Die Strahlen einer mikrowellen, sind die schädlich?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Strahlen einer Microwelle sind hochfrequente und somit energiereiche elektromagnetische Wellen. Fett- und Wasseratome werden von ihnen angeregt. Gerade das machen wir uns ja zu Nutze wenn wir mit Microwellen Speisen erwärmen. Wenn du dich selbst einer solchen Strahlung aussetzen würdest, dann würde auch dein Gewebe, dass ja zu einem Großteil aus Wasser besteht, erwärmt werden. Selbstverständlich wäre das bei genügend langer Exposition schädlich. Aus diesem Grunde sind die Microwellengeräte ja auch so abgeschirmt, dass keine Strahlung nach außen dringen kann. Bei einem unbeschädigten Gerät brauchst du also keine Angst zu haben.

Danke fürs Sternchen. MfG

0

Von neuen Mikrowellen nicht.Bei alten (soweit ich weiß) sind sie nur für Herz transplantierte mit Herzschrittmacher.

Nur wenn du die Katze reinsteckst.

Bereits 1989 machte der Schweizer Ernährungswissenschaftler Dr. Hans-Ulrich Hertel beunruhigende Entdeckungen über Mikrowellenöfen. Seit mehr als einem Jahrzehnt kämpft er für die Veröffentlichung seiner Studien. Seine Gegner konnten ihn mit Hilfe der Schweizer Gerichte mundtot machen. Im März 1993 verbot das Kantonalgericht von Bern Dr. Hertel, seine Forschungsergebnisse zu publizieren. Eine Zuwiderhandlung hätte ihm SF 5000 oder ein Jahr Haft gekostet.

Das federale Gericht in Lausanne bestätigte 1994 dieses Urteil. Das Gericht begründete dieses Urteil mit dem schweizerischen Gesetz gegen unfairen Wettbewerb, das Diskriminierung, unrichtige, täuschende und unnötige Schäden anrichtende Behauptungen gegen den Hersteller und seine Produkte unter Strafe stellt (Journal of Natural Sciences, 1998; 1:2-7). Dieses Gesetz vertritt ausschließlich die Interessen von Handel und Industrie. Dieses Gesetz machte auch die Schweizer Presse mundtot, so dass jede Kritik an den Mikrowellen ein Prozessrisiko darstellte.

Der Europäische Gerichtshof für Menschrechte schritt ein

Im August 1998 erklärte das Europäische Gericht für Menschenrechte, dass das Urteil vom Schweizer Gericht gegen Dr. Hertel ungültig war. Es hatte gegen das Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung verstoßen. Die Schweiz musste aufgrund dieses Urteils einen Ausgleich von SF 40.000 bezahlen. In der Zwischenzeit werden die Entdeckungen von Dr. Hertel durch vielfältige Forschungsergebnisse bestätigt.

Erschreckende Ergebnisse

Bei den Teilnehmern, die Nahrung aus der Mikrowelle zu sich genommen hatten, wurden erschreckende Veränderungen im Blut festgestellt:

Es konnte ein Rückgang aller Hämoglobin- und Cholesterinwerte festgestellt werden. Sowohl das hochdichte Cholesterin (HDL, "gutes" Cholesterin) als auch das niedrigdichte Cholesterin (LDL, "schlechtes" Cholesterin) wiesen markante Veränderungen auf. Nach dem Mikrowellen -Essen war ein auffälliger Rückgang der Lymphozyten (weiße Blutkörperchen) zu beobachten. Bei normal zubereiteter Nahrung war dies nicht der Fall.

Außerdem wies Dr. Hertel auf nicht-thermische Effekte hin, die die Durchlässigkeit der Zellmembran durch die elektrischen Potentiale der Mikrowelle zwischen Innenseite und Außenseite der Zelle verändern. Beschädigte Zellen werden dadurch eine leichte Beute für Viren, Schimmelpilze und andere Mikroorganismen.

Schäden bis in die Zellen hinein

Die natürlichen Reparaturmechanismen der Zellen in den Nahrungsmitteln werden ebenfalls zerstört. Das wiederum zwingt die Zelle auf eine Not-Energieversorgung umzuschalten. Die Zellen schalten von Aerob (auf Sauerstoff gegründet) auf Anaerob (ohne Sauerstoff) um.

Statt Wasser und Kohlendioxid zu produzieren, produzieren die Zellen dann Wasserstoffperoxid und Kohlenmonoxid. Das bedeutet: Die betroffenen Zellen schalten um von einer gesunden Verbrennung auf einen ungesunden Gärprozess. Die daraus resultierende Zerstörung oder Veränderung von Nahrungsmolekülen produziert neue radiolytische, chemische Verbindungen, die der Natur und damit dem Körper unbekannt sind.

Auffallend schlechte Blutwerte

Blutuntersuchungen von Teilnehmern der Studie bestätigten die Verschlechterung der Blutwerte nach dem Verzehr von Mikrowellennahrung. Bei den Teilnehmern, die Nahrung aus dem Mikrowellenofen gegessen hatten, zeigten sich bereits 15 Minuten nach der Nahrungseinnahme verschlechterte Erythrozyt-, Hämoglobin-, Hämatokrit- und Leukozyt-Werte.

Diese Ergebnisse ähneln den Werten, die bei Blutarmut diagnostiziert werden. Trotzdem wurde Dr. Hertel von den Schweizer Autoritäten und der Industrie vor Gericht gezogen und wegen unfairen Wettbewerbs verklagt. Aufgrund des Drucks seitens der Industrie nahm Professor Blanc von der Studie und ihrer Veröffentlichung Abstand, um weiteren Schaden von sich fernzuhalten. Er soll sich um die Sicherheit seiner Familie gefürchtet haben.

"Nebenwirkungen" ohne Ende

Folgende Wirkungen von experimenteller Mikrowellenstrahlung auf Nahrungsmittel wurden von den forensischen Teams festgestellt:

Erzeugung von d-nitrosodiethanolamin (ein bekanntes Karzinogen) in Fertigfleischgerichten, das ausreichend erwärmt wurde, um eine hygienische Nahrungsaufnahme zu gewährleisten.Destabilisierung von aktiven biomolekularen Eiweißverbindungen.Erzeugung eines "Bindungseffekts" an Radioaktivität in der Atmosphäre, was zu einer markanten Erhöhung der alpha- und beta- Partikel-Sättigung von Nahrungsmitteln führt.Erzeugung von Karzinogenen in den Eiweiß-Hydrolysat-Verbindungen von Milch und Getreide.Veränderung der elementaren Nährstoffe, die anschließend im Verdauungstrakt Funktionsstörungen hervorrufen.Durch die chemischen Veränderungen in den Nahrungsmitteln wurden Funktionsstörungen im Lymphsystem beobachtet. Dadurch degeneriert das Immun-Potential des Körpers, das gegen bestimmte Formen von Neoplasmen (krebsartigen Wucherungen) schützt.Die Einnahme von mikrowellenbestrahlter Nahrung erzeugte eine erhöhte Zahl von Krebszellen im Blutserum (Zytome).

Selbstverständlich sind die Mikrowellen schädlich für lebende Organismen und deshalb sind die Geräte im Betrieb auch hermetisch verschlossen.

Sowie Tür oder Schlossdefekt sind, funktionieren die Geräte nicht mehr.