Die Verfassung von 1871? leicht erklärt?

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nach der proklamationdes neuen deutschen reiches.....gab sich dieses am 16 4 71 eine verfassung.das reich war demzufolge ein ewiger bund der deutschen fürsten und freien städte.das präsidium hatte preussen inne.dessen könig bekam den titel kaiser.es gab 2 gesetzgebende gremien.bundesrat u.reichstag.bundesrat vertreter der deutschen staaten,zahl abhängig von dergrösse des staates. eine echte volksvertretung war der neue reichstag,dessen abgeordneten aus allgemeinen und freien wahlen hervor gingen.aktives u.pass.wahlrecht für männer ab 25 jahren. es gab 397 reichstagmitglieder. gewählt wurde alle 3, später alle5 jahre. die einzelnen länder wurden nach je 100.000 bewohnern in einmann-wahlkreise eingeteilt.ein mandat pro wahlkreis.bewerber kamen in der regel aus parteien,aber es gab auch parteilose abgeordnete. der reichstag konnte gesetze vorschlagen und gab die zustimmung zu budgetvorschlägen.

Hey Anni,

also das besondere an der Verfassung damals was dass die nicht wirklich demokratisch war. Klar, es gab ein Parlament und die Bürger durften die Abgeordneten dort wählen. Aber Gesetze konnte der Reichstag nur machen, wenn er mit dem Bundesrat einer Meinung war. Und da saßen die ganzen Fürsten aus den Teilstaaten von Deutschland drin. Die hatten sicher eher wenig Interesse, dass es mehr Freiheiten in Deutschland gibt...Hier noch eine schöne Grafik, wo das ganze vielleicht anschaulicher wird: https://www.inhaltsangabe.info/geschichte/deutsches-kaiserreich-1871-verfassung-einfach-erklaert