darkgabber19 am 16.02.2009 um 19:42 Uhr
eine freundin von mir ist letzten monat bei ihrem pflegeeltern ausgezogen weil dort solche sätze wie "zieh doch aus du bist doch eh nur das fünfte rad am wagen".jetzt machen die pflegeeltern aber voll terror und versuchen ihr steine in den weg zu legen.so hat z.b. der vormund vom jugendamt hausverbot bei ihnen.und ihr werden ihre sachen wie busfahrkarten für die schule nicht ausgehändigt also immer nur für den monat der grade ist.auch drohen sie mit rechtlichen schritten obwohl meine freundin garnichts macht.was kann man da tun?

Sie sollte sich dringend an das Jugendamt wenden und dort die Mißstände schildern, solchen Pflegeeltern gehört die Erlaubnis entzogen!
dem vormund vom jugendamt kann kein hausverbot erteilt werden.an ihrer stelle würde ich klagen.

Ja, da haben die wohl Angst ums liebe Geld. Deine Freundin sollte umbedingt selbst neim Jugendamt vorsprechen und sich einen Platz im betreuten Wohnen suchen. Man muss sich das nicht gefallen lassen.

du weisst nicht wie sie dort ist,vielleicht lügt sie dich auch an.rede doch mal mit den pflegeeltern in ruhe
wenn sie das jugendamt nicht reinlassen, kann sie sich beim jugendamt melden.
oder wenn es ganz schlimm ist hilfe bei der plizei suchen
Gadenja hat auf jeden Fall recht.
Den meinsten Pflegeeltern geht es nur um das liebe Geld vom Staat, das sehr reichlich fließt.
Meine süße Tochter ist bei einer sogenannten Pflegefamilie mit insgesamt 6 Pflegekindern. 3 Kinder davon sind schwerstbehintern. Du wirst es nicht glauben, diese Familie bekommt sage und schreibe rund 10.000 Euro im Monat.
Davon zahlen diese feinen Menschen locker ihr großes Haus ab, was sie gekauft haben.
Denk daran: Jugendämter brauchen diese "lieben Pflegefamilien", also vermutlich der falsche Weg. Oft ist es auch so, dass Jugendämter und Pflegefamilien Hand in Hand arbeiten.
Ich weiß, wovon ich spreche, glaub mir. Weitere Informationen unter: Geraldine-Michelle@web.de Ich an deiner Stelle würde direkt zur Polizei gehen. Alles Gute und auf eine baldige Antwort.