Conquistador09 am 28.10.2009 um 13:01 Uhr
Ich habe vor 2 jahren ein gebäude erwrben wo auch unten ein laden mit zugehört (mitgekauft)....Ein halbes jahr vor meinem kauf wurde der laden an einen sozialen verein vermietet...ich habe diesen mietvertrag und die mieter zu den selben konditionen übernommen.
In diesem Ladenlokal (als Büro umgebaut) gibt es verschiedene Räume die natürlich auch Türen haben....die Tür zum durchgang allerdings war von anbeginn an nicht vorhanden (nur der Rahmen)...ich muss dazu sagen das es auch nicht komfortabel wäre dort eine Tür einzuhängen weil sich dann 2 Türen ins gehege kommen würden...was heist wenn dort eine wäre...wäre sie zwangsläufig die ganze zeit auf!
Jetzt nach fast 3 jahren ...fordern die mieter dort eine Tür..von mir selbstverständlich...Nun zu meiner frage...Bin ich verpflichtet etwas zu ersetzen als Vermieter was mir nie gehört hat? Oder ist das Mietersache. Ich habe erstmal abgelehnt die Tür zu bezahlen...nicht weil ich geizig bin...?
Vermieter oder Mietersache?
Gute Frage: Aber die Räumlichkeiten sind so vermietet worden, wie sie vorher waren. Also ohne Tür. Damit beinhaltet der Mietvertrag die Anmietung ohne Tür. Du könntest den Mietern ja kulanter Weise den Einbau in Eigenregie zulassen, auf deren Kosten selbstverständlich.
Aber bezahlen würde ich dafür überhaupt nichts.
Normalerweise ist das Sache des Vermieters. Aber Du kannst Dich weigern mit dem Hinweis, dass die Wohnung bereits ohne diese Türe vom Mieter angenommen wurde. Eine Beschwerde nach drei Jahren sollte auch nicht unbedingt Aussicht auf Erfolg haben. Ein Blick auf das Wohnungsübergabeprotokoll kann auch ganz hilfreich sein.
Conquistador09 am 28. Oktober 2009 13:08 Leider steht in keinem mietvertrag die anzahl der türen..leider ..was ich aber in zukunft einführen werde!
Brauchst das Rad nicht zweimal erfinden. Eine fehlende Tür gehört in das Wohnungsübergabeprotokoll.

haben die den umbau vorgenommen und türen eingebaut?
Conquistador09 am 28. Oktober 2009 13:04 ja! allerdings vor meiner zeit
FaulesTier am 28. Oktober 2009 13:12 wenn die selber die türen setzen können sie schlecht von dir erwarten die zu erstezten.

Hört sich für mich an das es hier um eine Entfernung aus sicherheitsrelevanten Gründen ging. Und wenn jetzt ein Gewerbe in den Räumen betrieben wird ist die Gewährleistung des sicheren betreibens derRäume deine Verantwortung was die bauliche Substanz angeht und wenn zuvor auch ein Geschäft darin betrieben wurde, wird wohl auf Grund von sicherheteistechnischen Auflagen die Tür entfernt worden sein.So kann ich mir die verschwundene Tür erklären und demnach ist deine Verpflichtung ausreichend erfüllt.

Haben die den Laden ohne Tür gemietet? Also wussten sie ja was sie da mieten.
Du kannst denen ja eine Tür rein setzen, mit dem Hinweis dass dadurch die Miete ein wenig steigt. ;-P
"Die Räumlichkeiten liegen zu ebener Erde - die Decke zumindest.
Tasten sie mal rechts oben an der Treppe nach rechts. Spüren sie das Loch? Merken sie sich die Stelle gut. Es könnte sein dass wir da mal einen Lichtschalter installieren.
Was, 500€ für 20qm ist ihnen zu viel! Na hören sie mal. Wir haben jetzt nun mal gebaut und da müssen alle zusammen helfen dass das gezahlt wird.
..."
;-P
Vermieter - woher solltest du dir auch die Türe nehmen, wenn sie nie da war?!?!

Ganz klar ist der Vermieter dafür zuständig, wobei man vernünftig mit den Mietern ein für und wider klären sollte
Das habe ich den ja auch vorgeschlagen....
was mich wundert ist warum sie nach 2.5 jahren auf einmal eine tür brauchen..wo es die ganze zeit ohne ging!