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Diebstahl

gefragt von angel000angel000 am 09.09.2007 um 22:44 Uhr

habe mir was bei ebay ersteigert, habe gebeten, das die es erst nach meinem urlaub, der heute endete versendet. sie hat es mir per mail versichert, hat es jedoch am 1.9 verschickt. meine nachbarin hat es angenommen, nicht gewusst das wir nicht da sind, bei uns vor die tür getellt, als die gemerkt hat das wir abends immer noch nicht da waren, wollte sie es rein holen, und es war weg. wer ist nun schul, wie sollen wir uns verhalten, was nun tun???Wohnen in einem mietshaus mit mehreren parteien.Wer weiss rat


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xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 9. September 2007 22:48
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wenn man es genau nimmt, ist die nachbarin schuld.

sie hat das packel ins haus gestellt und somit den dieben zugriff darauf gewährt.

Kommentar von Simple_avatar8smallangel000 am 9. September 2007 22:49

denk ich auch, sie hat dafür ja unterschrieben, weil das packet versichert war


dock69
beantwortet von dock69 am 9. September 2007 23:28
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Die Vereinbarung mit der Versenderin war nicht Bestandteil Eures Kaufvertrages. Selbst wenn sie das Teil versehentlich früher verschickt hat, muss sie nicht davon ausgehen, dass es verschwindet. Schlimmstenfalls wird es an sie zurückgesendet, wenn es nicht zustellbar ist. Dann hätte höchstens das 2. Mal Porto zur Diskussion gestanden.
Ich sehe hier schon eindeutig das Verschulden bei der Nachbarin. Sie hat es nachweislich angenommen, aber Dir nicht übergeben. Dass sie es vor Deine Tür gestellt hat, kann sie kaum beweisen. Selbst wenn, wäre dieses Verhalten grob fahrlässig. Es hätte ja schon wenigen Minuten später gestohlen werden können, selbst wenn Ihr nicht im Urlaub gewesen wärt. Tja, nun ist halt die Frage, ob man sich mit der Nachbarin rumstreitet, die es bestimmt nur gut gemeint hat. Davon kommt es auch nicht wieder und das Verhältnis wird dann auch nicht besser. Ihr solltest mir Ihr vereinbaren, wie sie das nächste Mal verfahren soll.


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 10. September 2007 08:55
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Leider hat deine Nachbarin die Schuld. Sie hat das Paket vom Zusteller in ihren Besitz übernommen und dabei die Verpflichtung, es weiterzugeben (der Zusteller ist per Unterschrift seiner Übergabe-Verpflichtung nachgekommen).


Morris
beantwortet von Morris am 9. September 2007 22:48
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So leid es mir für Dich tut, dass bei Euch in Haus gestohlen wird, wirst Du wohl leider auf dem Schaden sitzen bleiben. Natürlich kannst Du Anzeige gegen Unbekannt erstatten, aber das bringt das gestohlene Gut nicht zurück. Beim nächsten Mal: Auf der Post die Post lagern lassen, während Ihr im Urlaub seid. Oder den Nachbarn Bescheid sagen, dass Ihr im Urlaub seid.

Kommentar von Simple_avatar8smallangel000 am 9. September 2007 22:50

naja, geht ja niemalnde was an wo wir sind, oder.??? Aber die ebay tante hat mit versichert schriftlich, das das ok ist wenn sie es später versendet und sie hat es ncht getan

Kommentar von Simple_avatar8smallangel000 am 9. September 2007 22:53

jedenfalls war ich richtig fertig, war auch nicht gerade billig


Knueppel
beantwortet von Knueppel am 9. September 2007 23:56
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Meiner Meinung nach ist die Post schuld. Ich erlebe es immer öfter, dass meine Pakete bei Nachbarn, welche ich noch nicht mal kenne, abgegeben werden. Weiterhin stellt der Paketzusteller auch schon mal die Päckchen einfach auf die Briefkästen der Mehrfamilienhäuser. Da kann jeder kommen und mein Päckchen mitnehmen. Die Paketzusteller sind mittlerweile einfach zu faul geworden die Pakete wieder mitzunehmen und auf der Post zu lagern.

Letztens wurde mein Paket auch bei einem Nachbarn abgegeben. Allerdings wurde mir nicht mal eine Mitteilung im Briefkasten hinterlassen, dass ein Paket für mich abgegeben wurde. Ich bin dann jeden Tag zum Briefkasten gegangen und habe gehofft, dass mein Paket endlich da ist. Irgendwann einmal später hat dann ein mir unbekannter Nachbar an meiner Tür geklingelt und mein Paket mir übergeben. Hätte der Nachbar mir das Paket nicht übergeben, hätte ich wohl zu Unrecht den Versender verdächtigt, das Paket nicht abgeschickt zu haben. Ein Nachforschungsauftrag bei der Post, wo das Paket ist, hätte bestimmt auch keinen Erfolg gebracht. Ich hoffe nicht, dass von mir mal ein Paket wegkommt, sonst muss ich bei der Post Amok laufen... ;-)

PS: Ich hasse es einfach, dass die Postleute immer fauler werden.

Kommentar von findling am 10. September 2007 04:49

Kleb eine Mitteilung an Deinen Briefkasten das Du KEINE Zustellung an Nachbarn wünschst - soooo faul sind Postbeamte oder andere Zusteller nicht. Im übrigen kannst Du Dir Dein Paket auch an eine Abholstation schicken lassen, oder direkt an eine Anschrift wo garantiert jemand zuhause ist.


kiramarie
beantwortet von kiramarie am 10. September 2007 08:57
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Ich bin mir da noch nicht mal so sicher, ober der Paket/Postbote eine Sendung überhaupt einfach so bei einem x-beliebigen Nachbarn abgeben darf. Wir hatten mal einen ähnlichen Fall, da hatte die Vertretung unseres Postboten ein Päkchen entweder vor unsere Tür gestellt oder irgendwo abgegeben (liess sich nicht mehr nachvollziehen), auf jeden Fall war es weg. Ich habe unseren Postboten dann gefragt, er sagte, dass er dafür haftbar ist. Er ist normalerweise verpflichtet, es persönlich an den Empfänger auszuhändigen.Macht er das nicht u. die Sendung verschwindet, muß er dafür geradestehn.


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