Hallo erst mal
Zum Thema:
Meine Freundin hat in 1999 das elterliche Haus für einen Betrag X gekauft. Und der Schwerster und den Eltern unter gewissen Auflagen ( Nebenkosten usw) ein Wohnrecht eingeräumt.
Die Schwester hat vor einem Jahr geheiratet und ihr Ehemann meint nun das Wohn und Nutzungsrecht gilt nun auch für ihn. ( Anders ausgedrückt er meint alles sei ihm) geht das oder gilt das Wohnrecht nur für die Personen die im Vertrag stehen?
Es ist so das sich meine Freundin seid dieser Mann im Haus wohnt kaum mehr alleine raus traut ( er hat sie mehrfach bedroht)
Gibt es Möglichkeiten diesen Menschen los zu werden ohne das die Wohnrechte der Schw

Wenn sie das Wohnrecht hat, kann sie selbstverständlich ihren Mann mitwohnen lassen. (Es sei denn, die Formulierung des Wohnrechts schließt einen Mitbewohner explizit aus; wobei die Frage wäre, ob das bei einem Ehemann gerichtsfest wäre.) Ein eigenständiges Wohnrecht hat er aber nicht.

Die Polizei informieren, ganz schnell! Aber das Haus gehört normal ihr, oder steht er im Vertrag?

Nein. Deine Freundin soll sich beim Anwalt beraten lassen.

Die Entscheidung liegt allein bei Deiner Freundin. Ihr Mann hat somit nicht automatisch durch Heirat Anspruch auf Wohnrecht. Im Gesetz geregelt "...Der Berechtigte ist befugt, seine Familie sowie die zur standesmäßigen Bedienung und zur Pflege erforderlichen Personen in die Wohnung aufzunehmen..." nicht mehr und nicht weniger http://dejure.org/gesetze/BGB/1093.html
gnat01 am 12. Juli 2008 12:40 Äh, ich meinte die Entscheidung liegt bei der Schwester und den Eltern... also, das Wohnrecht steht nur denjenigen zu, die als solche im Grundbuch eingetragen sind... LG

Yukai, prinzipiell darf die Schwester ihren Mann selbstverständlich dort wohnen lassen. Wenn er aber deine Freundin bedroht, sieht die Sache wieder anders aus. Ab zum Anwalt, ohne wird sie das nicht hinbekommen.
LG
Wieselchen
Erstmal danke für die Antworten!
Der Mann steht nicht mit im Vertrag weil der Vertrag stammt aus dem Jahr 1999. Verheiratet sind sie aber erst seid 2007.
Hat man den trotzdem nur den Gang zum Anwalt oder gibt es andere Möglichkeiten?
Gruß Yukai
Also das vereinbarte Wohnrecht gilt nur die Schwester. Aber es is ja so das die Schwester bestimmen kann wer bei ihr wohnt. So einfach bekommt man den Mann nun nicht raus.
Wie wäre es denn mal mit einem Schiedsmann um den Konflikt zu lösen ?