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Diebstahl im Alkoholrausch? Vorstrafe? Anwalt? Hilfe!

gefragt von Felixp am 13.11.2008 um 15:01 Uhr

Hi. Ich habe vor einigen Monaten ein Apothekenschild von einem Fahrradständer demontiert und mitgenommen. Ich war mit freunden unterwegs und ziemlich betrunken. Später hat uns die Polizei aufgegriffen und ich wurde wegen Diebstahl angezeigt. Das Schild ging an die Polizei und mittlerweile wurde es auch wieder an seinem angestammten Platz montiert. Ich habe bei der Polizei meine Aussage gemacht und beteuert dass ich im nüchternen Zustand nie auf die Idee gekommen wäre ein einfaches Schild mit der Aufschrift Apotheke zu demontieren um es irgendwo in meiner Wohnung aufzuhängen. Ich habe den Beamten auch beteuert dass ich es wohl am nächsten Tag, nachdem ich meinen Rausch ausgeschlafen habe, wohl zurückgebracht hätte.

Die Frage ist nun: Ich bin nicht Vorbestraft. Muss ich mit einer Vorstrafe rechnen ? Würdet ihr mir zu einem Anwalt raten?

Leider kann ich es mir nicht leisten in einem Juraforum zu schreiben. Deshalb ist meine Frage hier gelandet.

Ich danke schon mal im Voraus für Antworten.

mfg Felix P.

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recht x 35.136 anwalt x 800 diebstahl x 675 vorstrafe x 14

Ostrichfan
beantwortet von Ostrichfan am 13. November 2008 15:06
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Ich glaube nicht das du viel dafür bekommen wirst. Sprech mit dem Apotheker so wie du es hier getan hast vielleicht nimmt er die Anzeige zurück. Ansonsten kann ich dir nur zu einem Anwalt raten. Kopf hoch, wir haben früher alle Blödsinn gemacht. Ostrichfan

Kommentar von Pohliboy am 9. August 2009 13:21

Hier findest du viele gute anwälte ! http://www.girokonto-getestet.de/rechtsanwaelte.html viel erfolg noch


Kaethchen
beantwortet von Kaethchen am 13. November 2008 15:04
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Nimm Dir einen Anwalt, die Sache hat soviele "Falltüren", das kann man ohne nähere Details kaum auf die Distanz klären, geschweige denn einen wasserdichten Rat geben. Recht haben und Recht bekommen ist manchmal nicht leicht.

Kommentar von 42bf063a1bdde958817f28c8ac20342esmallLeoMama am 13. November 2008 15:09

Da gehe ich mit Käthchen konform...DH


Taraa
beantwortet von Taraa am 13. November 2008 15:07
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Ich bin kein Jurist und ich weis auch nicht wie alt Du bist ABER mein Bauchgefühl sagt mir, das Du mit einem "blauen Auge" evtl. Sozialstunden davon kommst. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, dann frag ruhig mal einen Anwalt um Rat... schadet nicht.

Viel Glück und beim nächsten mal... weniger tief ins Glas schauen ;-)

Kommentar von Felixp am 13. November 2008 15:19

ach tut mir leid ganz vergessen. ich bin 18 Jahre alt.

Danke den Ratschlag hab ich mir bereits zu Herzen genommen =)


akademikus
beantwortet von akademikus am 13. November 2008 15:07
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nun, wenn du nochmal zur polizei musst, dann halt deinen mund. den anwalt kannst du dir fast sparen. so wie ich das sehe könnte da vorsätzlicher vollrausch unterstellt werden. nimm dir auf jeden fall einen anwalt. du bist echt ein trottel, sorry aber dieser kommentar musste einfach sein. ob du anschließend vorbestraft bist hängt vom strafmaß ab. dein anwalt soll versuchen (du bist ja geständig) das ganze mit nem strafbefehl zu erledigen. da kommt es wieder darauf an wie hoch die geldstrafe ausfällt, ob also dann vorbestraft bist oder nicht. viel glück. akademikus

Kommentar von Felixp am 13. November 2008 15:19

in wie fern den mund halten?

ist das mit dem Trottel auf die ganze "Diebstahlsache" bezogen? wenn ja, dann: Danke, das weis ich bereits!

