Caramellana am 23.10.2009 um 12:06 Uhr
Die Deutsche Bahn muß wegen Datenrechtsverletzungen über eine Million Euro Strafe zahlen. Wer bekommt das Geld - doch nicht die, deren Daten mißbraucht wurden und die eigentlich ein Recht darauf hätten - denn sowas gibts in Deutschland nicht. Also wer "greift die Kohle ab"?

Ich weiß nichts von dem konkreten Vorgang bei der Bahn, aber grundsätzlich bekommen die Opfer von Straftaten niemals die Geldstrafen, zu denen die Täter verurteilt wurden.
Es gibt allerdings Urteile von Strafgerichten in denen den Tätern aufgegeben wird, die Geldstrafe an eine gemeinnützige Organisation zu überweisen (z. B. Weißer Ring, Rotes Kreuz, Frauenhaus usw.) So kommen indirekt die Geldstrafen der Gruppe des Opfer zugute.
Davon unterscheiden muss man den Anspruch eines bei einer Straftat geschädigten gegen den Täter. Man kann als Opfer z. B. Schmerzensgeld vom Täter verlangen. Das muss man aber gesondert vor einem Zivilgericht einklagen, wenn der Täter nicht freiwillig zahlt.

Na, die Staatskasse. Wer sonst?
Das Lustige an der Sache ist ja, daß die Bahn trotz Privatisierung weiter Subventionen von Vater Staat erhält - trotz weniger Leistungen (Streckenstillegungen usw.).
Irgendwie bleibt das Geld also letzten Endes doch wieder bei der Bahn...
Aber nicht, wenn sie alle zusammen klagen. Dafür müsste mir aber alle Datensätze vorliegen, damit ich gucken kann, ob ich dabei bin, und damit ich die Sammelklage ko-ordinieren kann.... Oder hat die Bahn Bußgeld gezahlt, ohne dass das ein Schuldeingeständnis ist???