Hi. Ich habe vor einigen Monaten ein Apothekenschild von einem Fahrradständer demontiert und mitgenommen. Ich war mit freunden unterwegs und ziemlich betrunken. Später hat uns die Polizei aufgegriffen und ich wurde wegen Diebstahl angezeigt. Das Schild ging an die Polizei und mittlerweile wurde es auch wieder an seinem angestammten Platz montiert. Ich habe bei der Polizei meine Aussage gemacht und beteuert dass ich im nüchternen Zustand nie auf die Idee gekommen wäre ein einfaches Schild mit der Aufschrift Apotheke zu demontieren um es irgendwo in meiner Wohnung aufzuhängen. Ich habe den Beamten auch beteuert dass ich es wohl am nächsten Tag, nachdem ich meinen Rausch ausgeschlafen habe, wohl zurückgebracht hätte.
Die Frage ist nun: Ich bin nicht Vorbestraft. Muss ich mit einer Vorstrafe rechnen ? Würdet ihr mir zu einem Anwalt raten?
Leider kann ich es mir nicht leisten in einem Juraforum zu schreiben. Deshalb ist meine Frage hier gelandet.
Ich danke schon mal im Voraus für Antworten.
mfg Felix P.

Ich glaube nicht das du viel dafür bekommen wirst. Sprech mit dem Apotheker so wie du es hier getan hast vielleicht nimmt er die Anzeige zurück. Ansonsten kann ich dir nur zu einem Anwalt raten. Kopf hoch, wir haben früher alle Blödsinn gemacht. Ostrichfan

Nimm Dir einen Anwalt, die Sache hat soviele "Falltüren", das kann man ohne nähere Details kaum auf die Distanz klären, geschweige denn einen wasserdichten Rat geben. Recht haben und Recht bekommen ist manchmal nicht leicht.
LeoMama am 13. November 2008 15:09 Da gehe ich mit Käthchen konform...DH

Ich bin kein Jurist und ich weis auch nicht wie alt Du bist ABER mein Bauchgefühl sagt mir, das Du mit einem "blauen Auge" evtl. Sozialstunden davon kommst. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, dann frag ruhig mal einen Anwalt um Rat... schadet nicht.
Viel Glück und beim nächsten mal... weniger tief ins Glas schauen ;-)
ach tut mir leid ganz vergessen. ich bin 18 Jahre alt.
Danke den Ratschlag hab ich mir bereits zu Herzen genommen =)

nun, wenn du nochmal zur polizei musst, dann halt deinen mund. den anwalt kannst du dir fast sparen. so wie ich das sehe könnte da vorsätzlicher vollrausch unterstellt werden. nimm dir auf jeden fall einen anwalt. du bist echt ein trottel, sorry aber dieser kommentar musste einfach sein. ob du anschließend vorbestraft bist hängt vom strafmaß ab. dein anwalt soll versuchen (du bist ja geständig) das ganze mit nem strafbefehl zu erledigen. da kommt es wieder darauf an wie hoch die geldstrafe ausfällt, ob also dann vorbestraft bist oder nicht. viel glück. akademikus
in wie fern den mund halten?
ist das mit dem Trottel auf die ganze "Diebstahlsache" bezogen? wenn ja, dann: Danke, das weis ich bereits!
akademikus am 13. November 2008 15:23 nun du hast der polizei erzählt das du das nicht gemacht hättest wenn du nüchtern gewesen wärst...das kann auch zu deinen ungunsten ausgelegt werden... leider. als beschuldigter hast du ein zeugnisverweigerungsrecht! mache davon gebrauch und kläre das über nen anwalt. und den trottel nimm bitte nicht persönlich.. alles gute für dich
alles klar danke =)
Da der Schaden hier sehr gering ist, und auch der Schwert des "entwendeten" Gutes minimal sein dürfte, ist kaum anzunehmen, dass die Staatsanwaltschaft hier gesteigertes Interesse an einer Verfolgung und Verurteilung hat. Im Normalfall wird sowas gegen Auflagen (Sozialarbeit) beendet oder sogar wegen Geringfügigkeit das Verfahren ganz eingestellt. Bei tätiger Reue (zum Geschädigten gehen und sich entschuldigen (vor Zeugen!)) dürfte das bewertet werden als das, was es letztlich war - eine Dummheit.
Danke für den Rat ich hatte mich vorher nicht getraut dem Apotheker unter die Augen zu treten. Ich werde nachher noch hin fahren.
Hallo Nein das gibt keine Vorstrafe. Der Vorschlag von Ostrichfan ist gut. Falls der Apotheker die Anzeige nicht stellt oder zurückzieht besteht bei so einem Mist kein öffentliches Intresse. Vielleicht bekommst du eine kleine Geldstrafe wegen grobem Unfug. Aber du kannst auch bei der Polizei nachfragen, die sagen dir was auf dich zukommt. Mach dich nicht verrückt.
Vielen Dank ich wusste nicht dass die mir auch weiter Auskünfte geben. Ich werde direkt mal eine bekannte Fragen.

