taurus7654321 am 17.07.2009 um 22:34 Uhr
Wenn ich mich z.B. mitten im atlantik auf eienem privaten boot befinde und es wird eine Straftat begangen. Welches land ist dann dafür zuständig. bzw. kann man auf hoher see überhaubt eine "Straftat" begehen? Nach welchen Gesätzen?

Auf einem Schiff auf hoher See, gelten grundsätzlich die Gesetze des Landes, unter welche Flagge das Schiff zu befindet. Ein Schiff, welches beispielsweise unter deutscher Flagge auf hoher See unterwegs, gehört zum deutschen Territorialgebiet und es gelten die deutschen Gesetze. Wird auf einem solchen Schiff z.B. ein Mord begangen, dann ist der Täter nach deutschen Recht zu verurteilen.
Der Kapitän hat dabei nur ein Jedermann-Festnahmerecht gemäß § 127 StPO, und muss den Täter unverzüglich den Behörden übergeben.
Es gibt auch auf hoher See keinen rechtsfreien Raum.

Die Gesetze des Landes unter dessen Flagge das Schiff fährt.

Das, welches für das Gebiet zuständig ist. Die Meere sind in Regionen aufgeteilt.
ChiChaCho am 17. Juli 2009 22:36 und wieso ist das dann so schwierig mit den Piraten vor Afrika?
Volker13 am 17. Juli 2009 22:36 Nicht zutreffend!
GrueneFee am 17. Juli 2009 22:36 Fräulein Schmidt, kommen se mal wieder runter. Das geht auch auf freundlich!

Auf dem offenen Meer gilt das internationale Seerechtsübereinkommen:

Gute Frage - bin selber nicht so richtig schlau geworden. Zum einen gilt natürlich internationales Recht. Zum anderen hat der Kapitän keine juristische oder richerliche Befugnis und kann z. B. einen Matrosen, der einen anderen umgebracht hat, zwar einsperren, nicht aber verurteilen. Rein logisch müsste er den Täter am nächsten Hafen, der angelaufen wird, den dortigen Behörden übergeben. Damit gelte das Recht dieses Landes. Vermutlich werden die aber den Täter an sein Heimatland ausliefern, damit ihm dort der Prozess gemacht wird. Womit das Gesetz und Recht des Landes, aus dem der Täter kommt, gilt. Nach dem internationalen Recht aber kann jedes Land seine Interessen auf hoher See verteidigen. Deshalb ist die Bundesmarine am Horn von Afrika gegen die Piraten im Einsatz. Wobei sie natürlich gleichzeitig in einer Entente mit anderen Nationen ist, deren Schiffe ebenfalls von Piraten überfallen wurden.
Volker13 am 17. Juli 2009 23:28 Darf man denn soviel blödsinn erzählen? Der Kapitän darf also mal so einfach jemanden einsperren? Er kann ihn allerhöchstens unter Arrest stellen und muss dann aber sofort per Funk die Behörden informieren. Er darf nicht warten, bis er den nächsten Hafen erreicht.
Wo steht denn im Internationalen Seerecht das jedes Land auf hoher See seine Interessen verteidigen kann? Die Bundesmmarine agiert nur innerhalb der 12 Meilenzone am Horn von afrika. Außerhalb können und dürfen die gar nichts machen. Sowas nennt man Rules of Engagement im internationalen Einsatz. Und bitte hör auf GrüneFee zu beleidigen.
Ja, die See (das Meer) ist genauso abgegrenzt wie eine Bundesstraße o.ä.
wmschmidt am 17. Juli 2009 22:56 Wer erzählt dir denn sowas??????

Der wohnort des Täters ist dann ausschlaggebend.
InfoDieter am 18. Juli 2009 00:42 Es ist eben nicht der Wohnort des Täters ausschlaggebend, sondern es gilt das deutsche Strafrecht, wenn die Tat auf einem Schiff unter deutscher Bundesflagge begangen wurde (Territorialprinzip $ 4 StGB). $ 4 StGB lautet:
"Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für Taten, die auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen."
Volker13 am 18. Juli 2009 09:33 Ja und nun? Welches Gericht soll denn dann zuständig sein?
Und genau dieses Festnahmerecht hat der kapitän eben nicht. Denn die vörläufige Festnahme nach § 127 Abs. 1 StPO findet auf zwei ebenen statt. Es mangelt nämlich an den tatbeständen " Der Flucht verdächtig" - das geht auf hoher See nicht. Und seine Identität ist bekannt.
Für eine vorläufige Festnahme nach 127 StPO bleibt hier kein Raum. Allerhöchstens könnte man sich über 229 BGB unterhalten.
Wiso sollte keine Fluchtgefahr bestehen? Grad auf dem Meer ist die doch groß. Ab ins Rettungsboot und auf niemmer wiedersehen.
Und die Identität muss ja nicht bekannt sein, was wenn sich jemand auf daas Schiff geschlichen hat der nicht zur Besatzung gehört?
Dem stimme ich voll und ganz zu!