Meine Bekannten wohnen in einem Dreispänner. Im mittleren Haus grillen die Nachbarn - egal ob bei Sonnenschein oder Regen jedes Wochenende. Muß man diese Rauch- und Geruchsbelästigung so häufig tolerieren?
Grillen Das Grillen auf Holzkohlefeuer im Garten einer Wohnungsegentumsanlage kann nicht generell verboten werden. Notwendig ist aber eine Regelung, die das Grillen zeitlich und örtlich begrenzt: Grillen am äußersten Ende des Gartens und höchstens fünfmal im Jahr (BayObLG 2 Z BR 6/99).
Wenn der beim Grillen entstehende Qualm in konzentrierter Weise in Wohn- und Schlafzimmer unbeteiligter Nachbarn eindringt, ist dies eine erhebliche Belästigung und verstößt gegen die Vorschrift des Landesimmissionsschutzgesetzes. Das kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden (OLG Düsseldorf 5 Ss (OWi) 149/95 - (OWi) 79/95 I).
Dreimal im Jahr oder sechs Stunden im Jahr darf zum Beispiel auf der Terrasse gegrillt werden (LG Stuttgart 10 T 359/96).
Mieter dürfen von April bis September einmal monatlich auf Balkon oder Terrasse grillen. Die Nachbarn sind 48 Stunden vorher zu informieren (AG Bonn 6 C 545/96).

Am besten ist halt eine Einigung um keinen unnötigen Stress mit der Nachbarschaft zu bekommen. Rechtlich gibt es ganz unterschiedliche Gerichtsurteile zu dem Thema. Kommt sicher auch immer bisschen darauf an, wie der Richter zu dem Thema steht. lächel LG Lotusblume
Ich würde das Problem erst mit den Nahbarn einvernehmlich zu regeln versuchen, bevor ich den Rechtsweg einschlage. Sonst wird das zusammenleben garantiert nicht einfacher!
Zwei Methoden helfen: Sich selbst einladen, Grillgut mitbringen und fuer die Holzkohle hoeflich bedanken. Oder, einen Ausflug machen, denn nach zwei Stunden hat sich Rauch und Geruch verzogen. Alles andere, wie Gang vor den Richter ist muehsamer und teurer. Gruss von der Insel
Klingt alles richtig Nur auf Balkonen ist offenes Feuer (eigentlich) verbotn oder habe ich da was verpaßt?