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Die ärztliche Schweigepflicht, wie wir sie heute kennen, gab´s die schon immer?

gefragt von AngelfireAngelfire am 09.07.2008 um 7:12 Uhr

Ich habe mich gefragt, wann die ärztliche Schweigepflicht eingeführt wurde. Ob es diese schon gibt, seit es Ärzte gibt, oder hat sich diese mit den Jahren entwickelt? Wenn erst entwickelt mit der Zeit, was war der Auslöser, diese gesetzlich fest zu machen?


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anonym
beantwortet von piedromolinero am 9. Juli 2008 07:32
2x
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Die ärztliche Schweigepflicht wurde bereits mit dem Eid des Hippokrates eingeführt:
http://kuerzer.de/DOSxlkHKz


jabberwakky
beantwortet von jabberwakky am 9. Juli 2008 07:21
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Was bedeutet eigentlich Schweigepflicht.Ich habe einen Hausarzt in einer gemeinschaftspraxis.Wenn mein Arzt des Vertrauens(8 Jahre)in Urlaub geht muß ich zur Vertretung.Der holt sich meine Akte liest und weiß dann auch alles.Fällt das auch unter Schweigepflicht?

Kommentar von Simple_avatar2smallAngelfire am 9. Juli 2008 07:25

ich meinte auskünfte gegenüber dritten, nichtärzten. z.b. wenn ein freund nachfragt, die polizei oder ähnliche personen, dass sich ärzte auf ihre schweigepflicht beziehen können.

Kommentar von A9fcc5456f76832d2967c1d84f7b13bcsmalljabberwakky am 9. Juli 2008 07:31

Gibts da auch einen ermessensspielraum,ich denke da müßen klare Linien sein.

Kommentar von Auskunft am 9. Juli 2008 07:48

Das ist alles gesetzlich geregelt:

"Rechtliche Absicherung:

Die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht ist mehrfach gesetzlich abgesichert:

  1. durch § 35 SGB I

„Jeder hat einen Anspruch darauf, dass seine persönlichen und sachlichen Verhältnisse von Leistungsträgern als Sozialgeheimnis gewahrt und nicht offenbart werden."

  1. durch den Behandlungsvertrag

Zu den vom Arzt übernommenen Pflichten aus dem Behandlungsvertrag gehört auch die Verschwiegenheit über alles, was er in Ausübung seines Berufes erkannt oder erfahren hat.

  1. durch die ärztliche Berufsordnung

§ 2 Abs. 4 der Musterberufsordnung (DÄ 1985, S. 3371) verpflichtet den Arzt zur Verschwiegenheit über alle Erkenntnisse in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit. Verstöße hiergegen können in einem berufsgerichtlichen Verfahren geahndet werden.

  1. durch § 203 StGB

Der Gesetzgeber hält das individuelle Interesse des einzelnen Menschen an der Geheimhaltung aller ihn betreffende Gesundheitsdaten ebenso wie das generelle Vertrauen aller in die Verschwiegenheit der Ärzte und bestimmter anderer Berufe für so wichtig, dass er Verstöße gegen die Einhaltung der Schweigepflicht unter Strafe gestellt hat.

  1. durch die Datenschutzgesetze

z.B. § 39 BDSG, Art. 22 BayDSG.

(http://www.zv.uni-wuerzburg.de/datenschutz/Empfehlungen%20A-Z/Ärztliche%20Schweigepflicht/ärztschweig.htm)


anonym
beantwortet von vincent am 9. Juli 2008 09:00
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Die ärztliche Schweigepflicht:

http://www.berufsrecht-aktuell.de/33/

Kommentar von Simple_avatar2smallAngelfire am 9. Juli 2008 09:44

danke für den link, der sicherlich interessant is. aber nicht meine frage beantwortet, ob sich diese im laufe der zeit so entwickelt hat, wie wir sie kennen, oder ob sie schon immer bestand seit es ärzte gibt.


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