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Die Polizei hat bei mir 35g Cannabis blätter und Stiele gefunden! Was erwartet mich?

gefragt von HerbertW am 05.12.2007 um 12:58 Uhr

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Reply


Solf
beantwortet von Solf am 5. Dezember 2007 13:01
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Hier in der Schweiz würde dir gar nichts "passieren".. und ich finde es sehr gut so! Gruss Solf

Kommentar von 9405f944767584a30d108d50a0131a4asmallDenny Crane (lest mehr dawkins) am 5. Dezember 2007 14:44

Die Schweiz wird mir immer sympathischer ;-)


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 5. Dezember 2007 13:02
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Ein Strafverfahren. Ist ja nicht mal eine geringe Menge i.S.d. Betäubungsmittelgesetzes. Zum August 2007 wurden vom Justizministerium Nordhein-Westfalen neue Eigenbedarfsgrenzen festgelegt. Der Besitz von Marihuana ist jetzt bis nur noch maximal 6 Gramm (vorher 10 Gramm) straffrei. Die Eigenbedarfsgrenze für alle anderen Drogen fällt weg. http://www.drug-infopool.de/bundeslaender/nordrhein.html

Kommentar von 70a5f2b8a33e9623a7d85ffd8fbf401csmallEddy21 am 5. Dezember 2007 19:22

In Rheinland/Pfalz gibt es gar keine Freigrenze !


gerwitt
beantwortet von gerwitt am 5. Dezember 2007 13:17
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Was dich erwartet ist von den Umständen abhängig? Wie alt bist du? Noch jugendlich oder schon volljährig, vielleicht sogar über 21 Jahre alt? Bist du schon mal damit aufgefallen oder gibt es Gesetzesübertretungen bzw. Straftaten in anderer Hinsicht in der Vergangenheit? Bist du beim 'Dealen' auf frischer Tat erwischt worden?

Wenn du nicht mehr jugendlich bist und die obigen Fragen mit "Ja" beantwortet hast, dann wird dieses sicherlich erschwerend in Betracht gezogen werden.

Du tust gut daran, einen Strafverteidiger einzuschalten, der mit diesem Thema vertraut ist.


Denny Crane (lest mehr dawkins)
beantwortet von Denny Crane (lest mehr dawkins) am 5. Dezember 2007 14:49
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Also ohne Dich in falsche Sicherheit wiegen zu wollen denke ich in Deinem Fall ist eine Geldstrafe im Strafbefehlsverfahren ohne Gerichtsverhandlung wahrscheinlich. Die Höhe ist abhängig vom Einkommen. Ich hoffe aber Du meintest mit Blättern Blüten, denn Blätter und Stiele raucht man nicht ;-)


Indy72
beantwortet von Indy72 am 5. Dezember 2007 13:00
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Viel Ärger und auf jeden Fall ein Verfahren, das günstigstenfalls mit einer Bewährungsstrafe endet.




Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 5. Dezember 2007 13:05

Nimm dir gleich einen guten Fachanwalt!

Kommentar von Simple_avatar1smallmartymzee am 5. Dezember 2007 13:16

Ein Fachanwalt ist eine gute Entscheidung !


Chillischote
beantwortet von Chillischote am 5. Dezember 2007 13:08
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Die Bundesländer hatten bisher sehr unterschiedliche Grenzen für die Haschisch- und Marihuana-Produkte gesetzt. Das Bundesverfassungsgericht hatte daher die Bundesländer angehalten, ihre Grenzwerte zu vereinheitlichen. In Schleswig-Holstein durfte eine Person in der Vergangenheit 30 Gramm Cannabis mitführen, während es in Bayern immer nur sechs Gramm waren. Aber 35g geht dann wohl nicht mehr als Eigenverbrauchsgrenze durch, sondern fällt unter Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Strafmaß ist mir nicht bekannt, kommt wohl auch immer darauf an...


anonym
beantwortet von kofo70 am 5. Dezember 2007 13:42
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Was hast du dir dabei gedacht? Wünsche dir viel glück. Ein Fachanwalt wäre super. Auch wenn du vorbestraft bist.


Italobaer
beantwortet von Italobaer am 5. Dezember 2007 13:02
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Was machst du denn mit Blättern und Stielen? man raucht doch die Blüten. Könnte sich das eventuell günstig auf das Strafmaß auswirken?

Kommentar von 70a5f2b8a33e9623a7d85ffd8fbf401csmallEddy21 am 5. Dezember 2007 19:25

Mir ist bekannt das nur das reine Cannabis gewertet wird, also netto !


medicangel
beantwortet von medicangel am 5. Dezember 2007 13:20
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bist du in der richtung schon einschlägig vorbestraft? wenn nicht, dürfte das ganze mit einem "blauen auge"abgehen.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 5. Dezember 2007 19:28
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Jemanden 35 Gramm als Eigenbedarf zu verkaufen grenzt an Kunst ! Als Ersttäter, unterstellt Dir wird keine Dealerei nachgewiesen ,denke ich an eine Verwarnung und Sozial-Stunden !


anonym
beantwortet von HerbertW am 6. Dezember 2007 11:40
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He Leute danke für eure Antworten! Es waren aber wirklich nur blätter und stengel also Müll, den man nichtmal raucht!!


anonym
beantwortet von kimjalina am 25. Juli 2008 00:01
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ich hoffe eher, du meintest wirklich blätter, die sind nämlich soweit ich weiß genauso nutzlos wie legal^^




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