Hallo, ich habe heute meine erste Lohnsteuererklärung gemacht. Hab sie auch gerade erst weggeschickt per online-Übertragung. Reicht das noch? Was ist, wenn ich Daten Falsch eingetragen habe, melden sich die dann noch?
Lg an alle Leser und Danke im Vorraus

Wenn Du nicht vom Finanzamt zur Abgabe der Steuererklärung aufgefordert worden bist dann hast Du auf jeden Fall Zeit bis zum 31.12.2009 um die Steuererklärung 2007 abzugeben. Bei Rückfragen meldet sich das Finanzamt im Normalfall. Auf alle Fälle solltest du den Bescheid vom Finanzamt ganz genau mit der Berechnung vergleichen, die dein Programm ausgespuckt hat. Solltest Du einen Fehler bemerken kannst du innerhalb von einem Monat nach Datum des Bescheides (Beispiel: Bescheid ist vom 01.06.08, dann hast Du Zeit bis 30.06.08) um Einspruch einzulegen.

"Reicht das noch?"
Die haben im Moment sowieso das größte Arbeitsaufkommen vom Jahr. Da kräht keiner nach dem 31.5.
Und ob es reicht, liegt theoretisch daran, ob die Einkommensteuererklärung ein Muss ist oder freiwillig: http://www.klicktipps.de/einkommensteuer_faq.php#muss
"Was ist, wenn ich Daten Falsch eingetragen habe, melden sich die dann noch? " nur in Ausnahmefällen. Musst halt selbst das Ganze mal durchdenken. GGf. eine korrigierte Erklärung losschicken.
JoWaKu am 2. Juni 2008 10:00 Z. B. in www.klicktipps.de/einkommensteuer.php kannst Du mal blättern, um noch ideen zu bekommen, was in eine Einkommensteuererklärung gehören könnte und wie das Ganze so abläuft.
Da der 31.05. am Wochenende war, reicht die Abgabe heute in jedem Fall. Das haben die so gelöst.
Wenn Du gar nicht erklärungspflichtig bist, hättest Du sowieso noch länger Zeit.
Wenn Du Daten zu Deinen Gunsten falsch eingetragen hast, wird Dir das Finanzamt das schon mitteilen. Wenn Du zu Gunsten des Finanzamtes was falsch eingetragen hast und das Finanzamt Dir das nicht mitteilt, kannst Du noch die Einspruchsfrist nutzen: vier Wochen nach Erhalt des Bescheides. Wenn Du nicht genau weißt, ob alles stimmt, kannst Du auch beim Finanzamt anrufen - auch noch, wenn Du den Bescheid schon hast. Meistens sind die Leute dort ganz freundlich und hilfsbereit.
Mein Problem ist, das ich mir den Wert hab errechnen lassen und auf einmal Guthaben bei meiner Ehefrau raus kommt. Ich weiß nur absolut nicht warum, da ich nirgends ein Kreuz bei Ehefrau gesetzt habe oder ein Zusatzblatt habe.
Da Du ja online kaum eine Unterschrift unter die Elsterformularegesetzt haben dürftest, musst Du den Kurzauszug ausdrucken, unterschreiben und an das FA schicken.
... Einspruchsfrist ist 4 Wochen ab Bekanntgabe, nicht 1 Monat. (Übrigens wäre 1 Monat bei deinem Beispiel der 1.7.08 und nicht der 30.6.08 ...)
Entschuldigung, ich wollte es für einen Laien verständlich ausdrücken, und da Bekanntgabe am 3. Tag nach Aufgabe zur Post ist kommt meistens ein Monat dabei raus. Und am 30.06. ist der letzte Termin, den Einspruch abzugeben, am 01.07. ist die Frist abgelaufen.