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Die Gesätze welches Landes gelten mitten auf hoher See?

gefragt von taurus7654321taurus7654321 am 17.07.2009 um 22:34 Uhr

Wenn ich mich z.B. mitten im atlantik auf eienem privaten boot befinde und es wird eine Straftat begangen. Welches land ist dann dafür zuständig. bzw. kann man auf hoher see überhaubt eine "Straftat" begehen? Nach welchen Gesätzen?

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InfoDieter
beantwortet von InfoDieter am 18. Juli 2009 00:00
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Hilfreichste Antwort

Auf einem Schiff auf hoher See, gelten grundsätzlich die Gesetze des Landes, unter welche Flagge das Schiff zu befindet. Ein Schiff, welches beispielsweise unter deutscher Flagge auf hoher See unterwegs, gehört zum deutschen Territorialgebiet und es gelten die deutschen Gesetze. Wird auf einem solchen Schiff z.B. ein Mord begangen, dann ist der Täter nach deutschen Recht zu verurteilen.
Der Kapitän hat dabei nur ein Jedermann-Festnahmerecht gemäß § 127 StPO, und muss den Täter unverzüglich den Behörden übergeben.
Es gibt auch auf hoher See keinen rechtsfreien Raum.

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 18. Juli 2009 00:26

Und genau dieses Festnahmerecht hat der kapitän eben nicht. Denn die vörläufige Festnahme nach § 127 Abs. 1 StPO findet auf zwei ebenen statt. Es mangelt nämlich an den tatbeständen " Der Flucht verdächtig" - das geht auf hoher See nicht. Und seine Identität ist bekannt.

Für eine vorläufige Festnahme nach 127 StPO bleibt hier kein Raum. Allerhöchstens könnte man sich über 229 BGB unterhalten.

Kommentar von LeaderG am 18. Juli 2009 11:33

Wiso sollte keine Fluchtgefahr bestehen? Grad auf dem Meer ist die doch groß. Ab ins Rettungsboot und auf niemmer wiedersehen.

Und die Identität muss ja nicht bekannt sein, was wenn sich jemand auf daas Schiff geschlichen hat der nicht zur Besatzung gehört?

Kommentar von C3f4097ac93e0572e62949460ca9fc25smallInfoDieter am 18. Juli 2009 13:39

Dem stimme ich voll und ganz zu!


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Bubumann66
beantwortet von Bubumann66 am 17. Juli 2009 22:34
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Die Gesetze des Landes unter dessen Flagge das Schiff fährt.


GrueneFee
beantwortet von GrueneFee am 17. Juli 2009 22:34
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Das, welches für das Gebiet zuständig ist. Die Meere sind in Regionen aufgeteilt.

Kommentar von 059b22cda081fc7a9b553505bc03a2e3smallChiChaCho am 17. Juli 2009 22:36

und wieso ist das dann so schwierig mit den Piraten vor Afrika?

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 17. Juli 2009 22:36

Nicht zutreffend!

Kommentar von Ce4e59039f482a65a443ee194399e03fsmallGrueneFee am 17. Juli 2009 22:36

Fräulein Schmidt, kommen se mal wieder runter. Das geht auch auf freundlich!

Kommentar von 55e352120b1bd7026c2f8996215ffbddsmallWEISTDUS am 17. Juli 2009 22:36

...aber nur in der 3 und manchmal auch in der 12-Meilen Zone. Sonst: s. Bubumann 66

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 17. Juli 2009 22:37

3 Meilenzone gibt es nicht mehr

Kommentar von Ce4e59039f482a65a443ee194399e03fsmallGrueneFee am 17. Juli 2009 22:38

Kann passieren. Wieder was gelernt.

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 17. Juli 2009 22:39

Sowas darf nicht passieren

Kommentar von Ce4e59039f482a65a443ee194399e03fsmallGrueneFee am 17. Juli 2009 22:43

Ich meine meine Aussage.

Haben ja auch welche richtig beantwortet.

Als wäre ich die einzige der sowas passiert.

Was werde ich momentan eigentlich andauernd so angefotzt?


MarcSu
beantwortet von MarcSu am 18. Juli 2009 00:51
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Auf dem offenen Meer gilt das internationale Seerechtsübereinkommen:

http://www.dnjv.org/srue.htm


wmschmidt
beantwortet von wmschmidt am 17. Juli 2009 22:54
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Gute Frage - bin selber nicht so richtig schlau geworden. Zum einen gilt natürlich internationales Recht. Zum anderen hat der Kapitän keine juristische oder richerliche Befugnis und kann z. B. einen Matrosen, der einen anderen umgebracht hat, zwar einsperren, nicht aber verurteilen. Rein logisch müsste er den Täter am nächsten Hafen, der angelaufen wird, den dortigen Behörden übergeben. Damit gelte das Recht dieses Landes. Vermutlich werden die aber den Täter an sein Heimatland ausliefern, damit ihm dort der Prozess gemacht wird. Womit das Gesetz und Recht des Landes, aus dem der Täter kommt, gilt. Nach dem internationalen Recht aber kann jedes Land seine Interessen auf hoher See verteidigen. Deshalb ist die Bundesmarine am Horn von Afrika gegen die Piraten im Einsatz. Wobei sie natürlich gleichzeitig in einer Entente mit anderen Nationen ist, deren Schiffe ebenfalls von Piraten überfallen wurden.

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 17. Juli 2009 23:28

Darf man denn soviel blödsinn erzählen? Der Kapitän darf also mal so einfach jemanden einsperren? Er kann ihn allerhöchstens unter Arrest stellen und muss dann aber sofort per Funk die Behörden informieren. Er darf nicht warten, bis er den nächsten Hafen erreicht.

Wo steht denn im Internationalen Seerecht das jedes Land auf hoher See seine Interessen verteidigen kann? Die Bundesmmarine agiert nur innerhalb der 12 Meilenzone am Horn von afrika. Außerhalb können und dürfen die gar nichts machen. Sowas nennt man Rules of Engagement im internationalen Einsatz. Und bitte hör auf GrüneFee zu beleidigen.


anonym
beantwortet von Simone01 am 17. Juli 2009 22:36
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Ja, die See (das Meer) ist genauso abgegrenzt wie eine Bundesstraße o.ä.

Kommentar von 5fabf77265325e87b8f3aeffe9bf140csmallwmschmidt am 17. Juli 2009 22:56

Wer erzählt dir denn sowas??????


Volker13
beantwortet von Volker13 am 17. Juli 2009 22:35
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Der wohnort des Täters ist dann ausschlaggebend.

Kommentar von C3f4097ac93e0572e62949460ca9fc25smallInfoDieter am 18. Juli 2009 00:42

Es ist eben nicht der Wohnort des Täters ausschlaggebend, sondern es gilt das deutsche Strafrecht, wenn die Tat auf einem Schiff unter deutscher Bundesflagge begangen wurde (Territorialprinzip $ 4 StGB). $ 4 StGB lautet:

"Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für Taten, die auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen."

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 18. Juli 2009 09:33

Ja und nun? Welches Gericht soll denn dann zuständig sein?


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