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Die Besuche des Vaters meines Kindes sind äusserst selten. Was kann ich tun

gefragt von Klehm am 06.10.2008 um 11:07 Uhr

Hallo, ich bin seit 4 Jahren von meinem Mann getrennt. Mittlerweile sind wir auch geschieden und haben zum Scheidungszeitpunkt gemeinsames Sorgerecht und lockere Besuchszeiten vereinbart. Zum Zeitpunkt der Trennung war unsere Tochter 6 Jahre und in den ersten zwei Jahren hat sie ihr Vater auch recht regelmässig besucht bzw. sie bei ihm das Wochenende verbracht. Seit dem letzten Jahr klappt dies gar nicht mehr. Klartext: 2007 hat er sie insgesamt 78,0 h gesehen. 2008 24,0 h (bis jetzt). Ich sehe es wirklich nicht ein, dass: 1. er nur mit der Zahlung es Unterhalts "davon kommt", 2. ich mir mit ihm trotzdem das Sorgerecht teile. Weiterhin habe ich im Mai dieses Jahr geheiratet. Meine Tochter kommt mit meinem neuen Partner sehr gut klar. Wir haben auch einen kleinen Sohn. Nun haben drei in unserer Familie den gleichen Familiennamen und sie nicht. Sie hatte sich jedoch schon so darauf gefreut und lief nach der Hochzeit freudig in die Schule und erzählte allen, dass sie jetzt einen anderen Nachnamen hat. Ich musste ihr natürlich erklären, dass das ohne ihren Papa nicht funktioniert, weil er seine Zustimmung geben muss. Ich habe meinem Ex-Mann davon erzählt und ihn gebeten sich bald zu melden. Er bejahte, tat dies jedoch bis heute nicht. Per Telefon habe ich mich beim Jugendamt erkundigt, was zu tun wäre. Antwort: Anwalt und Gericht!!! Wirklich???


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Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 6. Oktober 2008 11:13
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Du könntest deinen Ex zum Besuchsrecht zwingen, notfalls mir Gerichtsbeschluß. Ob es aber deiner Tochter gut täte, wenn sie dann merkt, dass er es nur aus dieser Pflicht heraus macht, ist dann fraglich. Da solltest du ihn des Kindes wegen lassen. Seit eine Familie mit deinem neuen Mann und nehmt deinen Ex als gegeben hin. Liber einen Papa, den man selten sieht, als einen Zwangspapa, der mit einem nichts anzufangen weiß.


Marben
beantwortet von Marben am 6. Oktober 2008 11:12
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Frag Deinen Scheidungsanwalt. Aber ich denke wenn er sein Kind nicht sehen will, kannste nix machen, solange er bezahlt.


teardrop1109
beantwortet von teardrop1109 am 6. Oktober 2008 11:14
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Wenn sich dein Ex auf die Änderung des Namens einlässt (falls du mal Kontakt zu ihm kriegst), dann geht es auch ohne Anwalt und Gericht. Das ist nur dann nötig, wenn er dich hinhält oder gar nicht mehr reagiert. Also tritt ihm noch mal auf die Füße und vereinbare einen Gesprächstermin mit ihm. Und danach entscheidest du dann, ob das mit Anwalt und Gericht nötig wird.


bloodymary2410
beantwortet von bloodymary2410 am 6. Oktober 2008 11:14
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Puuh, das ist eine schwieriger Situation, erzwungene Besuche sind ja auch nicht das gelbe vom Ei für deine Tochter. Wenn er sich nicht meldet und ein vernünftiges Gespräch nicht möglich ist, versuche doch mal einen Brief zu schreiben, lege ihm dar, was du dir von ihm wünscht, was deine Tochter sich wünscht. Vielleicht kommt er ja nicht damit klar, das du nochmal geheiratet hast? Am besten erstmal versuchen sachlich zu bleiben, keine Vorwürfe machen und versuchen so zu einer Einigung zu gelangen. Wenn das alles nichts hilft kann man natürlich auch gerichtlich Besuchstermine erzwingen... aber willst du das wirklich? Wichtig ist, wie es deiner Tochter damit geht. Ich wünsche euch viel Glück diese Situation so unkompliziert wie möglich zu lösen. LG


ralli16
beantwortet von ralli16 am 6. Oktober 2008 11:18
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