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die polizei und die downloads..

gefragt von flex06flex06 am 11.10.2007 um 11:19 Uhr

immer wieder hört man das in der stadt wieder download-sünder von der polizei hochgenommen wurden und hohe strafen zahlen mussten..

wie geht die da vor? und nach welchen kriterien sucht sie die "täter" aus? ich meine spioniren die im netzt rum oder können sie sehen wer seine internetleitung ungewöhnlich stark nutzt oder gehen sie nur hinweisen nach die die von bürgern erhalten?

ich selber habe auf meinem PC auch einige MP3 dateien bei denen ich nicht nachweisen kann das ich die original cds besitze, desweiteren habe ich auch gebrannte cd die mir freunde aufgenommen haben hier rumliegen. welchen tatbestand erfülle ich?


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Kaffeesatz
beantwortet von Kaffeesatz am 11. Oktober 2007 12:45
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Stecknadel im Heuhaufen Prinzip.

Die Chance erwischt zu werden ist minimal. Ein Restrisiko bleibt natürlich immer, aber wenn Du (wie oben beschrieben) z.B. einen netten Provider hast, der Deine Daten nach Rechnungsstellung löscht, verringert sich das Risiko nochmals.

Kommentar von Simple_avatar8smallflex06 am 11. Oktober 2007 12:59

hab ne flatrate bei t-online weiss jemand wie das beidenen ist?

Kommentar von 9405f944767584a30d108d50a0131a4asmallKaffeesatz am 11. Oktober 2007 13:07

Kann ich leider nichts zu sagen, aber im Zweifelsfall einfach eine erkundigen und notfalls eine Email schreiben, daß Deine Daten nach Rechnungsstellung gelöscht werden sollen.

Kommentar von 87c31f3608cb6b6f3084e820312caa6asmallFroiyke am 10. November 2007 13:29

http://blog.blindwerk.de/?p=221

Also so wie ich das verstehe, brauch man sich bei t-online keine grossen gedanken zu machen, dass die eigene IP-Kennung zu lange gespeichert wird oder sehe ich das falsch?


tradaix
beantwortet von tradaix am 11. Oktober 2007 11:24
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§ 1 UrhG (Urheberrechtsgesetz) - Allgemeines. Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst geniessen für ihre Werke Schutz nach Massgabe dieses Gesetzes.

Kommentar von Simple_avatar8smallflex06 am 11. Oktober 2007 11:30

ja klar, soweit die teorie, aber wir haben vor 20 jahren auch schon kassetten aus dem radio aufgenommen, mich interesirt eher die praxis, was dürfen die polizisten machen und was nicht? wenn sie vor meiner tür stehen, muss ich sie reinlassen? dürfen die einach so meinen pc durchforsten oder gar mitnehmen? wüste halt gern was man sich gefallen lassen muss und was nicht, denn nur wenn man das weiss kann man sich auch vor dingen schützen die nicht rechtens sind, und wiedersprechen.


SandraBerlin
beantwortet von SandraBerlin am 11. Oktober 2007 11:26
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GustavGans01
beantwortet von GustavGans01 am 11. Oktober 2007 11:31
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Du brauchst auf jeden Fall keine Angst zu haben. Erstens werden nur sehr wenige Raubkopierer wirklich von der Polizei hochgenommen. Die wenigen Fälle werden dann natürlich als Abschreckung propagandistisch in den Medien bekannt gegeben, damit jeder glaubt es wären viele.
Die Polizei kommt fast ausschließlich durch Internet-Tauschbörsen auf die Täter, und zwar fast nur auf diejenigen, die dauerhaft eingewählt sind oder die es versäumt haben ihrem Provider zu untersagen, ihre Verbindungsdaten zu speichern. Ausserdem jagt die Polizei vor allem nach großen Fischen d.h. Extrem-Raubkopierern, die große Datenmengen zur Verfügung stellen oder Daten mit Rechtsextremistischem Inhalt u.ä. Als Otto-Normal Raubkopierer (oder legale nicht nachweisbare Originaldatenbesitzer ;-)) ist man also nicht wirklich in Gefahr.

Kommentar von Simple_avatar8smallflex06 am 11. Oktober 2007 11:39

nagut, aber wie ist das wenn mir z.b. einer böse mitspielen will und der polizei meldet ich hätte rechtsextremes o.ä. auf meinem pc und würde es anbieten, rücken die dann an mit durchsuchungsbefehl, und habe sozusagen eine freikarte meinen pc mitzunehmen und mir die bude auf den kopf zustellen?

