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Die neuen AGBs der Banken usw.

gefragt von MissEmmalyMissEmmaly am 04.11.2009 um 23:08 Uhr

Was sind die wichtigsten Punkte der neuen AGBs der Banken, die man unbedingt wissen sollte? Und: Gibt es einen Haken?

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Banken x 475 Sparkassen x 4

anonym
beantwortet von Reanne am 4. November 2009 23:13
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Alle haben die neuen Bedingungen schriftlich ins Haus bekommen. Verursacher ist die EU. Das wichtigste ist: Wenn Du jemandem Geld überweist und hast einen Zahlendreher in der Kontonummer, prüft die Bank nicht mehr, ob Kontonummer und Empfänger identisch sind. Das Geld kann also auf ein fremdes Konto gehen und die Bank holt das nicht zurück. Der Empfänger des Geldes muss also willig und bereit sein, Dein Geld wieder rauszurücken. Außerdem werden Daueraufträge nicht mehr so durchgeführt, dass sie am Tag der Fälligkeit beim Empfänger sind, sondern sie werden am Fälligkeitstag ausgeführt.

Kommentar von Simple_avatar6smallbankerberlin am 5. November 2009 07:58

Das mit den Daueraufrtägen ist totaler Quatsch.Das könnten ja biszu 3 Tage sein. Der Dauerauftrag wird, wenn er z.B. auf den 15. Ausgeführt werden soll und das ein Wochenende ist, nicht mehr einen Geschäftstag vorher, sondern später ausgeführt. Außerdem gilt bei Privatgeschäften die Zahlung als erfolgt, wenn die Zahlung bei der Bank beauftragt wurde und nicht wenns eingegangen ist, ausser wenns explizit so geregelt ist (i.d.R. nur bei Mietverträgen so)


ottoka
beantwortet von ottoka am 4. November 2009 23:11
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u.a. Kontonummer und Empfänger einer Überweisung werden nicht mehr kontrolliert; entscheidend ist nur noch die Nummer; bei einem Zahlendreher mußt Du Dich mit dem Empfänger auseinandersetzen um das Geld zurück zu bekommen.


MissEmmaly
beantwortet von MissEmmaly am 5. November 2009 00:36
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Das Ding ist ja ellenlang und in Schriftgröße 8 Punkt und außerdem in einer Wortart geschrieben, die bestimmt fast niemand verstehen kann. Was bedeutet denn z.B. der Punkt "Pfandrecht" der Banken und Sparkassen? - Habe gehört, dass damit ein Instrument geschaffen wird, die Bürger auf ganz legale Weise enteignen zu können. Frage mich nur, wie das in einem konkreten Fall aussehen würde. Weiß jemand bescheid?


ranke41
beantwortet von ranke41 am 4. November 2009 23:11
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Das kannst du auf jeder Bank-Seite nachlesen.


ChrisTralins
beantwortet von ChrisTralins am 4. November 2009 23:09
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Lies selber nach um diese Zeit.


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