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Die Schwester meiner Freundin hat Wohnrecht gilt das auch für ihren Mann?

gefragt von yukai am 10.07.2008 um 22:38 Uhr

Hallo erst mal

Zum Thema:

Meine Freundin hat in 1999 das elterliche Haus für einen Betrag X gekauft. Und der Schwerster und den Eltern unter gewissen Auflagen ( Nebenkosten usw) ein Wohnrecht eingeräumt.

Die Schwester hat vor einem Jahr geheiratet und ihr Ehemann meint nun das Wohn und Nutzungsrecht gilt nun auch für ihn. ( Anders ausgedrückt er meint alles sei ihm) geht das oder gilt das Wohnrecht nur für die Personen die im Vertrag stehen?

Es ist so das sich meine Freundin seid dieser Mann im Haus wohnt kaum mehr alleine raus traut ( er hat sie mehrfach bedroht)

Gibt es Möglichkeiten diesen Menschen los zu werden ohne das die Wohnrechte der Schw

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Recht x 35.188 wohnen x 7.304 Haus x 3.433 Ehe x 1.162

WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 10. Juli 2008 22:43
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Wenn sie das Wohnrecht hat, kann sie selbstverständlich ihren Mann mitwohnen lassen. (Es sei denn, die Formulierung des Wohnrechts schließt einen Mitbewohner explizit aus; wobei die Frage wäre, ob das bei einem Ehemann gerichtsfest wäre.) Ein eigenständiges Wohnrecht hat er aber nicht.


speedy72
beantwortet von speedy72 am 10. Juli 2008 22:41
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Die Polizei informieren, ganz schnell! Aber das Haus gehört normal ihr, oder steht er im Vertrag?


pegolina
beantwortet von pegolina am 10. Juli 2008 22:40
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Nein. Deine Freundin soll sich beim Anwalt beraten lassen.


gnat01
beantwortet von gnat01 am 12. Juli 2008 12:30
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Die Entscheidung liegt allein bei Deiner Freundin. Ihr Mann hat somit nicht automatisch durch Heirat Anspruch auf Wohnrecht. Im Gesetz geregelt "...Der Berechtigte ist befugt, seine Familie sowie die zur standesmäßigen Bedienung und zur Pflege erforderlichen Personen in die Wohnung aufzunehmen..." nicht mehr und nicht weniger http://dejure.org/gesetze/BGB/1093.html

Kommentar von 4d1494149c12c0e8443acbc9d361f7d4smallgnat01 am 12. Juli 2008 12:40

Äh, ich meinte die Entscheidung liegt bei der Schwester und den Eltern... also, das Wohnrecht steht nur denjenigen zu, die als solche im Grundbuch eingetragen sind... LG


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 10. Juli 2008 22:57
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Yukai, prinzipiell darf die Schwester ihren Mann selbstverständlich dort wohnen lassen. Wenn er aber deine Freundin bedroht, sieht die Sache wieder anders aus. Ab zum Anwalt, ohne wird sie das nicht hinbekommen.

LG

Wieselchen

Kommentar von yukai am 11. Juli 2008 20:36

Erstmal danke für die Antworten!

Der Mann steht nicht mit im Vertrag weil der Vertrag stammt aus dem Jahr 1999. Verheiratet sind sie aber erst seid 2007.

Hat man den trotzdem nur den Gang zum Anwalt oder gibt es andere Möglichkeiten?

Gruß Yukai


anonym
beantwortet von Janni1979 am 10. Juli 2008 22:41
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Also das vereinbarte Wohnrecht gilt nur die Schwester. Aber es is ja so das die Schwester bestimmen kann wer bei ihr wohnt. So einfach bekommt man den Mann nun nicht raus.

Wie wäre es denn mal mit einem Schiedsmann um den Konflikt zu lösen ?

Kommentar von 67e51340d1cfc27406f73fa919788b67smallspeedy72 am 10. Juli 2008 22:43

Bei dem Typ! Ne, da hilft nur die Harte Tour!

Kommentar von Janni1979 am 10. Juli 2008 22:46

Also ich bin erst mal für die nette Art ;) Ok waren ja nun bei den Bedrohungen nicht dabei...


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