Ich habe mich gefragt, wann die ärztliche Schweigepflicht eingeführt wurde. Ob es diese schon gibt, seit es Ärzte gibt, oder hat sich diese mit den Jahren entwickelt? Wenn erst entwickelt mit der Zeit, was war der Auslöser, diese gesetzlich fest zu machen?
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Die ärztliche Schweigepflicht wurde bereits mit dem Eid des Hippokrates eingeführt:
http://kuerzer.de/DOSxlkHKz

Was bedeutet eigentlich Schweigepflicht.Ich habe einen Hausarzt in einer gemeinschaftspraxis.Wenn mein Arzt des Vertrauens(8 Jahre)in Urlaub geht muß ich zur Vertretung.Der holt sich meine Akte liest und weiß dann auch alles.Fällt das auch unter Schweigepflicht?
ich meinte auskünfte gegenüber dritten, nichtärzten. z.b. wenn ein freund nachfragt, die polizei oder ähnliche personen, dass sich ärzte auf ihre schweigepflicht beziehen können.
jabberwakky am 9. Juli 2008 07:31 Gibts da auch einen ermessensspielraum,ich denke da müßen klare Linien sein.
Das ist alles gesetzlich geregelt:
"Rechtliche Absicherung:
Die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht ist mehrfach gesetzlich abgesichert:
„Jeder hat einen Anspruch darauf, dass seine persönlichen und sachlichen Verhältnisse von Leistungsträgern als Sozialgeheimnis gewahrt und nicht offenbart werden."
Zu den vom Arzt übernommenen Pflichten aus dem Behandlungsvertrag gehört auch die Verschwiegenheit über alles, was er in Ausübung seines Berufes erkannt oder erfahren hat.
§ 2 Abs. 4 der Musterberufsordnung (DÄ 1985, S. 3371) verpflichtet den Arzt zur Verschwiegenheit über alle Erkenntnisse in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit. Verstöße hiergegen können in einem berufsgerichtlichen Verfahren geahndet werden.
Der Gesetzgeber hält das individuelle Interesse des einzelnen Menschen an der Geheimhaltung aller ihn betreffende Gesundheitsdaten ebenso wie das generelle Vertrauen aller in die Verschwiegenheit der Ärzte und bestimmter anderer Berufe für so wichtig, dass er Verstöße gegen die Einhaltung der Schweigepflicht unter Strafe gestellt hat.
z.B. § 39 BDSG, Art. 22 BayDSG.
(http://www.zv.uni-wuerzburg.de/datenschutz/Empfehlungen%20A-Z/Ärztliche%20Schweigepflicht/ärztschweig.htm)
Die ärztliche Schweigepflicht:
danke für den link, der sicherlich interessant is. aber nicht meine frage beantwortet, ob sich diese im laufe der zeit so entwickelt hat, wie wir sie kennen, oder ob sie schon immer bestand seit es ärzte gibt.