Ich würde keinen Anwalt nehmen, denn der kostet Geld. Sicher bekommst du nur ein paar Sozialstunden oder eine Geldstrafe. Danach wird die Sache oft eingestellt. Du bist danach nicht vorbestraft!
vermutlich bekommst du ne geldstrafe und vielleicht ein paar sozialstunden. aber ne vorstrafe kann ich mir nicht vorstellen...
Wenn es dein erstes 'Ding' ist, wird es wohl bei einer Verwarnung bleiben, eventuell mit Geldbuße. Keine Vorstrafe. Wenn sie dir allerdings mehr aufbrummen wollen, dann unbedingt einen Anwalt aufsuchen.

Ich denke in erster Linie kommt es darauf an ob der Apotheker anzeige erstattet , oder erstattet hat und ob er das Verfahren durchziehen will , oder ob du ihn in einem freundlichen Gespräch davon überzeugen kannst die Anzeige zurück zu nehmen . Ein Versuch wäre es wert noch einmal mit dem Apotheker zu sprechen .
Die Anzeige kommt nicht vom Apotheker sondern von der Polizei schließlich hat die mich aufgegriffen ... der Apotheker hatte wohl am nächsten Tag sein Schild wieder.
Die Polizei hat es aufgenommen, bist du dir sicher, dass sie eine Anzeige aufgenommen haben? Wann hast du ausgesagt?
ein paar Tage später hat mich die Mutter meines Kumpels (der auch dabei war), eine Polizistin, angerufen. Sie hat mich zuerst zurechtgewiesen und dann gesagt ich soll zu ihr auf die Wache kommen und meine Aussage machen, was ich 2-3 Tage später auch gemacht habe
evtl eine strafminderung wegen des alkeholkonsumes wenn du richtig pech hast wie ein freund on mir dann musst du nen alkehol entug machen(auch wenn du der polizei versichern kannst das du nicht alkehol abhängig bist) würdest du diesen entzug nicht antretten müsstest du mit einer hohen geldstrafe oder einer freiheitsstrafe rechenen (aber nur wen du pech hast)
lass dich nicht nochmal erwischen und shcon ganicht betrunken....

Nö da kommt sicherlich nicht viel evtl. ne Geldstrafe! Aber sonst lustige Aktion sicherlich.....und ehrlich jetzt....hät´st es wirklich am nächsten morgen zurückgebracht!?!?!?! ;-))
Jo logo .... was will ich mit nem Apothekenschild in meiner Bude? =)

Voraussetzung für eine Strafe, gleich welcher, wäre zunächst einmal eine Verhandlung. Der sollte ein Ermittlungsverfahren vorausgehen, dem wiederum eine Anzeige. Wenn es bisher nur bei der Anzeige geblieben ist, warte einfach ab. Bekommst Du eine Ladung, oder die Mitteilung auf die Einleitung eines Ermittlungsverfahren, dann gehe zu einem Anwalt. Vorher versuche, mit dem Apotheker zu reden
Das hab ich auch vergessen zu erwähnen ... tut mir leid bin zur zeit in Gedanken wo anders.
Den Termin für eine Verhandlung habe ich bereits.
gamasche am 13. November 2008 15:36 Dann rate ich Dir, einen Anwalt zu konsultieren, ggf. zu beauftragen. Ich bin kein Anwalt, weiß auch nicht, ob der Apotheker die Anzeige jetzt noch zurücknehmen könnte. Sprich dennoch mit dem Apotheker, ob- und wie Du das beim ihm wieder gut machen kannst. Auch wenn das keinen Erfolg bringt, macht es sich aber sicher strafmildernd bemerkbar.

wer saufen kann ,der kann auch für alles andere gerade stehen
Ist mir bewusst. Mach ich auch. Möchte nur vorbereitet sein.
gamasche am 13. November 2008 15:32 Gut beraten wirst Du wohl sein, wenn Du Dich mit dem Apotheker vergleichst. Ein öffentliches Interesse für einen Staatsanwalt wird hier wohl nicht vorliegen, so dass der Apotheker die Anzeige ggf. zurückziehen kann.

du wirst ein Ordnungsgeld bekommen und das zählt nicht alsVorstrafe..und ein anwalt kostet ja auch Geld..
Kaethchen am 13. November 2008 15:06 Vielleicht hat er Rechtsschutz.
akademikus am 13. November 2008 15:07 rechtschutz im strafrecht, wer soll die prämien bezahlen?
Kaethchen am 13. November 2008 15:10 Die Prämien haben doch nichts mit einem strafrechtlichen Fall oder einem zivilrechtlichen Fall zu tun, jedenfalls nicht bei meiner. Woher weiß ich vorher, in welche Rechtsangelegenheit ich verstrickt werde. Im Vollrechtsschutz ist alles abgedeckt. Das kostet im Jahr 180 Euro.
andreas48 am 13. November 2008 15:16 aber kein Strafrecht, da die Handlung vorsätzlich begangen wurde..das kannst knicken...
Kann Dir die Polzei das nicht sagen ob Du vorbestraft bist?
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