Mokli1 am 06.05.2007 um 11:25 Uhr
Es ist wirklich unglaublich. Eben rief mich eine Bekannte an. Sie war mit ihren beiden Kindern mit dem Auto unterwegs, innerhalb geschlossener Ortschaft, fuhr 50 kmh. Hinter ihr ein Auto drängelte, hupte, fuhr dicht auf. Dann hat der Fahrer versucht, auf der Linksabbiegerspur zu überholen. Dabei zeigte er ihr einen Dienstausweis und hat ihr den Weg abgeschnitten und sie am Weiterfahren gehindert. Wollte ihre Papiere sehen. Er war privat unterwegs. Sie hat über Notruf Hilfe gerufen, die dann auch kam. Von diesen Beamten wurde ihr gesagt, sie bekäme in den nächsten Tagen einen Bescheid von der Dienststelle des Fahreres, dieser würde den Fall selbst bearbeiten. Wo bleibt da das Recht?
Polizisten können sich selbst, wenn es sein muss, in den Dienst versetzen. Genau genommen müssen sie das auch tun, denn als Beamte haben sie einen besondere Stellung und besondere Verpflichtung. Und wenn sich ein Polizist als solcher erkenntlich zeigt, muss man Folge leisten. Was wird deiner Bekannten den vorgeworfen?

Wenn es sich wirklich so abgespielt hat, sollte sie sich sofort einen Anwalt nehmen. Das hört sich nicht nach einem korrekten Verhalten an, eher nach Nötigung.
Sofern es sich um ein privates Fahrzeug (nicht mal Behördenkennzeichen) handelte, konntest sie sich wohl kaum überzeugen, wer da hinter ihr im Auto sitzt.
Mokli1 am 6. Mai 2007 19:49 Ich sehe das auch so. Besonders schlimm finde ich das dichte auffahren, das drängeln und hupen. Hätte sie gebremst und der Fahrer wäre ihr hinten drauf gefahren. Was dann. Ich sehe in der ganzen Sache reine Willkür, dem Herrn ging es nicht schnell genug und jetzt bearbeitet er seinen eigenen Fall. Für mich nicht nachzuvollziehen
Abwarten, ob da überhaupt etwas kommt. Ich würde auf jeden Fall den Spieß umdrehen und eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Mann durchziehen. Kfz-Kennzeichen und Name sind doch bekannt?
Mokli1 am 6. Mai 2007 11:42 Das ist alles bekannt. Ich habe ihr auch zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde geraten, evtl. auch, sich einen Anwalt zu nehmen
Computermagic am 6. Mai 2007 20:45 .. klar, gleich zum Anwalt, denn der kostet eine Menge Geld .. so ein Blödsinn; erst mal abwarten und Tee trinken

Grundsätzlich brauch die Polizei nicht für jeden Scheiß eine Videoaufnahme, Bilder etc. Die Aussage eines Polizeibeamten ist sehr wohl als eine glaubwürdige Zeugenaussage zu betrachten. Wo kämen wir denn hin wenn jeder Verkehrssünder auf einen Videobeweis etc. pocht. Allgemein wird dem Polizeibeamten mehr geglaubt, als irgendeinen uneinsichtigen Bürger. Von uns allen war keiner in der Situation deiner Bekannten. Das typische Verhalten von uneinsichtigen Leuten ist nämlich erst mal den anderen anzeigen (Dienstaufsichtsbeschwerde). Und glaubwürdiger macht man sich mit so einem Verhalten definitiv nicht. Die Anzeige wegen evtl. Beleidigung oder Dienstaufsichtsbeschwerde kann für deine Bekannte mal sauber nach hinten losgehen, wenn dieses eingestellt würde. Dann könnte deine Bekannte wiederum mit einer Anzeige wegen falscher Verdächtigung rechnen. Ich denke, sie sollte erstmal abwarten, ob da überhaupt noch etwas kommt. Und falls ja, dann sich von einem Anwalt beraten lassen. Wahrnehmungen sind nunmal unterschiedlich und das deine Bekannte total unschuldig war, glaub ich nun auch wieder nicht. Also, erstmal abwarten und Tee trinken...

