Mein Nachbar hat an der Grundstücks grenze eine maur errichtet vor 5 Jahren . Mein Grundstück befindet sich auf dem hang und der Nachbar wohnt so gesehen über mir und die wand die unsere grundschtücke trennt fehlt langsam um , und wen das pasirt wird sein ganzer aufgeschütteter Boden (ca. 300 t.) auf mein Grundstück rutschen . Er sit das nicht ein das er die mauer reparieren muss . Was kann man da machen welche Ämter muss man kontaktieren damit der Nachbar die mauer repariert .

Das Baurechtsamt kannst Du zwar fragen, aber das ist meiner Meinung nach eine privatrechtliche Sache und Du brauchst eher einen Rechtsanwalt. --- Google bietet übrigens eine kostenlose Rechtschreibprüfung an, wenn man sich die Toolbar runterlädt. Solltest Du mal drüber nachdenken.
Der Nachbar ist für seine Mauer verantwortlich. Er muß den Schaden übernehmen, wenn seine Mauer umfällt.
Aber das tröstet Dich wahrscheinlich wenig.
Du müßtest ihm einen Brief schreiben (mit Boten oder per Einschreiben schicken), in dem Du ihn auf die marode Mauer aufmerksam machst. Dann kann er hinterher nicht behaupten, daß er davon nichts gewußt hat.
Wenn ich mir den Text Deiner Frage so durchlese, halte ich es für ratsam, daß Du den Brief nicht alleine aufsetzt. Am besten gehst Du zu einem Rechtsanwalt.
Zusätzlich rate ich, vorsorglich mal ein Gartenbauunternehmen zu bitten, einen Blick auf die Mauer zu werfen und eine (ehrliche) Meinung über die Mauer abzugeben (möglichst schriftlich). Fotos, die den schlechten Zustand der Mauer dokumentieren, sind auch hilfreich.
Der Nachbar hat als Grundstücksbesitzer auch eine Verkehrssicherungspflicht und damit dafür zu sorgen, dass von seinem Grundstück und Bau keine Gefahr für andere ausgeht. Das ist hier aber offensichtlich der Fall. Insofern handelt es sich hier möglicherweise auch um eine Ordnungswidrigkeit.
Deshalb bin ich nicht der Ansicht, dass dies ein ausschließlich privatrechtliches Problem ist. Man sollte die zuständige Behörde (Hochbau-/Tiefbauamt/Bauaufsicht – wer in diesem Fall nun kommunal zuständig ist, lässt sich von hier aus nicht beantworten) informieren.
Sollte tatsächlich eine Gefahrenlage vorhanden sein, wird die Behörde den Nachbarn auffordern, die Gefahr zu beseitigen. Notfalls kann sie das auch auf Kosten des Nachbarn selbst veranlassen.
DH
Deine Ansicht in allen Ehren - aber bedauerlicherweise ist die schlecht gebaute Mauer zwischen zwei Privatgründstücken trotzdem "lediglich" ein privatrechtliches Problem. Die "Behörde" hält sich da fein raus.
DH butz
Klasse Tip! (also das mit Google!) DH!
erklärst du mir das bitte mit dem Rechtschreibtool? Die Toolbar hab ich, aber kein Rechtschreibtool
Kann ich Dir leider nicht erklären, war bei mir einfach dabei. Ich bin gerade im Geschäft (wo ich keine Google Toolbar habe), kann also im Moment nicht gucken, wie das genau aussieht.
Trotzdem, danke ;)
Bei "Einstellungen", bei mir ganz rechts auf der Toolbar, kannst Du einstellen, ob das Rechtschreibtool geöffnet werden soll.
@butz: Rechtschreibprüfung ist bestimmt ein gute tool - aber bei "fehlt" statt "fällt" wird die auch nichts melden, weil es einfach das falsche Wort ist...