Kommentar von 841d07db993982d78bfab111963e37a9smallGustavGans01 am 11. Oktober 2007 11:46

Ich weiss nicht, ob das für einen Durchsuchungsbefehl ausreicht aber kann es mir schon vorstellen. Wenn du den begründeten Verdacht hast, dass dich jemand anschwärzen will dann solltest du der Sache nachgehen.

Kommentar von Simple_avatar8smallflex06 am 11. Oktober 2007 12:05

wie soll ich der sache nachgehen, kann der polizei im voraus sagen das er mich anzeigen wird und ich unschuldig bin?!

Kommentar von Eaa05a0997ad9bc67d65f9d499497c72smallagnostiker am 11. Oktober 2007 11:44

Du hast geschrieben: "..ihrem Provider zu untersagen, ihre Verbindungsdaten zu speichern." Ist dies überhaupt noch möglich? Kann ich z.B. der Telekom in einem Brief untersagen (als Flatratekunde), meine Verbindungsdaten zu speichern?

Kommentar von 841d07db993982d78bfab111963e37a9smallGustavGans01 am 11. Oktober 2007 11:56

Es ist Providern nur noch ausschließlich zu Rechnungszwecken erlaubt, Verbindungsdaten zu speichern. Wenn man also eine Flatrate hat, die jeden Monat gleich viel kostet, dann muss der Provider die IP-Adresse einer Verbindung sofort nach Beendigung der Verbindung automatisch löschen. Einige Provider speichern sie trotzdem, sind aber verpflichtet es zu unterlassen, wenn du ihnen einen Brief/eine E-Mail schreibst.
http://www.it-rechtsinfo.de/index.php/news/18/72/

Kommentar von 9405f944767584a30d108d50a0131a4asmallKaffeesatz am 11. Oktober 2007 12:43

Bei einigen Providern kannst Du die Option schon bei Vertragsabschluß wählen :-)

Kommentar von Eaa05a0997ad9bc67d65f9d499497c72smallagnostiker am 11. Oktober 2007 20:55

Kannst Du mir da ein "Provider - Beispiel" geben? Wenn Du das hier nicht posten möchtest: ich bin auch per e-Mail erreichbar.


agnostiker
beantwortet von agnostiker am 11. Oktober 2007 11:35
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Du wirst mit Sicherheit nur dann mit einer Hausdurchsuchung bedroht werden, wenn gegen Dich Anzeige erstattet wurde; und dann auch nur, wenn Du massiv aufgefallen bist. Eine Anzeige wird dann erstattet, wenn Du z.B. in einer Tauschbörse etwas angeboten hast, was nicht Dir gehört.

Es gibt mittlerweile in diesem Bereich spezialisierte Dienstleister, die im Auftrag von Kunden (Label, Verwertungsgesellschaften) eben die Tauschbörsen scannen und aufzeichnen, was Du anbietest.

Ist dies ein einzelner Film oder ein einzelner Song und dies vielleicht nur singulär zu einem Zeitpunkt, dann wirst Du mit ziemlicher Sicherheit keinen Besuch von der Polizei erhalten. Du wirst aber Briefe von Anwälten erhalten, welche Dich im Auftrag ihrer Kunden abmahnen werden.

Ansonsten ist es aber (noch) nicht soweit, dass Du zu jedem mp3-Titel permanent einen Kaufbeleg mit Dir herumtragen musst.

Kommentar von Simple_avatar8smallflex06 am 11. Oktober 2007 11:48

achso, also kann eine haltlose anschuldigung von einem mitbürger mir noch keine durchsuchung bzw. beschlagnahmung meiner geräte zu folge haben.

Kommentar von Eaa05a0997ad9bc67d65f9d499497c72smallagnostiker am 11. Oktober 2007 11:51

Ohne das ich Anwalt wäre: ja so sehe ich das auch.

Kommentar von Simple_avatar8smallflex06 am 11. Oktober 2007 12:06

@agnostiker: was meinst du mit der sache nachgehen?

Kommentar von Eaa05a0997ad9bc67d65f9d499497c72smallagnostiker am 11. Oktober 2007 15:18

Mmmhh, ich verstehe Dein Rückfrage nicht. Aus was beziehst Du Dich?


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