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Die Ex-Frau von meinem Freund erwartet, obwohl er regelmäßig Unterhalt zahlt,

gefragt von maschamascha am 09.09.2007 um 9:19 Uhr

dass er sich an Mehrkosten, wie z.B. Klassenfahrt, Mehrleistungen für die Zahnspange etc.,was halt so anfällt, bei einer 12jährigen, zur Hälfte beteiligt. Kann sie dass rechtlich verlangen?

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Unterhalt x 2.062 Scheidung x 1.270 Mehraufwand x 6

gri1su
beantwortet von gri1su am 9. September 2007 09:30
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Rechtlich gesehen, nein. Mit der Unterhaltszahlung sind alle Ansprüche abgegolten.

Aber wenn es seine Tochter ist, stellt sich die Frage, inwieweit er sich moralisch dazu verpflichtet fühlt, bei Mehrkosten einen Zuschuß zu geben.

Kommentar von Simple_avatar2smallmascha am 9. September 2007 10:44

Das Verhältnis der beiden Ex-Eheleuten war bis dato sehr gut, fast vorbildlich, es ist mehr ein Verständigungsproblem, sie sagt beteilige dich zur Hälfte oder das hat Konsequenzen, das ist der Punkt.Die Tochter und die Ex-Frau leben 500km von ihm entfernt und das macht die Sache nicht leichter.Es ist nicht so, das er den Unterhalt zahlt und sich der Fall für ihn erledigt hat, im Gegenteil.Ich wollt nur wissen, wie's rechtlich aussieht, moralisch?...keine Frage

Kommentar von Capuccino am 9. September 2007 10:50

Doch es ist gesetztlich geregelt was als Sonderbedarf gilt und von, in diesem Fall dem Vater, mit zu tragen ist. Leider sehe ich ea als absolut mies an wenn die Mutter solche Drohungen ausspricht, sehr sehr schade. (unten ein Beitrag zu Sonderzahlungen)

Kommentar von Simple_avatar2smallmascha am 9. September 2007 10:58

http://www.scheidung-online.de/sonderbedarf.htm hab den link gefunden, danke, dass hatte ich gesucht

Kommentar von Capuccino am 9. September 2007 11:05

jaaa, er ist es...


tradaix
beantwortet von tradaix am 9. September 2007 09:32
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Formal sind mit der Unterhaltszahlung alle Ansprüche abgedeckt. In wiefern er sich an solchen og. Kosten beteiligt, liegt an seinem Interesse zur Tochter. Schliesslich sind Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke auch nicht im Unterhalt berücksichtigt.


HirnClaudia
beantwortet von HirnClaudia am 9. September 2007 09:39
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Immer wieder das gleiche Problem: das lassen sich zwei Menschen scheiden und die Probleme nehmen kein Ende!

Rein rechtlich gesehen, braucht er für diese Kosten nicht aufkommen. Aber es ist doch auch sein Kind! Mit Kindergeld und Kindesunterhalt kann die Mutter das alles nicht finanzieren.


neurodoc
beantwortet von neurodoc am 9. September 2007 09:29
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Klassenfahrten und Zahnspangen sind doch nicht die üblichen Kosten, die man zum Leben braucht, sind besondere Ausgaben. Wieso sollen sich nicht beide Eltern daran beteiligen?


anonym
beantwortet von Capuccino am 9. September 2007 10:43
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  1. Was ist Sonderbedarf?

In Einzelfällen kann ein besonderer Bedarf der Kinder bestehen, der durch den laufenden Tabellenunterhalt nicht gedeckt ist. Bei diesem Sonderbedarf handelt es sich um einen unregelmäßigen, außerordentlich hohen Bedarf, der überraschend und der Höhe nach nicht einschätzbar war. Typisch für den Sonderbedarf ist, dass er aus dem normalen, laufenden Unterhalt nicht gezahlt werden kann und auch nicht angespart werden kann.

Brillenkosten werden normalerweise als Sonderbedarf angesehen.

Arztkosten wenn sie notwendig sind, aber von der Krankenkasse nicht erstattet werden.

Kommentar von Capuccino am 9. September 2007 10:46

Ich hatte einen Link dazu kopiert, klappt irgendwie nicht, mußt mal googeln, sorry


andreas48
beantwortet von andreas48 am 9. September 2007 09:32
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rechtlich VERLANGEN kann sie nichts, weil er ja Unterhalt zahlt. Es sollte eine vernünftige Beziehung zwischen den Ex-Partnern vorhanden sein, denn es geht ja um das Wohlbefinden der Tochter, die irgendwann mal aus und mit Liebe entstanden ist und ein Kind sollte niemals zum Spielball von Erpressungsversuchen und anwaltlichem Kleinkrieg werden.


anonym
beantwortet von Klabauter am 9. September 2007 10:24
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Zu besonderen Anlässen wird der Vater zusätzlich zur Kasse gebeten, allsda wären Konfirmation/Kommunion und solche Feste. Zahnspange? Eher nicht; Klassenfahrten? musser nicht dringend mitmachen, der Kleine; usw...

Es wird auch auf den Lebensstandard von beiden Elternteilen ankommen.


anonym
beantwortet von maxxx am 9. September 2007 10:15
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Ich fände es schön, wenn er sich daran beteiligen würde. Müssen tut er es nicht.


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