Kommentar von 115165cd23a7cd847211dd7a58ebaa36smallakademikus am 13. November 2008 15:23

nun du hast der polizei erzählt das du das nicht gemacht hättest wenn du nüchtern gewesen wärst...das kann auch zu deinen ungunsten ausgelegt werden... leider. als beschuldigter hast du ein zeugnisverweigerungsrecht! mache davon gebrauch und kläre das über nen anwalt. und den trottel nimm bitte nicht persönlich.. alles gute für dich

Kommentar von Felixp am 13. November 2008 15:27

alles klar danke =)


anonym
beantwortet von FordPrefect am 13. November 2008 15:19
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Da der Schaden hier sehr gering ist, und auch der Schwert des "entwendeten" Gutes minimal sein dürfte, ist kaum anzunehmen, dass die Staatsanwaltschaft hier gesteigertes Interesse an einer Verfolgung und Verurteilung hat. Im Normalfall wird sowas gegen Auflagen (Sozialarbeit) beendet oder sogar wegen Geringfügigkeit das Verfahren ganz eingestellt. Bei tätiger Reue (zum Geschädigten gehen und sich entschuldigen (vor Zeugen!)) dürfte das bewertet werden als das, was es letztlich war - eine Dummheit.

Kommentar von Felixp am 13. November 2008 15:25

Danke für den Rat ich hatte mich vorher nicht getraut dem Apotheker unter die Augen zu treten. Ich werde nachher noch hin fahren.


anonym
beantwortet von monijoll am 13. November 2008 15:18
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Hallo Nein das gibt keine Vorstrafe. Der Vorschlag von Ostrichfan ist gut. Falls der Apotheker die Anzeige nicht stellt oder zurückzieht besteht bei so einem Mist kein öffentliches Intresse. Vielleicht bekommst du eine kleine Geldstrafe wegen grobem Unfug. Aber du kannst auch bei der Polizei nachfragen, die sagen dir was auf dich zukommt. Mach dich nicht verrückt.

Kommentar von Felixp am 13. November 2008 15:24

Vielen Dank ich wusste nicht dass die mir auch weiter Auskünfte geben. Ich werde direkt mal eine bekannte Fragen.


Kessko
beantwortet von Kessko am 13. November 2008 15:12
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Ich würde keinen Anwalt nehmen, denn der kostet Geld. Sicher bekommst du nur ein paar Sozialstunden oder eine Geldstrafe. Danach wird die Sache oft eingestellt. Du bist danach nicht vorbestraft!


anonym
beantwortet von keri84 am 13. November 2008 15:11
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vermutlich bekommst du ne geldstrafe und vielleicht ein paar sozialstunden. aber ne vorstrafe kann ich mir nicht vorstellen...


con88
beantwortet von con88 am 13. November 2008 15:10
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Wenn es dein erstes 'Ding' ist, wird es wohl bei einer Verwarnung bleiben, eventuell mit Geldbuße. Keine Vorstrafe. Wenn sie dir allerdings mehr aufbrummen wollen, dann unbedingt einen Anwalt aufsuchen.


odemtann
beantwortet von odemtann am 13. November 2008 15:09
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Ich denke in erster Linie kommt es darauf an ob der Apotheker anzeige erstattet , oder erstattet hat und ob er das Verfahren durchziehen will , oder ob du ihn in einem freundlichen Gespräch davon überzeugen kannst die Anzeige zurück zu nehmen . Ein Versuch wäre es wert noch einmal mit dem Apotheker zu sprechen .

Kommentar von Felixp am 13. November 2008 15:20

Die Anzeige kommt nicht vom Apotheker sondern von der Polizei schließlich hat die mich aufgegriffen ... der Apotheker hatte wohl am nächsten Tag sein Schild wieder.

Kommentar von monijoll am 13. November 2008 15:28

Die Polizei hat es aufgenommen, bist du dir sicher, dass sie eine Anzeige aufgenommen haben? Wann hast du ausgesagt?

Kommentar von Felixp am 13. November 2008 15:32

ein paar Tage später hat mich die Mutter meines Kumpels (der auch dabei war), eine Polizistin, angerufen. Sie hat mich zuerst zurechtgewiesen und dann gesagt ich soll zu ihr auf die Wache kommen und meine Aussage machen, was ich 2-3 Tage später auch gemacht habe

Kommentar von monijoll am 13. November 2008 15:38

Hat dein Kumpel dann auch eine Anzeige?

Kommentar von Felixp am 13. November 2008 17:00

nein der hatte das schild ja nicht in der hand


anonym
beantwortet von Maggot am 16. Januar 2009 10:03
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evtl eine strafminderung wegen des alkeholkonsumes wenn du richtig pech hast wie ein freund on mir dann musst du nen alkehol entug machen(auch wenn du der polizei versichern kannst das du nicht alkehol abhängig bist) würdest du diesen entzug nicht antretten müsstest du mit einer hohen geldstrafe oder einer freiheitsstrafe rechenen (aber nur wen du pech hast)

lass dich nicht nochmal erwischen und shcon ganicht betrunken....


magicbird
beantwortet von magicbird am 13. November 2008 15:16
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Nö da kommt sicherlich nicht viel evtl. ne Geldstrafe! Aber sonst lustige Aktion sicherlich.....und ehrlich jetzt....hät´st es wirklich am nächsten morgen zurückgebracht!?!?!?! ;-))

Kommentar von Felixp am 13. November 2008 15:23

Jo logo .... was will ich mit nem Apothekenschild in meiner Bude? =)

Kommentar von 8ff7839b083645f0c8a38a5cc9d54082smallmagicbird am 13. November 2008 15:35

LOL!!! Ja wer weiß wie es in deiner Bude aussieht...."Achtung Baustelle" "Parken Verboten"....