Irgendwie kommt mir die Geschichte ziemlich merkwürdig vor. Ich kann mir ganz einfach nicht vorstellen, dass ein Polizist so etwas veranstaltet, wenn die Frau tatsächlich 50 KM/h innerhalb einer geschlossenen Ortschaft gefahren ist. Entweder war deine Bekannte tatsächlich ein Verkehrshindernis und ist mit 20 oder 30 KM/h durch die Gegend gegondelt oder der Polizist ist von einer Feier übrig geblieben...
Ansonsten schätze ich, dass das ausgehen wird wie das Hornberger Schießen: außer den Kindern keine Zeugen und da der Polizist privat unterwegs war, keine Videoaufnahmen, keine exakten Geschwindigkeitsangaben, kein geeichter Tacho. Das wird wohl bald zwischen zwei Aktendeckeln seine letzte Ruhe finden...
das problem is, dass deine freundin abgesehen von ihren kindern allein im auto war. ich weis ja nich wie alt die sind aber grundsätzlichzählen die nicht wirklich als zeugen vor allem wenn die von der sache keine ahnung haben. also werden die erst mal dem polizisten recht geben, denn der zähl vor gericht mehr als deine freundin, klingt verrückt, is aber so. deswegen sind die sonst auch immer zu zweit im auto, damit notfalls auch jemanden verhaften dürfen, allein dürfen die das nämlich nich. ich wünsch deiner freundin viel glück in der sache, hauptsache die lassen das fallen.
Knueppel am 6. Mai 2007 14:04 Der Polizist könnte Dich auch festnehmen, wenn er alleine unterwegs wäre.
Tigerjan am 6. Mai 2007 16:30 Aha, weswegen denn bitte? Wegen Fahren mit 50 in der Ortschaft oder was?
Polizist hin oder her, für die deutsche Exekutive gibt es keine Willkürrechte.
Knueppel am 6. Mai 2007 19:32 Wer lesen kann...
Zitat Joopie: "...deswegen sind die sonst auch immer zu zweit im auto, damit notfalls auch jemanden verhaften dürfen, allein dürfen die das nämlich nich..." Zitat Ende.
Tigerjan am 8. Mai 2007 08:33 Schon wieder falsch. Lies mal $127StPO.
Du mußt nicht Polizist sei, um jemanden festzunehmen. Du mußt auch nicht zu zweit sein. Du mußt strafbares Handeln erkennen, das ist der entscheidende Punkt. ;)
Hi, mir ging es ähnlich. Der Polizist ärgerte sich das ich ewig meine Papiere gesucht habe, es hatte doch so fürchterlich zu regnen angefangen.
Somit wurde ich einfach festgenommen und mehrere Stunden weggesperrt.
Vor Gericht wurde dann erzählt ich hätte telefoniert obwohl keine Karte im Telefon drin war. Zeugen wurden nicht angehört und mein Anwalt beim Gericht ausgeschlossen.(mein Anwalt ist auf den Richter übrigens Stinksauer). Der Richter ass während der Verhandlung Lakitzdrobs oder Gummibärchen und war gar nicht zu verstehen.
Zusätzlich war mein Auto abgeschleppt worden weil ich angeblich im Halteverbot stand. Das ganze war in Krefeld. Polizisten sind halt auch nur Menschen die im unteren Dienst arbeiten weil es für den oberen nicht gerreicht hat und Richter sind Richter weil die gerne Gott spielen. Sonst wären die nicht Richter geworden sondern Prister.
HerrLich am 7. November 2007 18:14 tiffanie's Märchenstunde. Glaubst Du das alles selbst? Und Hauptsache, Du benötigst nicht einmal Hilfe von einem Polizistrn, der zu dumm ist im oberen Dienst zu arbeiten.
Ich kann es ja jederzeit anhand der Akten belegen. Wer zur Polizei oder zum Bund geht wird schon Gewaltpotential mitbringen müssen. Sonst bringt es ja nichts. Das bringen Berufe so mit sich. Köche mögen z.B Lebensmittel.
Glaubst du eigendlich selber an das was du so von Dir gibst?
Ich wette bei der Situation hat die liebe Tieffanie Stunden gebraucht ihre Papiere zu suchen und dabei nicht wirklich den Anschein erweckt ihre Papiere wirklich rausgeben zu wollen. Da die Polizei nicht verpflichtet ist Stunden zu warten haben sie die liebe Tieffanie zur IDF mit auf die Dienstelle genommen.
Was sonst noch vorlag wage ich mal nur zu vermuten aber was gutes kann es nich gewesen sein da ne Owi nach §111 Owig eher selten vor Gericht landet.
Hilfe von der Polizei? Hoffen wir nicht, das kann ja nur in Chaos enden.
Ja wenn man unkooperativ is sicherlich.
Liebe Romija, ich finde es doch sehr Bedenklich das sich hier der Bundesgrenzschutz aus Berlin in Foren rumtummelt und andere Menschen als Lügner hinstellt, es ist doch sehr schade das Ihr keinen Job mehr habt durch die _Grenzerweiterungen und nun ohne Arbeit seid, du scheinst ja mit deinem privaten Sicherheitsdienst auch nicht ausgelastet zu sein. Also lass uns doch einfach mal in Ruhe und kümmere dich um deinen Mann der wegen dir ja schliesslich schon depris und psychische Störungen erlitten hat. Vielen Dank
Das ist ja eben das Problem, er wirft ihr vor, sie hätte mit ihrer Fahrweise den fließenden Verkehr aufgehalten. Und er fragte, ob man im Osten immer so fährt, ob sie dass dort gelernt hätte.
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde würde ich auf jeden Fall einlegen. Letztendlich kann er behaupten was er will, ich würde es leugnen. Er muss beweißen das sie sich falsch verhalten hat, und das kann er nur wenn er dafür einen Zeugen hat. Und wegen dem "Fährt man im Osten immer so" würde ich wegen Beleidigung anzeige erstatten, das ist Diskriminierung.