stef1601 am 27.03.2009 um 16:46 Uhr
Vor einer Stunde habe ich bereits eine Frage gestellt bezüglich eines Jacken Diebstahls in der Schule
Jetzt haben wir eben festgestellt das auch die Stiftemappe mit kompletten Inhalt aus der Schultasche fehlt. Die Jacke und die Schultasche wurden zusammen aufbewahrt.
Das ganze ist wärend des Schulschwimmens in der Schwimmhalle gestohlen worden. Bezahlt das die Versicherung war meine Frage.
Da jetzt auch die Mappe fehlt, kann ich ja wirklich von einem Diebstahl ausgehen, oder was denkt ihr? Wer zahlt?

Ich kenne es so, dass die Klasse eine Sammelumkleide hat, die vom Lehrer (notfalls Bademeister) zwischendurch zugesperrt wird. Dann kann eigentlich wenig passieren. Vielleicht am Montag vorschlagen. Eine solche Sammelumkleide wird ja vormittags wohl kaum noch von anderen Leuten genutzt. ------>bitte halt uns mal auf dem Laufenden, wie es weitergeht. ich speicher mir den link mal ab... :)
Ich denke, das dir keiner den Schaden erstatten wird. Der Schüler ist dafür verantwortlich, seine Sachen Diebstahlsicher unterzubringen. (Sammelkabinen können evtl. vom Lehrer abgeschlossen werden, oder kompletten Sachen im Schließfach (evtl. sogr 2) unterbringen
stef1601 am 27. März 2009 16:50 Wir reden hier von einer Grundschülerin 2ter Klasse. Sie soll also entgegen der Lehrer einen Spinnt benutzten? Wenn sie aber kein Geld hat? Da Grundschüler ja kein Geld mit in die Schule nehmen dürfen, wie soll das gehen?
dann sollten die Lehrer die Sammelumkleide abschließen. Denke aber das du trotzdem keine Versicherung findest, die es bezahlt. Insbesondere wenn die Sachen nicht eingeschlossen waren und der "Schrank" nicht aufgebrochen wurde. Würde mich trotz alledem aber an die Schule wenden, damit es nicht wieder vorkommt und darauf reagiert wird

Wenn es sich bei der Entwendung um einen Einbruchdiebstahl handeln würde, dann kann die Deckung über die Außenversicherung der Hausratversicherung bestehen. z.B. wenn der abgeschlossene Schrank aufgebrochen wurde.Andernfall wende dich an deine Versicherung und frage dort nach,sollte diese nicht dafür aufkommen solltest du die Schule fragen.
stef1601 am 27. März 2009 16:49 Nein das ist nicht der Fall, da beim Schulschwimmen keine Spinnte benutzt werden sondern nur die Sammelumkleiden.
Shark am 27. März 2009 16:50 Das ist meines erachtens ein Fehler bei der Schule,im normalen Fall müssen auch die Sachen verschlossen werden
stef1601 am 27. März 2009 16:51 Da ich aber nicht dabei bin, kann ich ja nix dafür wenn das die Schule nicht macht. Wer haftet dann? Wenn der Lehrer nicht nachdenkt?
Shark am 27. März 2009 16:52 Dann solltest du dich mit dem Lehrer in Verbindung setzen
stef1601 am 27. März 2009 16:53 Das werde ich am Montag auch tun, sie weiß ja schon bescheid, war ja dabei heute. Will mich nur erkundigen, damit ich nicht so einfach abgespeist werde
Shark am 27. März 2009 16:55 Da kann ich dir nur zustimmen,denn es kann ja nicht sein,dass eine 2 Klässlerin schon so auf ihre Sachen achten kann,dafür ist meiner Meinung nach der Lehrer in die Pflicht zu nehmen. Ich wünsche dir am Montag viel Glück.
stef1601 am 27. März 2009 17:15 Danke, hoffe das beste
Der Meinung bin ich auch. Werde am Montag da mal echt druck machen. Werde hier schreiben was draus wird.