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Die mauer an der Grundstück grenze fehlt langsam um

gefragt von Peter673 am 26.02.2008 um 11:11 Uhr

Mein Nachbar hat an der Grundstücks grenze eine maur errichtet vor 5 Jahren . Mein Grundstück befindet sich auf dem hang und der Nachbar wohnt so gesehen über mir und die wand die unsere grundschtücke trennt fehlt langsam um , und wen das pasirt wird sein ganzer aufgeschütteter Boden (ca. 300 t.) auf mein Grundstück rutschen . Er sit das nicht ein das er die mauer reparieren muss . Was kann man da machen welche Ämter muss man kontaktieren damit der Nachbar die mauer repariert .


Reply


butz1510
beantwortet von butz1510 am 26. Februar 2008 11:14
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Das Baurechtsamt kannst Du zwar fragen, aber das ist meiner Meinung nach eine privatrechtliche Sache und Du brauchst eher einen Rechtsanwalt. --- Google bietet übrigens eine kostenlose Rechtschreibprüfung an, wenn man sich die Toolbar runterlädt. Solltest Du mal drüber nachdenken.

Kommentar von 07e67e04f55b415433476183300c2ba5small Valve am 26. Februar 2008 11:16

DH butz

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 26. Februar 2008 11:20

Klasse Tip! (also das mit Google!) DH!

Kommentar von D8150acd27955a3e243e23c79646ab5csmallyumanji am 26. Februar 2008 11:21

erklärst du mir das bitte mit dem Rechtschreibtool? Die Toolbar hab ich, aber kein Rechtschreibtool

Kommentar von 92e2eae9d24c68dd12b7643f639b73e1smallbutz1510 am 26. Februar 2008 11:23

Kann ich Dir leider nicht erklären, war bei mir einfach dabei. Ich bin gerade im Geschäft (wo ich keine Google Toolbar habe), kann also im Moment nicht gucken, wie das genau aussieht.

Kommentar von D8150acd27955a3e243e23c79646ab5csmallyumanji am 26. Februar 2008 11:24

Trotzdem, danke ;)

Kommentar von 92e2eae9d24c68dd12b7643f639b73e1smallbutz1510 am 26. Februar 2008 17:27

Bei "Einstellungen", bei mir ganz rechts auf der Toolbar, kannst Du einstellen, ob das Rechtschreibtool geöffnet werden soll.

Kommentar von Simple_avatar4smallanjanni am 27. Februar 2008 09:24

@butz: Rechtschreibprüfung ist bestimmt ein gute tool - aber bei "fehlt" statt "fällt" wird die auch nichts melden, weil es einfach das falsche Wort ist...


anjanni
beantwortet von anjanni am 26. Februar 2008 11:22
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Der Nachbar ist für seine Mauer verantwortlich. Er muß den Schaden übernehmen, wenn seine Mauer umfällt.

Aber das tröstet Dich wahrscheinlich wenig.

Du müßtest ihm einen Brief schreiben (mit Boten oder per Einschreiben schicken), in dem Du ihn auf die marode Mauer aufmerksam machst. Dann kann er hinterher nicht behaupten, daß er davon nichts gewußt hat.

Wenn ich mir den Text Deiner Frage so durchlese, halte ich es für ratsam, daß Du den Brief nicht alleine aufsetzt. Am besten gehst Du zu einem Rechtsanwalt.

Zusätzlich rate ich, vorsorglich mal ein Gartenbauunternehmen zu bitten, einen Blick auf die Mauer zu werfen und eine (ehrliche) Meinung über die Mauer abzugeben (möglichst schriftlich). Fotos, die den schlechten Zustand der Mauer dokumentieren, sind auch hilfreich.


anonym
beantwortet von Eisvogel am 26. Februar 2008 12:49
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Der Nachbar hat als Grundstücksbesitzer auch eine Verkehrssicherungspflicht und damit dafür zu sorgen, dass von seinem Grundstück und Bau keine Gefahr für andere ausgeht. Das ist hier aber offensichtlich der Fall. Insofern handelt es sich hier möglicherweise auch um eine Ordnungswidrigkeit.

Deshalb bin ich nicht der Ansicht, dass dies ein ausschließlich privatrechtliches Problem ist. Man sollte die zuständige Behörde (Hochbau-/Tiefbauamt/Bauaufsicht – wer in diesem Fall nun kommunal zuständig ist, lässt sich von hier aus nicht beantworten) informieren.

Sollte tatsächlich eine Gefahrenlage vorhanden sein, wird die Behörde den Nachbarn auffordern, die Gefahr zu beseitigen. Notfalls kann sie das auch auf Kosten des Nachbarn selbst veranlassen.

Kommentar von Simple_avatar4smalloarhellger am 26. Februar 2008 13:21

DH

Kommentar von Simple_avatar4smallanjanni am 27. Februar 2008 09:25

Deine Ansicht in allen Ehren - aber bedauerlicherweise ist die schlecht gebaute Mauer zwischen zwei Privatgründstücken trotzdem "lediglich" ein privatrechtliches Problem. Die "Behörde" hält sich da fein raus.


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