Diebstahl im Warenwert von 20 Euro und wurde erwischt welche Folgen hat dies,bin 26 und habe 1x ein Diebstahl auf mich genommen vor 8 Jahren wegen meiner Sis?

6 Antworten

Das vor 8 Jahren sollte aus dem polizeilichen Datensystem gelöscht sein. Somit bist du Ersttäter. Weiterhin handelt es sich hier um einen Diebstahl geringwertiger Sachen. Da du volljährig bist, wirst du voraussichtlich nur eine schriftliche Beschuldigtenanhörung bekommen. Gib den Verstoß einfach zu und schreib dazu das es dir leid tut und es ganz bestimmt nicht wieder machen tust. Ich gehe davon davon aus, dass das Verfahren dann gegen dich eingestellt wird. Allerdings kann es aber auch passieren, dass du eine kleine Geldstrafe zahlen musst (denke ich eher nicht). Also nächstes Mal erst überlegen, bevor man eine Straftat begeht!

Wenn du keine Vorstrafen hast und dich reumütig zeigst eine Einstellung gegen eine Geldauflage oder ein Strafbefehl im unteren Maße. Erst ab 50 Euro ist es schwerer Diebstahl

Traurig aber wahr,leider:( Leider konnte ich nur kurz mein Problem beschreiben ,da ich nur 160 Zeichen hatte . Das mit der Sache vor 8 Jahren,war ja nicht meine Schuld sondern die meiner jüngeren Schwester,wollte ihr Ärger mit meinen Eltern ersparen und weil sie noch minderjährig war habe ich dies dann bevor auch noch die Polizei antanzt auf meine Kappe genommen.Können die dies denn noch einsehen?Und muss ich jetzt auch noch damit rechnen das ich noch eine weitere Geldstrafe zahlen muss,mal abgesehen von der im Geschäft?Wie lange dauert eigentlich so ein Brief von der Polizei?Muss ich dies bezüglich Stellung nehmen und denen was dazu erklären ?Da ich gelesen hatte das es besser wäre wenn man sich garnicht bei der Polizei dazu äußert.Sorry für die vielen Fragen

@shalin23

Du musst keine Aussage bei der Polizei machen. Aber wenn der Staatsanwalt dich vorlädt musst du erscheinen. Ich würde mir trotzdem einen auf Strafrecht spezialisierten Anwalt nehmen, damit du Akteneinsicht beantragen, und dich gut darauf vorbereiten kannst auf deine Aussage

@platinumflash

Also könnte es sein das ich vorgeladen werde?Ist es nicht bei 20 Euro Warenwert so das sich eigentlich der ganze Aufwand nicht lohnt und die per Post evtl nur ne Stellungnahme dessen wollen und sie dies wieder einstellen ?Wie lange dauert denn so ein Schreiben von der Polizei?

@shalin23

Nee:). Gerade bei sowas ist der Amtsanwalt der das führt hart um gerade sowas zu unterbinden, da es als Kavaliersdelikt angesehen wird.

Wie lange das Schreiben von der Polizei dauert kann ich dir ohne Hintergrundinformationen nicht sagen. Dann wenn der Geschädigte Anzeige erstattet hat und es bei der für dich zuständigen polizei liegt. Es ist ja auch jetzt nicht die Welt, wie Menschenhandel, Betrug etc.

@platinumflash

Kommt dies eigentlich in meinen Führungszeugnis rein?Und können die auch dies wegen meiner Sis vor 8 Jahren einsehen ?

@shalin23

Im Führungszeugnis nicht, unter 90 Tagessätze im Bundeszentralregister ja. Und auch das vor 8 Jahren steht im BZR Auszug. Wenn du willst kann ich dir einen Anwalt sagen, war ein ehemaliger Oberstaatsanwalt. Hat mir auch schon geholfen.

Wo steht es das es ab 50 € schwerer Diebstahl ist? Würde mich sehr interessieren, den § kenne ich nämlich noch nicht.

@Artus01

OLG Oldenburg, Urt. v. 2. 12. 2014 – 1 Ss 261/14 Nicht geringfügig sondern schwerer Diebstahl.

Vor 8 Jahren? Heute gar keine mehr. das ist längst aus dem Führungszeugnis gelöscht. Wenn dieser Kleinkram überhaupt da rein gekommen ist.

Auch sonst ist das längst verjährt!

das mit 8 jahren hat nichts mehr damit zutun. es sei denn es war im gleichen laden, dann könnten sie dich im wahrsten sinne des wortes doppelt hassen ..

mit 26 dinge für 20 € klauen ? .. ernsthaft? wenn dus so nötig hast, klau lieber teurere sachen ^^

Traurig aber wahr,leider:( Leider konnte ich nur kurz mein Problem beschreiben ,da ich nur 160 Zeichen hatte . Das mit der Sache vor 8 Jahren,war ja nicht meine Schuld sondern die meiner jüngeren Schwester,wollte ihr Ärger mit meinen Eltern ersparen und weil sie noch minderjährig war habe ich dies dann bevor auch noch die Polizei antanzt auf meine Kappe genommen.Können die dies denn noch einsehen?Und muss ich jetzt auch noch damit rechnen das ich noch eine weitere Geldstrafe zahlen muss,mal abgesehen von der im Geschäft?Wie lange dauert eigentlich so ein Brief von der Polizei?Muss ich dies bezüglich Stellung nehmen und denen was dazu erklären ?Da ich gelesen hatte das es besser wäre wenn man sich garnicht bei der Polizei dazu äußert.Sorry für die vielen Fragen.

Normal diebstahl angezeigt..egal was du klaust