Kommentar von Felixp am 13. November 2008 16:03

ROFL :D NEIN !


gamasche
beantwortet von gamasche am 13. November 2008 15:13
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Voraussetzung für eine Strafe, gleich welcher, wäre zunächst einmal eine Verhandlung. Der sollte ein Ermittlungsverfahren vorausgehen, dem wiederum eine Anzeige. Wenn es bisher nur bei der Anzeige geblieben ist, warte einfach ab. Bekommst Du eine Ladung, oder die Mitteilung auf die Einleitung eines Ermittlungsverfahren, dann gehe zu einem Anwalt. Vorher versuche, mit dem Apotheker zu reden

Kommentar von Felixp am 13. November 2008 15:22

Das hab ich auch vergessen zu erwähnen ... tut mir leid bin zur zeit in Gedanken wo anders.

Den Termin für eine Verhandlung habe ich bereits.

Kommentar von 4c7325ec5be0da9543e777e099387b13smallgamasche am 13. November 2008 15:36

Dann rate ich Dir, einen Anwalt zu konsultieren, ggf. zu beauftragen. Ich bin kein Anwalt, weiß auch nicht, ob der Apotheker die Anzeige jetzt noch zurücknehmen könnte. Sprich dennoch mit dem Apotheker, ob- und wie Du das beim ihm wieder gut machen kannst. Auch wenn das keinen Erfolg bringt, macht es sich aber sicher strafmildernd bemerkbar.


wernilein
beantwortet von wernilein am 13. November 2008 15:08
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wer saufen kann ,der kann auch für alles andere gerade stehen

Kommentar von Felixp am 13. November 2008 15:21

Ist mir bewusst. Mach ich auch. Möchte nur vorbereitet sein.

Kommentar von 4c7325ec5be0da9543e777e099387b13smallgamasche am 13. November 2008 15:32

Gut beraten wirst Du wohl sein, wenn Du Dich mit dem Apotheker vergleichst. Ein öffentliches Interesse für einen Staatsanwalt wird hier wohl nicht vorliegen, so dass der Apotheker die Anzeige ggf. zurückziehen kann.

Kommentar von 41a0ad0b4f875ce09ebb95ca0d1bb0d1smallwernilein am 13. November 2008 16:16

..weil du so ehrlich bist,drück ich dir die Duamen,

Kommentar von Felixp am 13. November 2008 16:59

vielen dank =) glück hat ich recht wenig in letzter zeit


andreas48
beantwortet von andreas48 am 13. November 2008 15:05
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du wirst ein Ordnungsgeld bekommen und das zählt nicht alsVorstrafe..und ein anwalt kostet ja auch Geld..

Kommentar von Bca723e2da4b1d00064426dc30dbbe24smallKaethchen am 13. November 2008 15:06

Vielleicht hat er Rechtsschutz.

Kommentar von 115165cd23a7cd847211dd7a58ebaa36smallakademikus am 13. November 2008 15:07

rechtschutz im strafrecht, wer soll die prämien bezahlen?

Kommentar von Bca723e2da4b1d00064426dc30dbbe24smallKaethchen am 13. November 2008 15:10

Die Prämien haben doch nichts mit einem strafrechtlichen Fall oder einem zivilrechtlichen Fall zu tun, jedenfalls nicht bei meiner. Woher weiß ich vorher, in welche Rechtsangelegenheit ich verstrickt werde. Im Vollrechtsschutz ist alles abgedeckt. Das kostet im Jahr 180 Euro.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 13. November 2008 15:16

aber kein Strafrecht, da die Handlung vorsätzlich begangen wurde..das kannst knicken...


EvaDu
beantwortet von EvaDu am 13. November 2008 15:03
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Kann Dir die Polzei das nicht sagen ob Du vorbestraft bist?

Kommentar von Bca723e2da4b1d00064426dc30dbbe24smallKaethchen am 13. November 2008 15:05

Er ist nicht vorbestraft, hat er geschrieben.

Kommentar von 831674b84bf5296fe9e92195aa725d66smallodemtann am 13. November 2008 15:06

Er weiss ja , dass er nicht vorbestraft ist , er will doch wissen ob dieses Ding nun eine Vorstrafe nach sich zieht .


Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 13. November 2008 15:02
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Ja, nimm dir lieber einen Anwalt.


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