
Hier in der Schweiz würde dir gar nichts "passieren".. und ich finde es sehr gut so! Gruss Solf

Ein Strafverfahren. Ist ja nicht mal eine geringe Menge i.S.d. Betäubungsmittelgesetzes. Zum August 2007 wurden vom Justizministerium Nordhein-Westfalen neue Eigenbedarfsgrenzen festgelegt. Der Besitz von Marihuana ist jetzt bis nur noch maximal 6 Gramm (vorher 10 Gramm) straffrei. Die Eigenbedarfsgrenze für alle anderen Drogen fällt weg. http://www.drug-infopool.de/bundeslaender/nordrhein.html
Eddy21 am 5. Dezember 2007 19:22 In Rheinland/Pfalz gibt es gar keine Freigrenze !

Was dich erwartet ist von den Umständen abhängig? Wie alt bist du? Noch jugendlich oder schon volljährig, vielleicht sogar über 21 Jahre alt? Bist du schon mal damit aufgefallen oder gibt es Gesetzesübertretungen bzw. Straftaten in anderer Hinsicht in der Vergangenheit? Bist du beim 'Dealen' auf frischer Tat erwischt worden?
Wenn du nicht mehr jugendlich bist und die obigen Fragen mit "Ja" beantwortet hast, dann wird dieses sicherlich erschwerend in Betracht gezogen werden.
Du tust gut daran, einen Strafverteidiger einzuschalten, der mit diesem Thema vertraut ist.

Also ohne Dich in falsche Sicherheit wiegen zu wollen denke ich in Deinem Fall ist eine Geldstrafe im Strafbefehlsverfahren ohne Gerichtsverhandlung wahrscheinlich. Die Höhe ist abhängig vom Einkommen. Ich hoffe aber Du meintest mit Blättern Blüten, denn Blätter und Stiele raucht man nicht ;-)

Viel Ärger und auf jeden Fall ein Verfahren, das günstigstenfalls mit einer Bewährungsstrafe endet.

Die Bundesländer hatten bisher sehr unterschiedliche Grenzen für die Haschisch- und Marihuana-Produkte gesetzt. Das Bundesverfassungsgericht hatte daher die Bundesländer angehalten, ihre Grenzwerte zu vereinheitlichen. In Schleswig-Holstein durfte eine Person in der Vergangenheit 30 Gramm Cannabis mitführen, während es in Bayern immer nur sechs Gramm waren. Aber 35g geht dann wohl nicht mehr als Eigenverbrauchsgrenze durch, sondern fällt unter Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Strafmaß ist mir nicht bekannt, kommt wohl auch immer darauf an...
Was hast du dir dabei gedacht? Wünsche dir viel glück. Ein Fachanwalt wäre super. Auch wenn du vorbestraft bist.
Was machst du denn mit Blättern und Stielen? man raucht doch die Blüten. Könnte sich das eventuell günstig auf das Strafmaß auswirken?
Eddy21 am 5. Dezember 2007 19:25 Mir ist bekannt das nur das reine Cannabis gewertet wird, also netto !

bist du in der richtung schon einschlägig vorbestraft? wenn nicht, dürfte das ganze mit einem "blauen auge"abgehen.

Jemanden 35 Gramm als Eigenbedarf zu verkaufen grenzt an Kunst ! Als Ersttäter, unterstellt Dir wird keine Dealerei nachgewiesen ,denke ich an eine Verwarnung und Sozial-Stunden !
He Leute danke für eure Antworten! Es waren aber wirklich nur blätter und stengel also Müll, den man nichtmal raucht!!
ich hoffe eher, du meintest wirklich blätter, die sind nämlich soweit ich weiß genauso nutzlos wie legal^^
Die Schweiz wird mir immer sympathischer ;-)