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Diebstahl die zweite

Frage von stef1601 stef1601

Vor einer Stunde habe ich bereits eine Frage gestellt bezüglich eines Jacken Diebstahls in der Schule

Jetzt haben wir eben festgestellt das auch die Stiftemappe mit kompletten Inhalt aus der Schultasche fehlt. Die Jacke und die Schultasche wurden zusammen aufbewahrt.

Das ganze ist wärend des Schulschwimmens in der Schwimmhalle gestohlen worden. Bezahlt das die Versicherung war meine Frage.

Da jetzt auch die Mappe fehlt, kann ich ja wirklich von einem Diebstahl ausgehen, oder was denkt ihr? Wer zahlt?

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Antworten (4)

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    Antwort von jemando jemando

    Ich kenne es so, dass die Klasse eine Sammelumkleide hat, die vom Lehrer (notfalls Bademeister) zwischendurch zugesperrt wird. Dann kann eigentlich wenig passieren. Vielleicht am Montag vorschlagen. Eine solche Sammelumkleide wird ja vormittags wohl kaum noch von anderen Leuten genutzt. ------>bitte halt uns mal auf dem Laufenden, wie es weitergeht. ich speicher mir den link mal ab... :)

    Kommentar von stef1601 stef1601stef1601

    Der Meinung bin ich auch. Werde am Montag da mal echt druck machen. Werde hier schreiben was draus wird.

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    Antwort von tergenna tergenna

    Ich denke, das dir keiner den Schaden erstatten wird. Der Schüler ist dafür verantwortlich, seine Sachen Diebstahlsicher unterzubringen. (Sammelkabinen können evtl. vom Lehrer abgeschlossen werden, oder kompletten Sachen im Schließfach (evtl. sogr 2) unterbringen

    Kommentar von stef1601 stef1601stef1601

    Wir reden hier von einer Grundschülerin 2ter Klasse. Sie soll also entgegen der Lehrer einen Spinnt benutzten? Wenn sie aber kein Geld hat? Da Grundschüler ja kein Geld mit in die Schule nehmen dürfen, wie soll das gehen?

    Kommentar von tergenna tergennatergenna

    dann sollten die Lehrer die Sammelumkleide abschließen. Denke aber das du trotzdem keine Versicherung findest, die es bezahlt. Insbesondere wenn die Sachen nicht eingeschlossen waren und der "Schrank" nicht aufgebrochen wurde. Würde mich trotz alledem aber an die Schule wenden, damit es nicht wieder vorkommt und darauf reagiert wird

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    Antwort von Shark Shark

    Wenn es sich bei der Entwendung um einen Einbruchdiebstahl handeln würde, dann kann die Deckung über die Außenversicherung der Hausratversicherung bestehen. z.B. wenn der abgeschlossene Schrank aufgebrochen wurde.Andernfall wende dich an deine Versicherung und frage dort nach,sollte diese nicht dafür aufkommen solltest du die Schule fragen.

    Kommentar von stef1601 stef1601stef1601

    Nein das ist nicht der Fall, da beim Schulschwimmen keine Spinnte benutzt werden sondern nur die Sammelumkleiden.

    Kommentar von Shark SharkShark

    Das ist meines erachtens ein Fehler bei der Schule,im normalen Fall müssen auch die Sachen verschlossen werden

    Kommentar von stef1601 stef1601stef1601

    Da ich aber nicht dabei bin, kann ich ja nix dafür wenn das die Schule nicht macht. Wer haftet dann? Wenn der Lehrer nicht nachdenkt?

    Kommentar von Shark SharkShark

    Dann solltest du dich mit dem Lehrer in Verbindung setzen

    Kommentar von stef1601 stef1601stef1601

    Das werde ich am Montag auch tun, sie weiß ja schon bescheid, war ja dabei heute. Will mich nur erkundigen, damit ich nicht so einfach abgespeist werde

    Kommentar von Shark SharkShark

    Da kann ich dir nur zustimmen,denn es kann ja nicht sein,dass eine 2 Klässlerin schon so auf ihre Sachen achten kann,dafür ist meiner Meinung nach der Lehrer in die Pflicht zu nehmen. Ich wünsche dir am Montag viel Glück.

    Kommentar von stef1601 stef1601stef1601

    Danke, hoffe das beste

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    Antwort von WEISTDUS WEISTDUS

    VS-Schaden.

    Kommentar von stef1601 stef1601stef1601

    welche Versicherung? Die der Schule?

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