Glücklicherweise habe ich noch die Original-Rechnung. Welche Versicherung zahlt ? Welcher Wert wird ersetzt?

Die Versicherung bezahlt die Wiederbeschaffungswert, manche zahlen aber nur die Zeitwert des Gegenstandes. Es steht aber in AGB deines Versicgerers

Wie und wo ist sie denn geklaut worden? Wenn sie zahlt, dann den Zeitwert.

wenn überhaupt zahlt die hausratversicherung. und wenn, dann den wiederbeschaffungs- oder zeitwert.

Diebstahl wo wie?
bitmap am 31. August 2008 01:36 ''Hausratversicherung
Während Haftpflichtversicherungen i. d. R. den Zeitwert von Wirtschaftsgütern ersetzen, wird für Gegenstände, die im Schadensfall von einer Hausratversicherung übernommen werden sollen, gewöhnlich nach dem meist höher ausfallenden Wiederbeschaffungswert vergütet – ein klarer Vorteil.
Hierbei kann nochmals zwischen Wiederbeschaffungsneuwert und Wiederbeschaffungszeitwert unterschieden werden. Bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungsneuwertes wird der tatsächliche Neupreis des beschädigten Gegenstandes mit der entsprechenden Gebrauchszeit abgeglichen. Beim Wiederbeschaffungszeitwert wird eine Summe ermittelt, die für einen vergleichbaren gebrauchten Artikel notwendig wäre, um diesen nochmals käuflich zu erwerben.''
http://versicherungs-wiki.de/index.php/Wiederbeschaffungswert
Wichtige Info meinerseits: Die Uhr wurde bei einem Wohnungseinbruch gestohlen.

dann ganz eindeutig die hausrat, sofern du eine hast. hausrat zahlt bei diebstahl/raub selbst außerhalb der wohnung (der gegenstand gehört ja, auch wenn er gerade außerhalb der wohnung ist, immer noch zum hausrat)
Was ist, wenn man eine Armbanduhr verloren hat? Würde da auch irgendeine Versicherung einspringen? Danke.
bitmap am 31. August 2008 19:01 Ja was denn nun? Verloren oder bei nem Einbruch gestohlen? Und wie soll man denn bitte, wenn man die Armbanduhr am Arm hat, diese verlieren?
Die Hausratsvrsicherung zahlt mal sicher nicht! Warum auch? Ist die Uhr durch Sturmschaden, Feuer, Einbruch, Leitungswasserschaden oder Vandalismus verloren gegangen? Falls ja dann wird auch die Versicherung zahlen....
Eine gestohlene Uhr wird Dir im Rahmen der Huashaltsversicherung nur durch eine Einbruch-Diebstahl-Versicherung ersetzt. Die Uhr muss dabei bei Dir zu Hause gestohlen worden sein. Wurde sie dir ausserhalb gestohlen, dann benötigst du eine Reiseversicherung denn die Haushaltsversicherung deckt keine Schäden, die nicht am Risikoort geschehen!
Ist eine gestohlene Uhr versichert, wird immer der Wiederbeschaffungswert (Zeitwert) ersetzt. Der Versicherte soll nach dem Schaden gleich gestellt werden wie vor dem Schaden und für eine alte Uhr keine neue erhalten!
Bei einem Einbruch zahlt natürlich die Hausratversicherung. Du musst halt mal nachschauen in welcher Höhe deine Versicherung Geld und Wertsachen versichert. Dieser Betrag ist nicht in der Höhe deiner Hausrat mitdrin, sondern extra ausgewiesen. Das ist übrigens Quatsch mit dem Zeitwert, das ist üblich bei einem Haftpflichtschaden. Haurat immer Neuwert. Ist ja auch logisch, wenn dir die Bude abfackelt, hast du ne Hausrat um sie dir genauso wieder herzustellen, wie sie vorher auch war. Lies auch bitte mal nach, ob Geld und Wertgegenstände extra gesichert sein müssen, also in einem Tresor. Ist häufig auch noch mal ne Klausel
Hausratversicherung zahlt. Entschädigt wird der Neuwert. Wenn es das Uhrenmodell heutzutage nicht mehr gibt, wird eine vergleichbare Uhr bezahlt.
Übrigens ist der Versicherungsort natürlich nicht nur dein Zuhause. Die versicherten Gefahren gelten auch im Rahmen der Außenversicherung (meist bis 15% der Versicherungssumme) auch z. B. im Hotelzimmer, bei der Bundeswehr, in der Wohnung eines Freundes, im Krankenhaus usw.