Die Theorieprüfung in französischer Sprache machen mit audiounterstützung auf Französisch

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Nach Anlage 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung (Nr. 1.3) kann die theoretische Prüfung nicht nur in deutscher Sprache, sondern auch in weiteren Sprachen abgelegt werden (siehe unten).

aus der Anlage 7: 1.3 Durchführung der Prüfung

Die theoretische Prüfung ist in deutscher Sprache abzulegen und erfolgt anhand von Fragen. Für Bewerber, die nicht ausreichend lesen oder schreiben können, besteht auf Antrag über Kopfhörer die Möglichkeit der Audio-Unterstützung in deutscher Sprache. Der Nachweis hat gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde insbesondere durch die Bescheinigung eines Arztes oder durch die Schule zu erfolgen. Bei Prüfung von Gehörlosen ist ein Gehörlosen-Dolmetscher zuzulassen.

Abweichend von Satz 1 kann die Prüfung auch in folgenden Fremdsprachen abgelegt werden: - Englisch,- Französisch,- Griechisch,- Italienisch,- Polnisch,- Portugiesisch,- Rumänisch,- Russisch,- Kroatisch,- Spanisch,- Türkisch.

...... also lesen sollte er können. Vorlesen über Kopfhörer ist nur in Deutsch zulässig.

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