-Kauknochen zwischen den Zähnen hatte.Vermutlich hatte er im Vorbeigehen diesen Knochen aus einem offenen Behältnis mitgehen lassen. Frage: War das vielleicht ein im Strafgesetz nicht mehr existierender Mundraub ?
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Ich denke mir wenn die nichts dagegen haben im Freßnapf Hunde hineinzulassen, dann müssen Sie bei offenen zur Schaugestellten Artikeln damit rechnen, das ein oder anderer Hund sich dies schnappt.Und wenn Du es nicht bemerkt hast und der Verkaüfer an der Kasse auch nicht-denke ich passiert nix.Ich find Euern Hund einfach nur Clever!

Aus eigener Erfahrung weiss ich zu berichten, das unsere Hunde sich immer an der Futterbar eine Kleinigkeit nehmen dürfen oder von einem Mitarbeiter angeboten bekommen. Natürlich nicht die großen Sachen.
Meistens(eigentlich immer) gibt es an der Kasse auch nochmel etwas.
Und wehe der Kassiererin, die das kurzfristig vergessen hat: Wenn Hunde-Blicke jemanden vom Stuhl werfen könnte, dürfte diese Person für den Rest ihres Lebens von jedem Stuhl fallen.
Wenn Du zu den ehrlichen Menschen zählst, sage im Geschäft, was "passiert" ist. Entweder wollen die es nachträglich bezahlt haben oder grinsen sich einen. Dennnicht nur Du bist Mitschuldig sondern auch der/die MA an der Kasse, den die/der hätte auch aufpassen müssen.
Lg b.
manni1937 am 13. Dezember 2008 12:03 DH
die Frage beantwortet sich aber auch von selbst "war es ein nicht existenter Mundraub" - was nicht existent ist, kanns wohl auch kaum gewesen sein. Oder?
Übrigens war es auch kein Diebstahl, wenn Du den Hund nicht extra auf die Knochen aufmerksam gemacht hast. Hunde können sich nicht strafbar machen. Nur Menschen. Und Dir müsste man nun erstmal die Tat nachweisen....
doddo am 13. Dezember 2008 12:08 DH

beim hund..Hunger, hättest du den Knochen zwischen den Zähnen wäre es Mundraub,:-))
evtl...Hundeschule ..
bulli66 am 13. Dezember 2008 11:35 :-D ich stelle mir das gerade bildlich vor. lach

strafbar sind nach dem StGB nur Menschen, keine Tiere. Sofern du den Hund nicht als Werkzeug einsetzt macht sich niemand strafbar.
Selbstverständlich bleiben zivilrechtliche Ansprüche gegen dich.
jawoll, DH

Hallo , auf Wunsch meiner Enkelin habe ich den "Mundräuber" hier als Bild eingestellt.
Bild/er:

nein war kein Mundraub, weil es der Hund begangen hat und der nicht Strafmündig ist. Und nun ist die Frage, wie es weiterging. Ihr habt es ja auf dem Weg zum Parkplatz festgestellt. Wenn ihr den dann gleich zurückgebracht habt, ist es keine Straftat, ansonsten wäre es Diebstahl. Und so etwas fiel auch früher nicht unter Mundraub.
diebstahl durch unterlassen. auch ne idee. Garantenpflicht und Gleichwertigkeit von Tun und Unterlassen schon durchgeprüft?

Danke für die vielen Antworten , wir selber haben die Angelegnheit mit Humor gesehen und den Knochen als "Spende des Hauses" betrachtet.
Die Antwort von amira71 hat uns neben einigen anderen sehr gut gefallen und macht uns Mut für die nächsten Taten. (lach)
Es grüßt noch einmal "Der Mundräuber" mit Foto.
Bild/er:

lol... ähm, ja, keine ahnung, aber man kann ja eh nix mehr nachweisen...

Das mit dem Mundraub ist sowieso eine Legende. Du darfst nach wie vor im Geschäft nichts nehmen, das ist Diebstahl.
Für den Hund kannst du aber natürlich nur bedingt was. Ein bisschen darauf achten, hättest du aber können. Aber einfach mit einem Verkäufer reden und dich entschuldigen.
das war ein Diebstahl wie jeder andere auch, da aber ein Hund nicht strafbar, sondern nur der Besitzer ist, würdest du bestaft werden

Mundraub für Tiere gibt es nicht! Dieser Fall ist im Prinzip ein Diebstahldelikt. Auch, wenn es ein Tier war, das gestohlen hat. Denn es ist Dein Tier und Du trägst die Verantwortung. Wenn es aber keiner mitbekommen hat, dann passiert ja auch nichts. Allerdings hättest Du dem Hund den Knochen wegnehmen können und das angekaute Ding dem Ladenbesitzer zurückgeben können! ;-)
du bist der tierhalter und somit verantwortlich für dein hund.

Mundraub ist nicht mehr straffrei, ansonsten gibt es den schon in Form von Diebstahl ! Wenn dein Hund einen Knochen klaut musst Du Ihn selbstverständlich bezahlen !
DH